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 ABH-Termin für AE-Antrag im Visumszeitraum bekommen?

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noshky
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 17:56    ABH-Termin für AE-Antrag im Visumszeitraum bekommen? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

Es scheint ziemlich schwierig zu sein, einen Termin bei der ABH für den AE-Antrag zu bekommen, während das FZF-Visum gültig ist. Gibt es da einen Ausweg aus dem Dilemma?

Meine Frau hat gerade das FZF-Visum in Saigon beantragt. Ihr wurde angekündigt, dass es ein 3-Monatsvisum mit multiple-entry sein wird.

Wir rechnen also mit einem Ausstellungszeitraum von Mai-Juli oder Juni-August.
Auf den Seiten der ABH in Berlin bekomme ich aber erst einen Termin im Juli Traurig. Wenn das Visum also "zu früh" kommt, ist der Termin, den ich jetzt beantragen würde, schon zu spät. Anders herum, wenn das Visum zu spät ausgestellt würde, wäre mein Termin wieder zu früh - und zum Zeitpunkt der Visumsausstellung würde ich schon wieder keinen Termin für den Zeitraum bekommen.

Habe ich da einen Denkfehler? Oder hilft da nur spontan zur ABH mit Wartenummer?

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Rene
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 18:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Spontan zur ABH in Berlin geht nicht mehr. Nur noch mit Termin, mal über die 115 (Bürgertelefon) probieren, da geht vielleicht was.
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Nam und Chris
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 19:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

eine ähnliche Thematik haben wir grade mit der ABH Halle durch. Es reicht, den Antrag auf AE rechtzeitig zu stellen. Die Formulare gab es in Halle online, einfach ausfüllen, geforderte Unterlagen und erklärendes Anschreiben beilegen, und per Einschreiben an die AB. Bis zur Entscheidung über den Antrag lebt sie rechtmäßig im Bundesgebiet, so die Auskunft der ABH.

Der Termin kam übrigens nach Eingang des Einschreibens unverhofft schnell, obwohl auch dort eigentlich alle Termine vergeben waren.

Viel Erflog !

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Viele Grüße von Nam und Chris

http://www.christophpeter.de

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 19:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wann es den Termin gibt ist vollkommen egal. Wichtig ist es nur, das der Behörde innerhalb der Visalaufzeit schriftlich der Antrag auf die AE vorliegt. Dazu reicht ein Dreizeihler.
Das schriftliche Vorliegen des Antrags bei der ABH bewirkt eine Fiktion, das heißt, das der aktuelle Aufenthaltstitel (also das Visum) solange weiter gilt, bis die Behörde entschieden hat.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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noshky
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 21:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für eure Hilfe!

Bedeutet das, dass ich eigentlich gar keinen Termin brauche, sondern diesen nach schriftlichem Antrag von der ABH zugewiesen bekomme?

Bedeutet das dann wiederum (mit Hinblick auf meine Frage in diesem Post [1]), dass die AE sogar aus dem Ausland beantragt werden kann (bzw. über mich in Berlin), und meine Frau erst zur Einladung nach Deutschland kommen bräuchte?

(meine Fragestellung mag merkwürdig erscheinen. Es geht in unserem Fall darum, dass meine Frau und ich so schnell wie möglich in D zusammen leben wollen, aber meine Frau gleichzeitig das Sommerprogramm in Ihrer Arbeit in VN so gut es geht unterstützen möchten. Sie möchte also am besten nach dem Sommer nach D kommen, aber nicht dann erst mit dem Verfahren beginnen. Beide Dinge fallen dabei zusammen, deshalb versuchen wir das beste für alle heraus zu holen).

[1] http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=12619

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 03.03.2018, 21:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine AE kann man erst nach der Einreise mit dem richtigen Visum beantragt werden.
Bei der Beantragung einer AE aus familiären Grinden müssen beide Ehepartner gleichzeitig auf der ABH anwesend sein um ein Dokument betreffs der Ehe zu unterschreiben.

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noshky
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BeitragVerfasst am: 04.03.2018, 14:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann verstehe ich das Verfahren irgendwie doch noch nicht ganz.

Laut der Seite des Berliner Landesamtes sind für den AE Antrag folgende Unterlagen notwendig (die für uns relevant sind):
  • Pass
  • Biometrisches Foto
  • Heiratsurkunde
  • Krankenversicherung
  • Nachweis über Hauptwohnsitz
  • Formular Antrag auf Erteilung der AE
Bei schriftlicher Antragsstellung (wo steht eigentlich, dass das auch schriftlich geht?), wird der Reisepass meiner Frau vermutlich nicht mitgeschickt, höchstens eine Kopie. Darin ist das Visum enthalten, aber kein Einreisestempel. Ist das ein Problem? Oder wird das erst bei der persönlichen Vorsprache ein Problem, wenn das Einreisedatum nach dem Antrags-Datum ist?
Ebenso ist wahrscheinlich der Nachweis über Hauptwohnsitz problematisch, den wir nicht haben können, bevor meine Frau eingereist ist.

Sind das die Punkte, warum AE-Antrag vor der Einreise nicht geht?

« noshky » hat folgendes geschrieben:
Bedeutet das, dass ich eigentlich gar keinen Termin brauche, sondern diesen nach schriftlichem Antrag von der ABH zugewiesen bekomme?
Ist das so richtig?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.03.2018, 15:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du stellst den Antrag schriftlich und legst die Unterlagen beim Termin vor.

Ein AE Antrag vor der Einreise ist deshalb nicht möglich, da vor Erteilung des Familienzusammenführungsvisums die ABH schlicht nicht zuständig ist.
Das heißt, das du den Brief mit dem Antrag auf AE erst an dem Tag in den Behördenbriefkasten stecken kannst, wo deine Frau das Visum auf der Botschaft abholt. Praktisch also frühestens einen Tag später, da sie ja den Brief unterschreiben muss, also am Tag ihrer Einreise.
In dem Brief muss nur stehen "Ich bin am xxx mit Visum zur Falilienzusammenführung eingereist und möchte nur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte teilen sie mir einen Termin zur Abgabe der Unterlagen mit".
Zum Wohnsitznachweis reicht es einfach, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab da soll man ja in Berlin auch über drei Monate warten bis man einen Termin bekommt. Meine Tochter ist letzes Jahr im Juli nach Berlin gezogen, Termin gab es erst Ende Oktober. Tolle Stadt...

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noshky
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BeitragVerfasst am: 04.03.2018, 19:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das heißt, das du den Brief mit dem Antrag auf AE erst an dem Tag in den Behördenbriefkasten stecken kannst, wo deine Frau das Visum auf der Botschaft abholt. Praktisch also frühestens einen Tag später, da sie ja den Brief unterschreiben muss, also am Tag ihrer Einreise.
Das Visum holt sie doch aber in Ho Chi Minh City in der Botschaft ab und hat dann 3 Monate Zeit, in D einzureisen. Sie müsste doch dann also auch den Antrag von dort aus abschicken können. Oder an welcher Stelle ist es nun erforderlich, dass sie bereits eingereist ist?

Kann ich irgendwo offiziell nachlesen, dass ein schriftlicher Antrag möglich ist und wie das Format ist?

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Ab da soll man ja in Berlin auch über drei Monate warten bis man einen Termin bekommt. Meine Tochter ist letzes Jahr im Juli nach Berlin gezogen, Termin gab es erst Ende Oktober. Tolle Stadt...
Das ist mittlerweile sehr entspannt. Für die meisten Angelegenheiten kann man jedes beliebige Bürgeramt besuchen, und da gibt es berlinweit sehr viele Termine (siehe Termin berlinweit suchen und buchen). Wenn man morgens öfter mal schaut, bekommt man auch spontan gut einen Termin in einem Bürgeramt, zu dem man nicht so weit fahren muss.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.03.2018, 19:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Jeder Antrag ist schriftlich zu stellen. Dazu bedarf es keiner besonderen Form. Wenn die Behörde eine besondere Form (ausgefülltes Antragsformular...) haben will wird sie es anfordern und ihr müsst es dann in der Form nachreichen. Also einfach formlos schriftlich die AE beantragen und zum Termin dann alle Unterlagen mitbringen.

Die Ausländerbehörde ist für Personen im Inland zuständig, die Botschaft/das Konsulat für Personen im Ausland. Folglich kann man den Antrag bei der ABH erst abgeben, wenn man im Inland ist.
Man könnte zwar schon einen Termin für die Antragsabgabe buchen wenn man noch im Ausland ist, den Antrag kann man aber erst nach Einreise abgeben.

Irgendwie machst du dir einfach viel zu viele unnötige Gedanken zu dem eigentlich einfachen Vorgang.

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noshky
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BeitragVerfasst am: 04.03.2018, 23:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Irgendwie machst du dir einfach viel zu viele unnötige Gedanken zu dem eigentlich einfachen Vorgang.
Eigentlich hast du recht, naja, aber unnötig würde ich das nicht nennen - immerhin muss es letztendlich alles zusammen passen.

Für mich ist das Verfahren bisher nur unvollständig beschrieben, nicht einfach. Die offizielle Stelle Berlins (LABO) lädt nur dazu ein, einen Termin zu machen, Formular und Dokumente mitzubringen. Keine schriftliche Antragsabgabe - ich wüsste auch nicht, an welche Adresse und Stelle ich den Antrag schicken würde. Wenn ich hierbei einen Fehler mache, ist alles für die Katz und meine Frau darf nach 3 Monaten wieder nach Hause fahren.

Auch an anderer Stelle lese ich, normalerweise bekommt man einen Termin zugewiesen - in Berlin muss man den Termin aber online machen. Also bis Juli warten, bedeutet das dann für mich.

Und dann, nach schriftlicher Antragsabgabe, gilt eine Fiktion für meine Frau. Das ist schön, aber bekommt sie dafür eine Bestätigung? Was passiert denn, wenn sie in eine polizeiliche Kontrolle gerät? Sage ich dann, naja, wir haben einen Brief ans LABO geschickt?

Dein (und euer) Rat ist uns auf jeden Fall eine riesige Hilfe! Ich hake auch nach, weil ich meiner Frau gerne genau erklären möchte, wie es läuft Smilie.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.03.2018, 07:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Die offizielle Stelle Berlins (LABO) lädt nur dazu ein, einen Termin zu machen, Formular und Dokumente mitzubringen. Keine schriftliche Antragsabgabe

Solange man den Termin innerhalb der Visalaufzeit bekommt reicht das ja. Ansonsten muss man halt vorher schriftlich beantragen. Also Papier oder Fax mit qualifizierten Sendebericht.
Wegen der Sache mit den Terminen hilft nur politischer Druck. Also immer schön bei deinem Abgeordneten beschweren.
Zitat:
Und dann, nach schriftlicher Antragsabgabe, gilt eine Fiktion für meine Frau. Das ist schön, aber bekommt sie dafür eine Bestätigung?

Wenn sie eine möchte bekommt sie eine schriftliche Bestätigung der Fiktion. Die ist aber gebührenpflichtig. Müsste man mit in den Brief reinschreiben und dann abholen.
Zitat:
Was passiert denn, wenn sie in eine polizeiliche Kontrolle gerät? Sage ich dann, naja, wir haben einen Brief ans LABO geschickt?

Genau so. Der Polizist greift dann zum Funkgerät und nach 5 Minuten weis er das das stimmt. Aber wie wahrscheinlich ist es das sie kontrolliert wird. IMHO ist die Wahrscheinlichkeit, das der Zoll sie bei eine Schwarzarbeitskontrolle kontrolliert um einiges höher als das man in eine verdachtsunabhängige Kontrolle kommt.

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okidoki
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BeitragVerfasst am: 06.03.2018, 16:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich glaube du denkst viel zu kompliziert. Wenn die Papiere vom Konsulat in Sai Gon in Berlin angekommen sind, wird sich die ABH normal bei dir melden und mitteilen was sie haben wollen um dem Visum zuzustimmen.

Wenn du die Möglichkeit hast, scannen und hin mailen. Papier ist geduldig. Wir hatten 2 Tage später die Zustimmung und eine E-Mailadresse um nach der Einreise einen Termin klar zu machen.

Natürlich läuft in Berlin einiges mehr als bescheiden, aber das wissen die selber. Man erwartet nicht das du da 3 Tage nach Einreise aufschlägst.

Der gesamte Fachbereich IV macht nur Vietnam. Die haben Erfahrung und sind auch in der Lage und gewillt die Sachen zielführend zu erledigen.

Gruß Neffe

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noshky
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BeitragVerfasst am: 08.03.2018, 08:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das hört sich wahrlich nicht sonderlich kompliziert an.
Ich danke euch! Und bin gespannt wie es weiter.

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