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 Ehevisum, keine Antwort von Auslandsvertretung

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olivertha
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Anmeldungsdatum: 21.05.2016
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BeitragVerfasst am: 15.05.2017, 13:10    Ehevisum, keine Antwort von Auslandsvertretung Antworten mit ZitatNach oben

Wenn ich alles noch richtig in Erinnerung habe, konnten wir alle notwendigen Dokumente Anfang August zur Prüfung zum Konsulat in Saigon abgeben. Anfang Januar bekam das Standesamt die Antwort die Prüfung der Dokument sei erfolgreich abgeschlossen. Dann kam noch der Gang zum OLG, hat auch alles geklappt.

Am 16. Februar, also ziemlich genau vor 3 Monaten hatte meine Verlobte in Saigon dann alle Unterlagen zusammen um das Visum selbst zu beantragen.

Vor zehn Tagen hatte ich dann Termin bei der Ausländerbehörde für Verpflichtungserklärung etc. Da ich Student bin haben wir uns dann auf ein Konto mit Sperrvermerk für ca 1800 Euro geeinigt für die Zeit vom 15.05. bis 15.06. da der Heiratstermin am 09.06. ist.

Jetzt müsste ja eigentlich alles erledigt sein.

Aber mittlerweile mach ich mir langsam Sorgen, da wir heute schon den 15.05. haben und meine Verlobte immer noch nichts vom Konsulat gehört hat obwohl der Termin bei der Ausländerbehörde fast 2 Wochen her ist. Meine Verlobte hat von mehreren Freundinnen aus ihrem ehemaligen A1 Deutschkurs gehört, dass nach dem Gang zur dt. Ausländerbehörde (was ja eig der letzte Schritt ist) die Auslandsvertretung in Saigon das Visum eigentlich direkt nach 2-3 Tagen rausgibt.

Kann die Verzögerung daher rühren dass eventuell ein Interview zwecks Scheineheverdacht auf mich zukommt? Ich bin Student 26 Jahre, und meine Verlobte 25, wir haben uns vor einem jahr das erste und einzige mal für 1 Monat getroffen, seitdem schreiben und videochatten wir täglich.

Als meine Verlobte das Visum beantragt hat wurden ihr viele Fragen gestellt wie wir unsere Finanzen regeln wollen und da sie unvorbereitet war hat sie leider unzufriedenstellende Antworten gegeben bei denen der Konsulatangestellt immer wieder mit dem Kopf schütteln musste.

Mittlerweile wissen wir jedoch genau wie wir unsere Finanzen regeln können, trotz meines Studentenstatus und ihren geringen Deutschkenntnissen und ich hatte schon die perfekte Antwort für die Ausländerbehörde parat als ich zum Termin erschien.

Ich hatte erwartet wegen der Finanzen ins Kreuzverhör genommen zu werden, zu meiner Überraschung lief aber alles reibungslos ab, wir einigten uns auf oben genanntes Sperrkonto und es gab keine weiteren Fragen an mich.

Das hat mich dann positiv gestimmt, wenn man keine Fragen an mich hat, dann gibts da wohl auch keine Zweifel bei uns wo man nachbohren wollte um den Verdacht genug zu verhärten um ein weiteres Interview zu rechtfertigen oder?


Was ist eure Erfahrung? Gabs nach dem Einreichen der letzten Dokumente bei der Ausländerbehörde das Visum bei euch auch nach 2-3 Tagen sonst Interview? Oder gibts hier jemand der auch erst nach 2 Wochen das Visum bekam ohne dass das irgendeinen besonderen Hintergrund hatte?

Werden eigentlich sehr viele Paare zu Interviews gebeten oder ist das eher die Ausnahme?

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 15.05.2017, 13:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zu mir sagte mal ein Konsulat Angestellter die Bearbeitungsdauer ist bis zu 14 Arbeitstage (also ohne Wochenende). Da seid ihr mit 10 Tagen noch darunter. Sollte sich tatsächlich nach 14 Tagen niemand gemeldet haben kannst du mal höflich nachfragen. Bis dahin gilt ruhig Blut und sich nicht verrückt machen lassen! Manchmal dauert es halt einfach etwas länger.
(Konsulat ist zwar nicht die Ausländerbehörde aber ich glaube das ist eine allgemeine behördliche Regel)

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olivertha
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BeitragVerfasst am: 15.05.2017, 14:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das beruhigt mich wieder ein wenig, Danke

hatte befürchtet, dass sonst niemand länger wie 2 Tage wartet wenn es nicht eh auf ein Interview hinausläuft

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olivertha
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 09:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich hab jetzt wieder bei der Ausländerbehörde angerufen und nachdem die Dame in meine Akten gesehen hat meinte sie ich solle nochmal 2-3 Wochen Antworten bis ich ne Antwort bekomme mehr darf sie mir dazu nicht sagen.

Als ich im Konsulat angerufen habe, meinte man dort es kam noch keine Antwort von der Auslandsbehörde.

Nochmal 2-3 Wochen?? Da wären wir ja schon bei 5 Wochen, mein Heiratstermin wäre schon vorbei und die Dokumente auch kurz vorm ablaufen!

Steckt da dann vllt doch ein Interview dahinter?

Ich versuch ruhig zu bleiben, das ist aber sehr schwer wenn es um so viel geht...

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 09:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Interview sollte doch kein Problem sein? Solange du wahrheitsgemäß auf alle Fragen antwortest ist doch alles gut. Mach dich deswegen doch nicht verrückt.
Der Termin ist doch viel mehr dein Problem. Kannst du den Hochzeits Termin nicht einfach verschieben? Hast du die Sachbearbeiterin auf dein Problem angesprochen? Tu das, auch wenn ihr das egal sein kann. Meiner Erfahrung nach wird einem bei den deutschen Behörden geholfen wenn man gute Gründe vorlegt.

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olivertha
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 10:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hab da nur so viel schlimmes über die Interviews gelesen. Wenns da irgendwo kleine Unterschiede gibt, reiche das schon um das Visum zu verweigern.

Bzw es gibt genug Fragen die ich selbst nicht beantworten kann (Z.B: Wie heißen die Nachbarn ihres Partners?) Nicht mal ich kenn die Namen meiner Nachbarn ausm Stehgreif, da ich in nem Hochhaus wohne und vor nicht allzu langem eingezogen bin, wie soll solche Fragen dann meine Verlobte beantworten? Ich kenne keinen einzigen ihrer Nachbarn, und könnte mir die Namen weder merken noch aussprechen wenn man sie mir vorsagt...

Wie ist die Farbe der Zahnbürste meiner Verlobten? Keine Ahnung wir wohnen ja nicht zusammen! Davon hundert Fragen kommt sicher was unterschiedliches dabei raus

Ja das mit dem Termin ist dann die nächste Sache. Da hab ich bei den Behörden leider andere Erfahrung gemacht. Ob es bei mir knapp wird interessiert die dort nicht die Bohne.

"Man muss da halt schauen dass man sich rechtzeitig um seine Angelegenheiten kümmert" sagt mir die Dame, nachdem ich alle Dokumente immer sofort per Express verschickt habe mit der Hoffnung dann könnte meine Verlobte bereits Anfang April hier sein... Denkste, die Behörden überziehen alle ihre Bearbeitungszeiten, Visumantrag wurde bereits vor mehr als 3 Monaten gestellt, aber da ist dann natürlich der Antragssteller dran Schuld.

Hochzeitstermin ist verschiebbar, allerdings sind die Dokumente doch nicht ewig gültig und dann muss ich das ganze Spielchen von vorn machen wo ich 5 Monate gewartet hab und 500+ Euro losgeworden bin um alle Dokumente vom Konsulat prüfen zu lassen... oder nicht? Ich weiß, dass die Ledigkeitbescheinigung z.B: nur 6 Monate gültig ist, die anderen Dokumente haben dann vermutlich auch ein Ablaufdatum?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 11:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mach dich doch nicht selbst verrückt.

Erstmal du bist nicht der Antragsteller, sondern deine Verlobte. Das dir die ABH Auskunft über den Vorgang gegeben hat ist schon mal nicht die Regel und auch nicht vorgesehen. Vielleicht hat man dich auch nur mit einer pauschalen Aussage abgewimmelt da jedes Nachschauen Zeit kostet, die das Verfahren für alle Antragsteller im Stapel verlängert.
Anträge werden der Reihe nach abgearbeitet und dafür hat die ABH drei Monate Zeit.

Dein Termin für die Verpflichtungserklärung hat nichts !!! mit dem Bearbeitungsstand ihres Visums bei der ABH zu tun. Das sind zwei verschiedene Vorgänge bei der ABH. Sie zu, das die VE zu deiner Verlobten kommt. Das Original muß möglicherweise bei der Einreisekontrolle vorgelegt werden.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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olivertha
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 11:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Verpflichtungserklärung habe ich nicht bekommen. Die Sachbearbeiterin meint man könnte ein Sperrkonto anlegen und dieses ersetzt dann die Verpflichtungserklärung (weil bei mir als Student die VE nicht geklappt hätte) .

Habe auch nochmal im Internet gelesen, dass man anstatt der Verpflichtungserklärung das über das Sperrkonto regeln kann. Dieses muss dann nur durch die Stadt Nürnberg freigegeben werden können und mit einem Sperrvermerk versehen. Oder hätte ich zusätzlich zum Sperrkonto trotzdem nochmal ne VE bekommen müssen?

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olivertha
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 11:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ach ja... Die Sachbearbeiterin kannte sich nicht recht aus und hat ne Kollegin erst fragen müssen wie man da beim Sperrkonto vorgeht, die sagte dann dass wir ne beglaubigte Kopie selbst zum Konsulat schicken müssen, das macht die ABH nicht.

Hab da extra nochmal gefragt ob sie sich denn sicher sind (kostet mich dann ja 80 Euro Express gebühr) und sie meinte 100% sicher ja.

So dann schick ich das meiner Verlobten, die fährt zum Konsulat und dort sagt man ihr dann, dass das im Konsulat nichts zu suchen hat sondern in die ABH gehört... aber sie hinterlegens mal trotzdem in ihren Akten. Wisst ihr was da jetzt richtig ist?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 12:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Normalerweise läuft das mit der VE so:

Man macht die VE bei der ABH und bekommt ein Original. Dieses gibt man beim Visaantrag bei der Botschaft ab.
Nach der Erteilung des Visums bekommt man das Original von der Botschaft wieder und führt es bei der Einreise bei sich mit damit man es bei der Einreisekontrolle gegebenenfalls vorlegen kann.

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 16.05.2017, 13:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Sache mit Sperrkonto wird schon passen, immerhin hat dir die ABH das selber vorgeschlagen.

Das Auswärtige Amt schreibt:

Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.

Und genau an diesem Punkt seid ihr jetzt doch. Wenn die Sachbearbeiterin der ABH zu dir sagt du musst 2-3 Wochen warten, dann ist das eben so.

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TuDo
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BeitragVerfasst am: 25.05.2017, 10:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo olivertha,
Es hat mich einbisschen gewundert und zwar warum es so spät ist mit der Verpflichtungserklärung, denn man braucht sie doch schon beim Visaantrag oder nicht ?
Bei mir war es dann so, ich war damals zusammen mit der Verlobte mit sämtlichen Unterlagen (natürlich gehört obenrein auch die Verpflichtungserklärung dazu) am 15.02.2017 beim Konsulat in HCM zum Heiratsvisumbeantragen. Wunder der Technik am 28.02.2017 wurde sie schon zum Interview eingeladen und das selbe Eingansdatum stand dann auch auf der Akten bei der ABH in München. Klar ca. 3 Wochen nach dem Interview habe ich erstmal bei der ABH gemeldet und nach dem Bearbeitungsstand nachgefragt. Erst da hat die Sachbearbeiterin die Akten raus geholt wobei ich auch das Eingangsdatum mitsehen können ( Ich hätte sonst länger auf ihr Anschreiben warten müssen). Sie gab mir dann 2 Formulare mit zum ausfüllen ( Erklärung zum Antrag auf Aufenthaltstitel und Niederschrift). Ich sollte sie zusammen mit 3 Lohnzettel, Arbeitsbescheinigung mit NETTO LOHN vom Arbeitsgeber und den Mietvertrag irgendwann demnächst abgeben. Abgegeben habe ich am 13.04.2017 mit der Bitte , dass meine Frist beim Satndesamt am 08.06.2017 abläuft und ob sie es schneller bearbeiten kann. Die Frau war zwar unsympathisch hat aber zugesagt dass sie in KW 16 es nachschaut. Am 02.05.2017 habe ich dann wieder bei der ABH vorbei geschaut. Die Sachbeabeiterin schaute mich einbisschen genervt an und sagte " Ich habe die Unterlagen schon zur Chefetage weitergeleitet. Und am 04.05.2017 hat meine Verlobte den Anruf von Konsulat bekommen. Sie sollte mit der Bestätigung von KKV vorbeischauen. Ja wir sind jetzt seit Montag 22.05 hier in D und werden demnächst bei Standesamt vortanzen.

* Ach da ist noch etwas , was ich sagen wollte und zwar über die Verdienstbescheinigung, über die unterschiedliche Infos in diesem Forum geschrieben wurden.
- Sie wird bei HEIRATSVISUM immer verlangt
- Sie wird nur bei FAMILIENNACHZUG nicht verlangt.
D.h. wer glaubt nicht so toll verdient zu haben, sollte lieber in VN heiraten, Heiratsurkunde in D nachregistrieren lassen und die Variante Familiennachzug auswählen. Es war leider vor einpaar Tagen bei einem Bekannten passiert, erst da ist mir wieder eingefallen, als ich damals die Sachbearbeiterin fragte warum ich als Deutscher auch den Verdienstnachweis zeigen musste. Die Antwort " Sie sind noch nicht verheiratet" also es betrifft eindeutig das HEIRATSVISUM.

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olivertha
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Anmeldungsdatum: 21.05.2016
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BeitragVerfasst am: 25.05.2017, 11:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo TuDo,

danke für deine Antwort!

Ich fand das mit der Verpflichtungserklärung bei mir auch seltsam. Ich hab im Internet immer gelesen man bräuchte eine, aber bei den Merkzetteln des Ho Chi Minh City Konsulats welche Unterlagen erforderlich seien für ein Ehevisum stand nie etwas von einer Verpflichtungserklärung. Alle anderen Unterlagen waren aufgelistet aber nach der Notwendigkeit einer VE hab ich vergeblich gesucht.

Daher habe ich auch keine abgegeben und das Konsulat hatte nie erwähnt dass diese noch fehlen würde, alle Dokumente anstandslos akzeptiert. Bin also davon ausgegangen ich brauche sie nicht weil sie nicht unter den geforderten Unterlagen aufgeführt war. Erst 3 Monate später als ich Anfang Mai von der Ausländerbehörde einen Brief bekommen habe ging es Richtung Verpflichtungserklärung.

Gut möglich, dass das die lange Wartezeit bei mir verursacht, wenn es jeder andere anders macht. Aber woher wusstest du von Anfang an, dass du die Verpflichtungserklärung auch mit abgeben sollst, wenn das bei den geforderten Unterlagen auf der Ho Chi Minh City Webseite nicht dabei steht?

Dort steht nur

Zitat:
2. Das Generalkonsulat prüft die finanzielle Absicherung des Aufenthalts
für Partner in Deutschland, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen: Nachweis des gesicherten Lebensunter-
haltes, z.B. durch Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise


Da ich als deutscher Partner meiner Verlobten damit auch die EU Staatsbürgerschaft besitze, verstand ich das Merkblatt so, dass dieser Punkt bei mir nicht erfordert wird

Wie konntest du denn die Sachbearbeiterin der ABH persönlich sprechen? Ich hab nur die Emailadresse und Telefonnummer der allgemeinen ABH. Hast du angerufen und einen persönlichen Termin ausgemacht oder bist in den Öffnungszeiten einfach hin und hast am Infopoint nach einer Sachbearbeiterin gefragt um mal mit ihr zu reden?

Falls du einen Termin telefonisch ausgemacht hast: Meinst du es lohnt sich und man bekommt vor Ort bei nem Termin mehr Auskunft als gleich am Telefon?

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olivertha
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Anmeldungsdatum: 21.05.2016
Beiträge: 17


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BeitragVerfasst am: 25.05.2017, 12:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ach ja: was ist diese "Erklärung zum Antrag auf Aufenthaltstitel"? Ich habe so etwas nicht bekommen als ich meine Lohnunterlagen vorgezeigt und auch später nicht als ich den Nachweis für das Sperrkonto nachgerreicht habe...
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TuDo
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Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 22



BeitragVerfasst am: 25.05.2017, 14:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo olivertha
Die Papiere habe ich zusammen gestellt wie aus dieser Liste, die ich irgendwo hier in einem thread im Forum gefunden habe und ich habe dazu auch noch die Kopien von der Verpflichtungserklärung und die Bescheinigung von Standesamt nachmachen müssen, weil die Tootsie vom Konsulat in VN gemeckert hat.
Und Vorabzustimmung gibt es nur in sehr sehr seltenen Fällen sagte man mir.


Beantragung des Heiratsvisums

11. Der deutsche Verlobte lädt sich den „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung“ (Visumsantrag) aus dem Internet als PDF herunter, druckt diesen 3fach aus und füllt alle drei Exemplare für seine Verlobte aus.

12. Der deutsche Verlobte geht zu seiner Ausländerbehörde und
a. gibt eine Verpflichtungserklärung nach §84 AuslG ab,
b. bittet um Vorabzustimmung.

13. Der Deutsche schickt folgende Unterlagen an seine vietnamesische Verlobte:
a. den 3fach vorbereiteten Visumsantrag,
b. die Original-Verpflichtungserklärung,
c. die Original-Bescheinigung des Standesamtes über die „Anmeldung zur Eheschließung“,
d. beglaubigte Fotokopie seines Reisepasses,
e. eine aktuelle Original-Meldebescheinigung,
f. formlose Einladung (zwecks Eheschließung).

14. Erst jetzt (!) beantragt die vietnamesische Verlobte bei der Deutschen Botschaft das Heiratsvisum und legt folgendes vor:
a. Ihren Reisepaß,
b. den Visumsantrag (3fach, jeweils unterschrieben),
c. 3 aktuelle Paßfotos,
d. die von der deutschen Botschaft beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, der Ledigkeitsbescheinigung und deren Übersetzungen (siehe 7a+b),
e. die Original-Bescheinigung des deutschen Standesamtes über die Anmeldung zur Eheschließung,
f. die Nachweise des deutschen Verlobten (siehe 13d-f),
g. von allen in 14d)-f) genannten Unterlagen zusätzlich zwei einfache Kopien. Die Originale erhält die Verlobte wieder zurück.
h. Den versiegelten Umschlag mit der Vorabzustimmung (falls vorhanden, s.o.).

15. Die Deutsche Botschaft schickt den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde für den (künftigen) Wohnort. Diese muß der Visumserteilung zustimmen. (Entfällt bei erteilter Vorabzustimmung).

16. Nach der Zustimmung durch die Ausländerbehörde erteilt die Deutsche Botschaft das Heiratsvisum innerhalb weniger Tage.

17. Evtl. läßt sich die Deutsche Botschaft vor der endgültigen Ausstellung des Visums noch das Flugticket zeigen.


Nein, ich habe nicht geschafft einen Termin bei der ABH zu bekommen. Ich habe nur die ganze Zeit mit Infopoints-Personalie telefonieren können, bin deswegen immer direkt hin marschiert. Telefon-Nr der Sachbearbeiterin habe ich zwar bekommen, aber vergisst es.
Ach ein Info habe ich noch für dich und zwar, als ich noch nicht sicher war es noch rechtzeitig hinbekommen zu können, habe ich die Standesbeamtin um Rat gebeten, ob ich evtl. alles von vorn mit dem Papierkram anfangen muss, meinte sie "nein" sie versucht es mit den alten Akten dafür aber einen AKTUELLEN FAMILIENSTAND der Verlobte aus VN.
Und eben habe ich die Zusatzinfo für nicht viel Verdiener gepostet, die auf die Infos wie in deinem Zitat drauf gestolpert sind wie in dem Fall von meinem Bekannten. Ich habe explizit erwähnt, dass ich Deutscher bin ( eingebürgert) und warum den Einkommensnachweis zeigen muss.
Die Erkärung zum Antrag auf Aufenthaltstitel kannst du vllt. auf Anhieb das nächste Mal nachfragen.
Ich wünsche dir viel Glück !

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