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 Namenswahl bei Heirat

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.02.2018, 11:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@htmivn,
dazu müsste dann aber vietnamesisches Recht für die Bildung des gemeinsamen Ehenamens gewählt werden. Da das Vietnamesische Recht aber keinen gemeinsamen Ehenamen vorsieht klappt das nicht.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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htmivn
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BeitragVerfasst am: 25.02.2018, 11:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das geht etwas über meinen Horizont hinaus und der Wiki Artikel scheint mir auch nicht 100 % präzise geschrieben zu sein. Ich verstehe es so, dass man auch nach deutschem Recht den ausländischen Namen wählen dürfte (siehe auch Fußnote 11). Zudem gibt es laut Namensrechtverzeichnis auch in Vietnam die Möglichkeit, dass die Frau den Namen des Ehemannes trägt.

Bisher habe ich auch noch nicht gelesen, dass die Vornamen von Ausländern dem deutschen Namensrecht angepasst werden müssen. Wo ist das nachzulesen?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.02.2018, 14:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das ist in der Tat eine sehr komplizierte Sache.

Man kannst nicht nach deutschen Recht den ausländischen Namen wählen, man wählt ob für den gemeinsamen Namen deutsches oder ausländisches Recht gelten soll.
Da das vietnamesische Recht keine Wahl eines gemeinsamen Ehenamens vorsieht, kann es nicht angewendet werden. Die Mögliche Annahme des Namens des Ehemanns durch die vietnamesische Frau würde am fehlenden vietnamesischen Namen des Ehemanns scheitern.

Zitat:
Bisher habe ich auch noch nicht gelesen, dass die Vornamen von Ausländern dem deutschen Namensrecht angepasst werden müssen. Wo ist das nachzulesen?


Wie soll denn ein deutscher Name gebildet werden, wenn ein Name nicht den deutschen Namensschema einstricht. Deshalb gibt es Artikel 47 EGBGB
. Absatz 1 Punkt 1,3,4,5 wären bei vietnamesischen Namen anzuwenden.

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jepro69
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BeitragVerfasst am: 26.02.2018, 09:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe die Einträge mit Interesse gelesen.
Fakt ist, dass dieses Thema perspektivisch auf mich zukommt =)
Fakt ist auch, dass das was ich will wohl nicht geht aber der entscheidende Hinweis kam von garfield . . . das die Namenswürfelung Smilie in der ermessensfreiheit des jeweiligen standesbeamten liegt ^^ darin sehe ich meine hoffnung. wenn es eine ältere dame ist, bekomme ich sie sicher um den finger gewickelt ^^

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GerdM
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BeitragVerfasst am: 26.02.2018, 15:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« jepro69 » hat folgendes geschrieben:
Ich habe die Einträge mit Interesse gelesen.
Fakt ist, dass dieses Thema perspektivisch auf mich zukommt =)
Fakt ist auch, dass das was ich will wohl nicht geht aber der entscheidende Hinweis kam von garfield . . . das die Namenswürfelung Smilie in der ermessensfreiheit des jeweiligen standesbeamten liegt ^^ darin sehe ich meine hoffnung. wenn es eine ältere dame ist, bekomme ich sie sicher um den finger gewickelt ^^


Meine Frau und ich haben uns darüber gar keine Gedanken gemacht und nach der Heirat hat sie weiterhin alle ihre drei Vornamen + neuen Familiennamen. Da musste keiner um den Finger gewickelt werden. Ich glaube den meisten Standesbeamten ist das egal, Hauptsache sie können irgendwas eintragen und haben kein Stress.

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Crymeeark
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BeitragVerfasst am: 22.02.2019, 08:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Schade, dass es so kompliziert gemacht wird.
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