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 Deutsches Konsulat blockt uns immer ab.

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Toddy
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BeitragVerfasst am: 30.08.2017, 07:48    Deutsches Konsulat blockt uns immer ab. Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,
was habt ihr denn für Erfahrungen mit dem deutschen Konsulat in Ho Chi Minh City?
Meine Situation ist folgende:
Ich habe einen Hochzeitstermin für den 16.09. und unser Standesbeamter schein recht kooperativ, er hat vorab alle nötigen Papiere eingescannt und per mail an das Konsulat gesendet.
Meine Freundin würde jetzt gerne die Original Papiere abgeben und den Visaantrag stellen.
Aber egal was wir machen wir werden immer zurück gewiesen.
Sie musste online einen Termin buchen (was sie vor ca. 2 Monaten gemacht hat allerdings hat sie erst Ende nächsten Monats einen bekommen). Und egal ob wir anrufen, schreiben oder sonst was es heißt immer nur online gebuchte Termine gehen.
Hat jemand Erfahrungen was man da machen kann? Wie gesagt liegt ihr Termin für das Visum hinter unserem Hochzeitstermin.
Telefonisch hat man mir auch gesagt dass es nichts bringt wenn sie einfach hin fährt um die Papiere ab zu geben, die bestehen auf den online gebuchten Termin Traurig

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 30.08.2017, 09:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wegen des Termins kann man sich nur beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts beschweren.

Allerdings würde auch bei heutiger Abgabe aller Unterlagen die Visaerteilung erst nach deinem Termin beim Standesamt liegen.
Da bei nationalen Visa die ABH vor Ort beteiligt wird schickt die Botschaft/das Konsulat die Papiere per Kurier zum Bundesverwaltungsamt nach Köln das die Papiere dann auf die zuständigens ABHs verteilt. Das alleine dauert im Durchschnitt 3 Wochen. Je nach Arbeitsaufwand in der ABH dauert das dort noch mal einige Tage bis Wochen, bis die ABH der Botschaft ihre Entscheidung mitteilt. Erst dann gibt es innerhalb von 3 bis 5 Tagen das Visum.
Dauert also im günstigsten Fall wenn keine weiteren Papiere oder Urkundenüberprüfungen notwendig sind 6 Bis 8 Wochen, bis es das Visum gibt.

Den Termin beim Standesamt kann man aber problemlos um max 6 Monate nach hinten verschieben ohne das die Papiere neu gemacht werden müssen.
Also keine Panic.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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VuVu
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BeitragVerfasst am: 08.09.2017, 00:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es ist richtig, dass man nur Online ein Termin bekommt. So sind die Regeln. Da kannst du nichts machen.

Ansonsten habe ich recht gute Erfahrung mit dem Konsulat in Saigon gemacht.

Ich weiss nicht es Garfield da beschreibt. Bei uns war es
Anfang 2016 so. Online Termin gehabt, meine Frau hin gegangen mit Unterlagen. Es fehlte was und die Frau an Schalter fragte wann der FlugTermin sei ( war ca. in 1 Woche). Sie sagte meiner Frau dass sie die fehlende Unterlage nachreichen sollte was dann auch 1 Tag danach geschah. 3 Tage später hatte sie das Schengener Visum uwecks Eheschließung.
Nach der Ehe auf gut Glück zur Ausländerbehörde gegangen mit Eheunterlage, Pass, A1 und auf Familienzuzug angefragt und direkt bekommen.

In deinem Fall kannst du den Termin für die Ehe beim Standesbeamten verschieben. Die kennen dort sowas. Nur die Fristen einhalten wie es Garfield beschrieben hat.

Viel Glück

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.09.2017, 07:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

VuVu,

ein
Zitat:
Schengener Visum uwecks Eheschließung

gibt es nicht. Es gibt Schengenvisa zu Besuchszwecken und nationale Visa für längerfristigen Aufenthalt. Das wären z.B. Heirat, Familiennachzug, Studium, Arbeit ... Bei nationalen Visa ist immer die Zustimmung der ABH in D notwendig, was eine entsprechende Bearbeitungszeit benötigt.


Für ein Schengenvisum ist keine Zustimmung der ABH notwendig.
Aber mit einem Schengenvisum verpflichtet man sich auch den Schengenraum wieder zu verlassen. Das es mit eurer Vorgehensweise geklappt hat ist als absolute Ausnahme anzusehen. Ich vermute mal, das zu der Zeit die ABH aufgrund des extra Arbeitsaufwands durch die Flüchtlingswelle keinen Stress machen wollte in dem sie die AE abgelehnt und euch auf das Visaverfahren verwiesen hat.

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VuVu
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BeitragVerfasst am: 08.09.2017, 08:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Tja, genau dass habe ich auch gedacht. Jetzt fällt es mir ein warum meine Frau nochmal dorthin musste. Wir hatten den Antrag auf Nationalen Visum gestellt, war aber falsch. Ich habe es auch so verstanden wie du (laut Gesetzsestext) aber war nicht. Konsulat hat gesagt sie soll, wegen Zweck der Reise, Heirat angeben und hat dann den SchenkenVisa bekommen. In anderen Foren habe auch Leute geschrieben, sie haben Visa innerhalb 4 Tagen bekommen.
Über Spekulationen warum die ABH uns direkt Familienzusammenführung gegeben hat, möchte ich mich nicht beteiligen. Auch hier lese ich die Gesetzestexte anders als sie es bei uns gemacht haben.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.09.2017, 09:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@VuVu,

auch wenn es bei euch falsch aber in eurem Einzelfall zu euren Gunsten abgelaufen ist, es ist nicht der normale Weg.
Ein Schengenvisum gibt es nach Abgebe der Papiere innerhalb weniger Tage, da die Botschaft alleine über das Visum entscheidet.
Seitdem seit über 10 Jahren gültigen Aufenthaltsgesetz ist es nicht möglich mit einem Schengenvisum einzureisen um zum Daueraufenthalt dazubleiben. Im Normalfall wird die AGH immer auf die Nachholung des Visaverfahrens bestehen. Spätestens nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Thema gibt es für die ABH auch keine Auslegungsmöglichkeiten mehr zu dem Thema.

Daher bitte ich dich, nicht ständig das als Tip zu geben, was im Normalfall nicht funktionieren wird. Solche Tips gehen meistens nach hinten los und bewirken für die Betroffenen nur zusätzlichen Ärger und Rennereien. Wenn man ganz viel Pech hat ist man zwar verheiratet hat dann aber eine Einreisesperre und ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalt am Hals.

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VuVu
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BeitragVerfasst am: 08.09.2017, 11:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Gafield

1. Ich behaupte nicht dass man mit einem SchengenVisum einreisen kann um dauerhaft Aufenthalt zu bekommen.

2. Geht es in dem Urteil, auf den du verweisst, darum dass die Weissrussin einen Besucherrvisum hatte aber die Absicht hatte auf einen Aufenthalt und somit eine Falschangebe wegen Zwecks ihres Visum abgegeben hatte.

3. Geht es hier darum Toddys Frage zu beantworten ob das Konsulat ihn blockt. Das ist ja nicht der Fall. Was soll es bringen Beschwerde beim Service Ausländeramt anzumelden ausser Rennerei, zusätzlichen Ärger und das Gefühl geblockt zu werden. Sollerr hoffen dass deshalb alle verfahren der Terminvergabe in allen deutschen Botachaften und Konsulate auf der Welt geändert wird? Wie oft warst du im Konsulat in Saigon. Ich war einigemal dort, habe beobachten können wie die Mitarbeiter die Menschen dort behandeln und beraten haben. Sie waren alle sehr nett, haben geholfen wo sie konnten.

4. Sind es keine Einzelfälle bei Visumvergabe und bei Familienzusammenführung beim ABH.

5. Was sollen die beiden verlieren wenn sie in Deutschland geheiratet haben und beim ABH nachfragen ob seine Frau direkt FZZ bekommt? Hat ja in meinem Falle geklappt und auch bei anderen. Gab kein Ermittlungsverfahren weil Frau ja noch visum hatte. Fragen kostet nichts. Wenn gewünscht, kann ich die Nachbarin meiner Tocher fragen wie beim ABH Dortmund gehandhabt wird. Die Nachbarin arbeitet als Beamtin genau in diesem Bereich.

Wieso sollen meine Erfahrungen nicht praktische Tipps sein?

Wäre schön wenn Toddy am Ende seine Erfahrung mit uns hier teilt.

Grüsse

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Toddy
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BeitragVerfasst am: 09.09.2017, 06:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
erst mal danke für die Antworten. Hatte jetzt 2-3 Kontakte mit der deutschen Botschaft.

Der aktuelle Stand ist dass meine Freundin am 22.ten einen Termin hat um dem Visumsantrag ab zu geben.

Hat evtl. jemand Erfahrungen wie lange es ab dann noch dauern kann?

Unsere Unterlagen haben wir alle zusammen, vielleicht weiß ja einer ob noch was fehlt, wir haben:
1) Hochzeitstermin mit Einladung vom Standesamt
2) Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde
2) 2 x Kopie meines Reisepasses (beglaubigt)
3) 2 x Meldebescheinigung
4) 2 x Ledigkeitsbescheinigung
5) 3 x Antrag auf ein Visum zur Hochzeit
6) 3 x Passbilder meiner Freundin
7) Krankenversicherung für die Zeit bis zur Hochzeit

Habe vieles in doppelter Ausführung, da ich lieber mehr ab gebe als zu wenig und dann warten muss...
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen wie lange es noch dauern kann wenn meine Freundin alles am 22.ten ein reicht?

Thorsten

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 09.09.2017, 07:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Toddy,
steht alles in Post 2

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Toddy
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BeitragVerfasst am: 10.09.2017, 07:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ah ok, danke...
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R.Schuma
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BeitragVerfasst am: 28.12.2017, 08:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Da wir gefühlt das gleiche Problem haben, Wärme ich den Thread nochmal auf.

Sachstand: Wir haben alle Papiere, wie vom Standesamt und Konsulat gefordert, zusammengetragen und eingereicht. Ende Oktober hat meine Frau das Visum zur Eheschließung beantragt. Seitdem ist nichts weiter passiert. Auf Nachfrage bei der örtlichen ABH erhielt ich die Antwort, dass bis dato noch KEINE irgendwie geartete Information, noch nicht einmal die elektronische Vorabinformation von Konsulatseite eingegangen ist.
Nachfragen beim Konsulat bleiben unbeantwortet.

Heute waren wir persönlich im Konsulat um als „Hilfestellung“ noch die Befreiung von der Beibringung des ehefähigkeitszeugnis einzureichen. Als erstes waren die Unterlagen und der Pass meiner Frau nicht auffindbar, erst nach 15min Suche. Zweitens: Auf Nachfrage warum noch nichts vorangegangen ist gab es nur als Antwort: „Mangel an Personal!“ Auf die Frage wann wir ungefähr mit einem Fortschritt rechnen können, hieß es nur „ sie müssen weiter warten“. Ich war etwas perplex und habe ich weiter nachgefragt.
Mir ist klar, dass das ein verwaltungsaufwand ist und alles seine Zeit braucht, allerdings kann ich 8 Wochen Wartezeit ohne irgendeinen Fortschritt nicht akzeptieren.

Meine Fragen: Ist das aktueller Stand der Dinge? Müssen wir das so hinnehmen?

Zitat Garfield2008

Da bei nationalen Visa die ABH vor Ort beteiligt wird schickt die Botschaft/das Konsulat die Papiere per Kurier zum Bundesverwaltungsamt nach Köln das die Papiere dann auf die zuständigens ABHs verteilt. Das alleine dauert im Durchschnitt 3 Wochen. Je nach Arbeitsaufwand in der ABH dauert das dort noch mal einige Tage bis Wochen, bis die ABH der Botschaft ihre Entscheidung mitteilt. Erst dann gibt es innerhalb von 3 bis 5 Tagen das Visum.
Dauert also im günstigsten Fall wenn keine weiteren Papiere oder Urkundenüberprüfungen notwendig sind 6 Bis 8 Wochen, bis es das Visum gibt.

@garfield

Kennst du eine Möglichkeit, wie ich das ganze hier vor Ort noch beschleunigen kann?
Ich möchte morgen nochmals zum Konsulat um genauer nachzufragen, ggf. mit einem Vorgesetzten zu sprechen.

Hat jemand von euch aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht und evtl. Tips?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Toddy
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BeitragVerfasst am: 28.12.2017, 09:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mittlerweile hab ich es geschafft!
Schreib mir mal ne EMail auf: toddy24@live.de
Dann kann ich Dir nen Tip geben (will hier keine Personenangaben öffentlich posten)

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aiky
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BeitragVerfasst am: 16.01.2018, 08:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn Sie grosse Erfahruneng in diesem Bereich haben, dann konnen Sie hier mal mehr erzahlen?
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Steffen1973
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BeitragVerfasst am: 29.05.2018, 13:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo und einen netten Gruß an alle.

Ich frage mich gerade, ob ich das richtig verstanden habe.

Man muss zum einreichen der Dokumente für das Hochzeitsvisum einen Termin online vereinbaren?
Man bekommt den Termin zum einreichen der Dokumente erst in 3 Monaten?
So lange muss man warten?

Hintergrund.
Wir wollen auch Heiraten und habem die Dokumente zum Standesamt gebracht. Das Hochzeitsvisum wollen wir später beantragen. Nun wenn das mit den 3 Monaten Wartezeit stimmt, dann müssten wir ja sofort einen Termin online vereinbaren, damit wir in 3 Monaten die Dokumente abgeben können.

Vielen Dank

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gw0270
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Anmeldungsdatum: 16.12.2017
Beiträge: 13


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BeitragVerfasst am: 31.05.2018, 08:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Steffen,

wie lange man derzeit auf einen Termin warten muss, kannst Du selbst herausfinden. Das Onlinetool zur Terminreservierung zeigt immer die nächsten verfügbaren Termine an. Anfang Mai 2018 lag die Wartezeit bei 8 Wochen.
Ich würde an Deiner Stelle den Termin machen, wenn das OLG die Befreiung vom EfZ mitgeteilt hat. Der Rest (Hochzeitstermin, Verpflichtungserklärung) geht in der Regel recht schnell.

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