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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
27.07.2017, 08:22 Vaterschaftsanerkennung? |
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Hallo Leute,
Ich Bitte um Rat!
Ich bin Vietnamese mit deutsche Pass. Zurzeit lebe ich getrennt. Ich habe eine neue frendin in Vn kennt gelernt und sie wird vielleicht schwanger. Kann ich Vaterschaftsanerkennung machen oder nicht? Wenn ja, wie geht ich vor?
Ich danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
AnhMap
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
27.07.2017, 13:28 (Kein Titel) |
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Zitat:
Kann ich Vaterschaftsanerkennung machen oder nicht?
Wenn sie ledig oder seit 300 Tagen rechtmäßig geschieden ist ja.
Zitat:
Wenn ja, wie geht ich vor?
Termin vereinbaren mit der Urkundenstelle der Botschaft.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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AnhMap
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
27.07.2017, 13:47 (Kein Titel) |
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Danke für die Antwort.
Meine freundin ist ledig, sie hat noch nie geheiratet. Ich frage wegen mir, da ich zurzeit getrennt lebe und noch nicht geschieden ist.
Mfg
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
27.07.2017, 13:55 (Kein Titel) |
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Und wenn du zwanzig Freundinnen hättest und für die Kinder die Vaterschaft anerkennst wäre es völlig bedeutungslos das du schon verheiratet bist.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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AnhMap
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
27.07.2017, 16:53 (Kein Titel) |
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Danke für die Antwort,
Ich habe noch paar fragen, ab wieviel SChwangerschaftswochen kann man das machen? Und soll ich gleich mit Botschaft in Verbindung setzen oder erstmal hier in Deutschland bei Standesamt, Jugendamt oder Notar? Danke im voraus.
Mfg
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
27.07.2017, 16:59 (Kein Titel) |
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Wenn die Freundin in VN ist, dann die Botschaft, wenn sie in D ist das Jugendamt.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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roger1705
Gast
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Alter: 53
Anmeldungsdatum: 01.03.2015
Beiträge: 53
Wohnort: Süd-Schwarzwald
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Verfasst am:
18.08.2017, 20:32 (Kein Titel) |
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Die Vaterschaftserkennung kannst du auch schon in Deutschland bei deinem Standesamt oder Jugendamt machen. Deine Freundin muss der Vaterschaft aber noch zustimmen. Sie muss dann zur Botschaft oder zum Konsulat gehen und es dort vor den Augen des Beamten unterschreiben. Und es muss ein Dolmetscher dabei sein. Wir sind damals zusammen hingegangen als ich in VN in Urlaub war. Die Dolmetscherin hat das Konsulat besorgt. Das geht auch schon alles vor der Geburt. Da du einen deutschen Pass hast, wird dein Kind dann auch deutsch. Sie wurde in VN geboren. Auf eine Vaterschaftsanerkennung bei vietnamesischen Behörden haben wir verzichtet und den Vater als unbekannt angegeben. Daher hat unsere Tochter auch erst einen vietnamesischen Pass bekommen.
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