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 Besuchervisum/Visitingvisa

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Milla82
Gast





Anmeldungsdatum: 25.09.2017
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 15:44    Besuchervisum/Visitingvisa Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen!
Ich habe mich hier angemeldet um hoffentlich etwas Hilfe zu bekommen.
Ich würde gerne meinen Vietnamesischen Freund zu mir einladen in Form eines Besuchervisums.
Kennengelernt haben wir uns in der Zeit wo er in den Niederlanden studiert hat. Leider ist die Studienzeit nun zu Ende und er ist wieder in Vietnam.
Ich habe mich auf der Internetseite des deutschen Konsulats "schlau" gemacht aber es tauchen doch einige Fragen auf.
Erstes Problem ist dass Er keinen Besiztz von Haus oder Grund hat. Zudem besteht kein Arbeitsverhältnis also auch kein geregeltes monatliches Einkommen.
Zudem bereitet mir das sogenannte Einladungsschreiben etwas Probleme.
Was gibt es für Möglichkeiten um den Willen der Rücker ins Heimatland klar darzustellen? Ist es schon positiv dass er nach Ablauf des Studentenvisum auch schon zurück ins Heimatland gegangen ist?
Gibt es ein Formular für das Einladungsschreiben?
Das sind so die Hauptsorgen die wir gerade haben.
Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich im Voraus 🙂

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Courti
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BeitragVerfasst am: 30.09.2017, 08:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dass er kein Haus besitzt ist erstmal kein Problem. Dann sollten eben andere Dinge seine Verwurzelung bzw. Rückkehrbereitschaft belegen. Dass er bereizs einmal zurückgekehrt ist, ist sicherlich positiv. Aber das sollte dann nciht erst 2 Monate her sein, sondern länger.
Wenn das Studium also gerade erst beendet wurde und euch sonst nichts einfällt, mit dem ihr die Rückkehrbereitschaft nachweisen könnt, dann würde ich noch warten mit dem Antrag und erstmal nen Job suchen.

Für das Einaldungsschreiben gibt es keine offiziellen Vorlagen.

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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Milla82
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Anmeldungsdatum: 25.09.2017
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 30.09.2017, 14:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wieso ist ein Job erforderlich?
Im Merkblatt steht unter Punkt 5 doch folgendes:

5. Das Generalkonsulat prüft Ihre Verwurzelung in Vietnam :
Nachweise familiärer Verwurzelung in Vietnam (z. B. Familienbuch „Ho Khau Gia Dinh“, Heiratsurkunde, Geburts- urkunden von (minderjährigen) Kindern) oder
Arbeitsbescheinigung nicht älter als 1 Monat (bei Arbeitnehmern: einschließlich Name, vollständiger Anschrift und Rufnummer mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers, Gehaltsangabe) mit Freistellung für den gewünschten Zeit- raum und
Nachweise über die Registrierung und die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens (bei Selbständigen z.B. Steu- erbescheide, Bankbestätigungen, Buchführungsunterlagen o.ä.) usw.


Das Oder ist sogar fett geschrieben.
Das sagt doch aus dass wenn eine Geburtsurkunde und ein Familienbuch ausreichend sind?

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Courti
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BeitragVerfasst am: 30.09.2017, 21:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ein Job ist nicht erforderlich, erhöht aber die Chance, dass man auf der Botschaft an seine Bereitschaft zurückzukehren glaubt.
Davon abgesehen wird man ihn nicht hindern, auch ohne Job das Visum zu beantragen.

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