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Autor |
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guestuser
Gast
Anmeldungsdatum: 14.11.2016
Beiträge: 9
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Verfasst am:
18.11.2016, 01:58 Ehevertrag und rechtliche konziquenzen bei heirat |
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Da meine Partnerin nur ein Arbeitsvisum für 6 Monate hat. und ich sie wirklich mag möchte ich gerne die Konsequenzen wissen, die daraus resultieren, wenn ich sie nun heirate mit dem Wunsch das sie länger hier bleiben kann um sie besser kennenzulernen. (Scheinehe), natürlich auch mit dem wissen, das sie ein Visum dafür erhält.
Wir beide sind uns bewusst, das wenn es nicht funktioniert ich mich sofort scheiden lassen würde.
Des weiteren möchte sie genau wie ich einen Ehevertrag müssen wir beim erstellen etwas beachten in Hinblick darauf das wir in Dänemark heiraten und sie Vietnamesin ist?
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xenos
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.06.2012
Beiträge: 1002
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Verfasst am:
18.11.2016, 19:29 (Kein Titel) |
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Es gibt sicher gute Gründe für einen Ehevertrag.
Ich kann den meisten nur raten erst zum -Notar und dann zum Priester zu gehen.
Aber das Wort Scheinehe würde ich noch nicht mal in Gedanken in meinen Mund nehmen.
Zum Schein macht man keine Verträge und schließt auch keine Ehe!
Mal davon abgesehen, dass dies, wenn es mal irgendwie herauskommt sehr unangenehme Konsequenzen haben kann, ist mir kein Fall bekannt, wo dies glücklich ausgegangen ist.
Zum Glück kenne ich nicht viele Fälle.
Grüße
XenoS
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guestuser
Gast
Anmeldungsdatum: 14.11.2016
Beiträge: 9
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Verfasst am:
18.11.2016, 20:05 (Kein Titel) |
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Zitat:
Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen. Im Bereich des Ausländerrechts spricht man von einer Scheinehe (unter politischen Aktivisten auch von Schutzehe),[1] wenn die Eheschließung allein den Zweck verfolgt, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen bzw. eine Ausreisepflicht auszusetzen.
Ok also sie wird bei mir wohnen das steht schon mal fest. und wie werden auch eine Lebensgemeinschaft haben.
Also Wir definieren gemeinsam unserer Vorstellungen und lassen dies dann von einem Anwalt formulieren und dann gehts zum Notar. Wir werden das ganze in English machen um Kommunikationsschwierigkeiten zu vermeiden.
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starlifter
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 1015
Wohnort: Württemberg
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Verfasst am:
18.11.2016, 22:28 (Kein Titel) |
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Wenn die Ehe/Scheinehe keine drei Jahre hält, entfällt der Versorgungsausgleich/Rentenausgleich.
In einem Ehevertrag kann ein Versorgungsausgleich/Rentenausgleich auch vorsorglich ausgeschlossen werden.
Allerdings gibt es auch Fälle, wo solche Eheverträge vor Gericht auch als "sittenwidrig" angefochten werden.
Starlifter
_________________ "Alles Denken geschieht unter der Kategorie der Zeit, das wahre Erkennen dagegen schaut in einem ewigen Nu."
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