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 Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung beantragen

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shadoo
Gast





Anmeldungsdatum: 11.06.2017
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 11.06.2017, 21:56    Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung beantragen Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe mich extra für diese Frage hier angemeldet, weil ich noch nichts gefunden habe zu dem Thema.

Vorerst zu meiner Person:

- Alter: 26
- geboren in Vietnam
- Eltern sind beide vietnamesisch
- aufgewachsen in Deutschland, nach den Bestimmungen:
("Im Inland aufgewachsen ist, wer
- sich seit acht Jahren gewöhnlich im Inland aufgehalten hat,
- sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder
- über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.")

- seit 2015 deutscher Staatsbürger mit dt. Personalausweis (vorher vietnamesischer Pass und mit der Einbürgerung bei der vn. Botschaft abgegeben)
- Hauptsitz ist in Deutschland

2014 wurde folgendes Gesetz erlassen: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetz_Bundestag.html;jsessionid=CCA40F7FC52F3C177092E216525A5279.1_cid392?nn=4508564

Nun meine Frage:
Ist es möglich für mich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, sodass ich einen vietnamesischen Pass bekomme (zusätzlich zu meinem dt. Perso)?

HIntergrund ist der, dass es einfach vorteilhafter 2 Staatsbürgerschaften zu besitzen, sodass ich auch mal für mehrere Jahre nach Vietnam kann.

Vielen Dank im Voraus.

shadoo

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017, 05:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Um eine zweite STA anzunehmen ohne die deutsche aufzugeben müsstes du eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. In dieser müsstes du die Gründe nennen warum es bei dir so sein muss. Das was du da schreibst reicht da bei weiten nicht.

Sowohl D wie auch VN gehen in ihren Staatsangehörigkeitsgesetzen davon aus das man nur eine STA besitzt.
VN erlaubt zwar seit dem neuen Gesetz von 2010 auch unter bestimmten Vorraussetzungen eine doppelte STA, allerdings erfüllen die wenigsten die Bedingungen.
Vom neue VN Gesetz profitieren nur Kinder aus binationalen Beziehungen denen vorher die VN STA verweigert war, wenn sie durch Geburtserwerb bereits eine andere STA erhalten haben.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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shadoo
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Anmeldungsdatum: 11.06.2017
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BeitragVerfasst am: 12.06.2017, 17:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Alles klar, danke für die schnelle Auskunft Smilie
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htmivn
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Anmeldungsdatum: 22.10.2017
Beiträge: 58


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BeitragVerfasst am: 09.03.2018, 03:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Vom neue VN Gesetz profitieren nur Kinder aus binationalen Beziehungen denen vorher die VN STA verweigert war, wenn sie durch Geburtserwerb bereits eine andere STA erhalten haben.

Also können Kinder Deutsch/Vietnamesischer Eltern beide Staatsangehörigkeiten erhalten und müssen mit 18 nicht mehr zwischen beiden STA wählen, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind?

Ein/e Vietnamese/Vietnamesin müsste aber bei Einbürgerung weiterhin die VN Staatsbürgerschaft aufgeben?

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garfield2008
Moderator



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BeitragVerfasst am: 09.03.2018, 06:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Also können Kinder Deutsch/Vietnamesischer Eltern beide Staatsangehörigkeiten erhalten und müssen mit 18 nicht mehr zwischen beiden STA wählen, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind?

Die mussten noch nie wählen, da die STA aufgrund der Abstammung erworben wurde.
Die Optionsregelung gilt für Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche STA zusätzlich aufgrund des Geburtsorts Deutschland erhalten haben weil mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren in D lebt und unbefristeten Aufenthalt hat.
Zitat:
Ein/e Vietnamese/Vietnamesin müsste aber bei Einbürgerung weiterhin die VN Staatsbürgerschaft aufgeben?

Richtig. Allerdings bräuchte man für eine Einbürgerung unter Beibehaltung der alten STA auch eine Genehmigung von VN die es IMHO garnicht im vietnemesischen Gesetz gibt. Dort geht es nur um nachträgliche Wiedererlangung der VN STA ohne Ablage der anderen STA.

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