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 Passport bei Doppelstaatsbürgerschaft

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Stengah
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017, 11:57    Passport bei Doppelstaatsbürgerschaft Antworten mit ZitatNach oben

Hallo an alle,

folgendes Problem:

Meine Tochter hat mit der Geburt die deutsche und vietnamesische Staatsangehörigkeit erworben, ich bin Deutscher, meine Frau ist Vietnamesin. Ständiger Aufenthaltsort ist Deutschland. Daraus habe ich ein paar Fragen und hoffe, jemand kennt sich gut aus:

1. Wir wollen sie als vietnamesische Staatsbürgerin registrieren lassen. Bekommen wir dafür anschließend eine Registrierungsurkunde, die als Nachweis der vietnamesischen Staatsbürgerschaft dient?

2. Wir wollen einen deutschen Kinderausweis anfertigen lassen, da wir in etwa einen halben Jahr besuchsweise nach Vietnam fliegen wollen. Mit der Registrierung (zu 1) wird dann dort durch das Einwohnermeldeamt neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die vietnamesische Staatsangehörigkeit eingetragen (so jedenfalls meine Informationen).
Reicht dieser Ausweis aus, um nach Vietnam ohne Visa einzureisen? Wenn nicht, reicht es aus, wenn wir bei der Einreise als Nachweis der vietnamesischen Staatsangehörigkeit (und damit keine Visa nötig) die Registrierungsurkunde aus (sofern es sowas gibt).

Sollte ein vietnamesischer Ausweis für die Einreise benutzt werden? Wenn ja, wie gestaltet sich dann die Ausreise, denn dort wird kein Visa für Deutschland sein. Schließlich können wir bei der Ausreise doch dann nicht einfach einen deutschen Ausweis vorlegen, der keinen Einreisestempel hat.

Neben diesen Fragen würde ich auch gerne etwas von euren praktischen Erfahrungen bei einer solchen Konstellation lesen. Schon mal vielen Dank im Voraus...

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017, 14:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

zu 1. http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=12395

zu 2. Im deutschen Kinderreisepass steht wie in allen Pässen weltweit nichts über Staatsangehörigkeiten eines anderen Staates. Wenn du mit einem deutschen Pass in VN für mehr als 15 Tage einreisen willst brachst du ein Visum oder eine Visabefreiung.

Für die Einreise in einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt muss mann den Pass dieses Staates benutzen, wenn man Doppelstaatler ist. In D ist das Verwenden des anderen Passes eine Ordnungswidrigkeit, in anderen Staaten kann es durchaus schlimmer sein.

Sollte es mit Punkt 1 an der Botschaft nicht klappen, ist das Kind erstmal nur Deutscher. Dann könnte man es nur noch bei einem längeren Vietnamaufetnhalt vor Ort mit der Registrierung und Passausstellung probieren.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Stengah
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017, 19:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die schnelle Antwort, Garfield. Ich hatte gehofft, dass du dich meldest. Noch ein Hinweis: im deutschen Kinderreisepass steht tatsächlich die Staatsbürgerschaft/nationality/nationalite drim. Ich hab mich gerade eben nochmal vergewissert und selber ein Auge drauf geworfen. Es handelt sich um ein vor 6 Wochen ausgestellten Kinderreisepass. Vielleicht war es aber auch nur inkorrekt von mir vom Kinderausweis zu schreiben.

Nochmals danke an dich.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.10.2017, 20:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
im deutschen Kinderreisepass steht tatsächlich die Staatsbürgerschaft/nationality/nationalite drim.

In der Zeile wird aber immer nur deutsch stehen genau so wie im VN Pass nur vietnamesisch drin stehen wird. Das ganze liegt daran das die Felder in den Pässen international genormt sind
. Und die Normung aus einer Zeit stammt wo es noch mehrere Vielvölkerstaaten gab die diese Unterscheidung notwendig machte. Z.B. gab es in der UdSSR 15 Nationalitäten.
In D wurde aber immer nur deutsch in den Pass geschrieben obwohl dort theoretisch dänisch, friesisch oder sorbisch stehen könnte.

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Stengah
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BeitragVerfasst am: 06.10.2017, 11:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich glaube, dass in Deutschland Nationalität und Staatsbürgerschaft nicht dasselbe sind. Deshalb steht wohl auch in deutsch nicht "Nationalität", sondern "Staatsbürgerschaft". Wenn in Englisch und Französisch allerdings von der Nationalität gesprochen wird, scheint die Definition dort eventuell eine andere zu sein.

Im Falle des Kindereisepasses vom August 2017, den ich beschieben habe, hat der Beamte im Einwohnermeldeamt ausdrücklich nach einer Registrierung des Kindes als vietnamesische Staatsbürgerin gefragt. Als die Eltern dies verneinten, meinte der Beamte, dass man dann im Kinderreisepass nur die deutsche Staatsbürgerschaft eintragen könne.

Unabhängig davon denke ich aber, dass es schon sauberer ist, einen Kinderreisepass von Deutschland und Vietnam zu haben und die Einreise in das jeweilige Land mit dem Reisepass des Landes durchzuführen, also in Vietnam den vietnamesischen Pass und in Deutschland den deutschen Pass. Dies würde auch entsprechen, dass man als Doppelstaatler in Vietnam wie ein vietnamesischer Staatsbürger und in Deutschland wie ein deutscher Staatsbürger behandelt werden würde.

Ich hoffe, ich habe da jetzt eine vernünftige Grundlage. Dennoch scheint es mir sinnvoll zu sein, eine deutsche Geburtsurkunde und eine vietnamesische Registrierungsurkunde dabei zu haben, um Fragen nach den zwei unterschiedlichen Pässen aus dem Weg zu gehen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das wirklich notwendig ist und wie Andere in solchen Fällen die Einreise/Ausreise erledigen und ob das reibungslos ging. Das wäre mal interessant für mich.

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