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 Doppelte Staatsbürgerschaft bei Adoption

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kellerpe2
Gast





Anmeldungsdatum: 17.08.2015
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 17.08.2015, 15:18    Doppelte Staatsbürgerschaft bei Adoption Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

einige Adoptionseltern, die zwischen 1999 und 2001 vietnamesische Kinder adoptiert haben, haben Probleme wegen angeblicher Doppelstaatsbürgerschaft vietnamesisch-deutsch. Für die Ausstellung eines Personalausweises verlangt eine Meldestelle in Rheinlandpfalz die Unterschrift unter einer Erklärung, dass diese doppelte Staatsbürgerschaft durch den Erziehungsberechtigten anerkannt wird. Da die MA mir nicht die genaue Gesetzeslage darstellen konnte, habe ich einen Termin beim Vorgesetzten. Im Vorlauf dazu wollte ich mich schlau machen und habe mich schon durch dieses gut geführte und informative Forum durchgearbeitet und habe jetzt zur Klarstellung folgende Fragen:

a) nach § 4 bzw. § 6 StAG wird DS bei Kindesannahme erworben
b) VS geht nach vietnamesischem Recht dann verloren
c) Optionspflicht besteht doch insbesondere nur bei EInbürgerung
d) Registrierungsregel nach Artikel 13 2 des vietnamesischen Rechts trifft ebenfalls nicht zu.
e) Kennt jemand das Problem

Vielen Dank schon mal für Antworten

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garfield2008
Moderator



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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 17.08.2015, 16:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Über das Thema Adoption durch zwei Ausländer im konkreten lässt sich das zu der damaligen Zeit geltende Staatsangehörigkeitsgesetz von Vietnam nicht aus. IMHO liegt bei einer Adoption durch zwei Ausländer eine VN STA nur vor, wenn beide Ausländer gegenüber dem Volkskomitee erklären, das das Kind die VN STA behalten soll. Das wird wahrscheinlich nicht geschehen sein.

Wenn das Einwohneramt dieses Schreiben vorlegt einfach anstreichen, das nur die deutsche STA besteht. Sollte sich daraufhin das Amt weigern den Personalausweis auszustellen dann einfach schriftlich oder unter Zeugen einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen indem das Amt die Weigerung begründen soll.
Seitdem ich das einmal bei einem meiner Kinder gemacht habe hatte ich Ruhe mit dem Zettel ausfüllen.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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kellerpe2
Gast





Anmeldungsdatum: 17.08.2015
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 17.08.2015, 16:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Puuh, so schnell? Danke. Stelle ich mir auch so vor.
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ulliliz




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Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 26
Wohnort: Taunus


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BeitragVerfasst am: 13.08.2017, 18:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich krame das Thema mal hervor, weil wir ein ähnliches Problem wie der Threaderöffner hatten/haben und vermutlich auch andere Adoptiveltern mit der Frage konfrontiert sind, das Thema also nicht an Aktualität verliert.
Unser Sohn wurde von uns Ende 2002 aus Vietnam adoptiert. Wir Eltern hatten immer (ausschließlich) die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch uns hat das Einwohnermeldeamt diese Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, mit der wir erklären sollten, dass unser Sohn beide, also die vietnamesische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Erst einmal vorweg: ich glaube mittlerweile, dass das tatsächlich richtig ist.

Denn...
"A child who is a Vietnamese citizen and adopted by a foreigner will retain his/her Vietnamese nationality"
Quelle
http://moj.gov.vn/vbpq/en/lists/vn%20bn%20php%20lut/view_detail.aspx?itemid=10451

"Children Adopted From Vietnam before July 1, 2009 No Longer Need to Register to Retain Vietnamese Nationality"
Quelle
https://travel.state.gov/content/adoptionsabroad/en/country-information/alerts-and-notices/vietnam14-10-07.html

und

http://vietnamembassy-usa.org/news/2014/06/amended-law-vietnamese-nationality-more-flexibility-retaining-vietnamese-citizenship

Aus vietnamesischer Sicht bzw. basierend auf das vietnamesische Staatsangehörigkeitsrecht scheint also ein in Vietnam geborenes und von Ausländern (in unserem Fall Deutschen) adoptiertes Kind die vietnamesische Staatsangehörigkeit auch mit dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit zu behalten. Wir werden also die Erklärung zur Doppelten Staatsangehörigkeit unseres Sohnes unterschreiben.

Grüße, Ulli

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