Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Schengenvisums-Verfahren läuft. Wie Einreise verhindern?

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
MarcoBerlin1989
Gast



Geschlecht:
Alter: 34
Anmeldungsdatum: 25.06.2018
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 10:24    Schengenvisums-Verfahren läuft. Wie Einreise verhindern? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe in gutem Glauben meine vietnamesische, mittlerweile Ex-Freundin, nach Deutschland eingeladen. Am Freitag, 24.8.18 kann sie ihren Pass wieder vom Generalkonsulat abholen. Entweder mit oder ohne Visum.

Wir sind mittlerweile getrennt. Ich habe Sorge, dass sie aus eigenen finanziellen Mitteln einreist oder über einen anderen neuen Deutschen Liebhaber, der ihr das Flugticket bezahlt.

Die Verpflichtungserklärung kann ich natürlich nicht rückgängig machen.

Ich habe letzte Woche Donnerstag schon die Sache in einer Email an das Generalkonsulat Ho-Chi-Minh gesendet, mit der eindringlichen Bitte das Visum nicht auszustellen. Es kam die Antwort, dass meine Ausführungen an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet werden. Ich hatte auch Dokumente des Visumantrags, sowie meinen und ihren Pass in der Email mitgeschickt, um meine Identität zu beweisen. Ob das nun alles ausreichend ist, weiß ich leider nicht.

Heute morgen war ich bei der Ausländerbehörde Berlin, Abteilung Schengenvisum. Dort habe ich mein Anliegen vorgetragen und mich mit Personalausweis ausgewiesen. Die Mitarbeiterin wollte aber nicht tätig werden, da das nicht üblich sei, die Ausländerbehörde nicht zuständig ist und sowieso zu viel zu tun hat. Obwohl sie an ihrem Computer sogar eine Kartei zur Person oder direkt das Visumsverfahren einsehen konnte.

Habt ihr Erfahrung damit? Was kann man noch tun?

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
TimoVT
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 28.11.2016
Beiträge: 100


germany.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 11:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn du in der Mail gesagt hast dass du sie nicht länger einlädst und die VE zurückziehen willst, hat sie keine einladende Person mehr und sollte eigentlich kein Visum bekommen. Aber sicher bin ich da natürlich nicht, ich habe von so einen Fall auch noch nicht gehört.
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
andy
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


blank.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 11:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo MarcoBerlin1989,

zuerst einmal sorry für Dich, wie das gelaufen ist.

Ich habe im Internet auf einer Anwalts-Seite gefunden, dass man die Verpflichtungserklärung problemlos widerrufen kann, solange die Person noch nicht eingereist ist. Zuständig ist vermutlich die Stelle, bei der Du die Verpflichtungserklärung abgegeben hast. Hilfreich ist es, gleich ein formloses Schreiben mitzubringen ("Hiermit widerrufe ich, MarcoBerlin1989, geb. am ... usw.).

Viele Grüße und viel Erfolg!

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
MarcoBerlin1989
Gast



Geschlecht:
Alter: 34
Anmeldungsdatum: 25.06.2018
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 11:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Verpflichtungserklärung kann man wohl nicht widerrufen.

Ich hatte dazu die Stelle angeschrieben, bei der ich die Verpflichtungserlärung abgegeben habe.


Zitat:
Post.Einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de

16. Aug. (vor 4 Tagen)

Guten Tag Herr Xxxxxx,

an dem Tag der Antragstellung sind Sie darüber belehrt worden, die Verpflichtungserklärung ist nicht widerrufbar.


Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxx Xxxxxx

¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. II - Personenstands- und Einwohnerwesen
Verpflichtungserklärungen
II A 31 07

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
andy
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


blank.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 12:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Tatsächlich habe ich jetzt auch auf der Seite www.auswaertiges-amt.de (also höchst offiziell) den Hinweis gefunden, dass ein Widerruf gesetzlich nicht vorgesehen ist. Weiter steht dort:
Zitat:
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/13-verpflichtungserklaerung/606492

Du solltest vielleicht trotzdem noch einmal freundlich beim LABO vorsichtig nachfragen, was man jetzt vielleicht noch tun kann. Dass Du arglistig getäuscht worden bist. Das Problem ist, dass Du 5 Jahre an die Verpflichtungserklärung gebunden bist.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
MarcoBerlin1989
Gast



Geschlecht:
Alter: 34
Anmeldungsdatum: 25.06.2018
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 13:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe nun beim Auswärtigen Amt angerufen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt

Tel: +49 30 1817 2000

Die Aussage war, die Auslandsvertretung entscheidet eigenständig und sie können mir nicht helfen.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
andy
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


blank.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 14:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann hoffen wir mal, dass die Auslandsvertretung auf Basis der neuen Erkenntnisse auch entsprechend entscheidet. Eigentlich dürften sie das Visum jetzt tatsächlich nicht mehr ausstellen, nachdem Du sie davon in Kenntnis gesetzt hast.

Da muss ja etwas sehr heftiges vorgefallen sein, wenn Du jetzt so drastische Schritte einleiten musst. Aber besser noch rechtzeitig die Notbremse ziehen.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
MarcoBerlin1989
Gast



Geschlecht:
Alter: 34
Anmeldungsdatum: 25.06.2018
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 20.08.2018, 14:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Liebe macht blind.

Ich habe nochmal eine Email an die Visastelle im Generalkonsulat Ho-Chi-Minh geschickt und geäußert dass sie versuchen könnte mit Hilfe eines neuen Liebhabers das Flugticket zu finanzieren und einzureisen. Außerdem habe ich angefügt, dass dann der Zweck des Aufenthalts wie im Antrag geschildert, nicht mehr gegeben ist und sie deshalb das Visum nicht ausstellen sollen bzw. annulieren wenn schon ausgestellt. Ich denke sogar sie könnte deswegen ausgewiesen werden, sowas hat sie auch unterschrieben im Antrag. Aber das würde dann für mich sicher teuer werden.

Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 21.08.2018, 06:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« andy » hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist, dass Du 5 Jahre an die Verpflichtungserklärung gebunden bist.

Die VE ist gültig bis zur Ausreise oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck als dem ursprünglichen Grund des Visums.
Außerdem kann eine VE nur innerhalb von 3 Monaten bei der Botschaft für ein Visum verwendet werden, ansonsten wird eine neue notwendig.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 21.08.2018, 06:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@MarcoBerlin1989,

ohne Erfolgsgarantie, melde die Nummer der VE und ihre Daten der Bundespolizei. Die können zur auf bei vorliegenden Visum und VE bei der Einreise zurückweisen falls sich ergeben sollte, das das Visum durch falsche Tatsachen erschlichen wurde.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Marth
Gast





Anmeldungsdatum: 29.08.2018
Beiträge: 2


blank.gif

BeitragVerfasst am: 29.08.2018, 15:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Marco.
Ich finde das Verhalten der Ausländerbehörde etwas merkwürdig.
Ich bin aktuell frisch im Thema Visum zur Eheschließung und habe vor ein paar Tagen dort meine Unterlagen eingereicht.
Mir wurde gesagt, dass wenn wir uns in den ersten drei Jahren räumlich trennen sollten, ich es melden muss und sie die Heimreise nach Vietnam antreten muss.
Da verstehe ich nicht, dass die in Berlin sagen das sie nicht zuständig sind und dich nicht unterstützen.
Hoffe für dich das es ein gutes Ende findet oder vielleicht hat es das ja schon.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3207
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 29.08.2018, 15:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Marth,

das liegt einfach daran, das die ABH bei einem Besuchsvisum nichts mit dem Vorgang zu tun hat. Die VE ist erteilt und kann nicht zurückgenommen werden. Wenn die VE nicht mehr in den Händen des Threadstarters ist ist es leider sein Pech, falls die VE missbräuchlich eingesetzt wird. Deshalb Anzeige bei der Bundespolizei, die ja für die Einreise zuständig ist. Sollte sie vor der Passkontrolle zurückgewiesen werden ist es das Problem der Airline, erst nach passieren der Einreisekontrolle ist die VE gültig. Oder falls sie bei der Einreisekontrolle das Wort Asyl sagt.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
MarcoBerlin1989
Gast



Geschlecht:
Alter: 34
Anmeldungsdatum: 25.06.2018
Beiträge: 11
Wohnort: Berlin


germany.gif

BeitragVerfasst am: 30.08.2018, 21:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich muss mich nun auch mal wieder zum Thema melden.

Es ist alles doof gelaufen, ich habe die Situation völlig falsch eingeschätzt und mich über Wochen von einem Freund bequatschen lassen. Letztlich hat sich heraus gestellt, dass Sie nachgewiesen wirklich eine Zahlung nicht erhalten hat, sie hatte nicht gelogen. Die anderen Sachen sehe ich nun auch klarer. Wie auch immer, meine Aussagen an das Generalkonsulat waren völlig überzogen und falsch.

Ich hatte 2 Tage vor Rückgabe des Reisepass meine Aussagen zurückziehen wollen und dazu eine weitere E-Mail an das Konsulat geschrieben.

Sie hat kein Visum am 24.8. bekommen mit der Begründung ich würde keinen Besuch mehr wünschen. Sie hat nun mit meiner Hilfe eine Remonstration eingereicht mit einer extra Seite mit einer Mitteilung von mir. Ich habe die Sache geschildert, dass das alles Vermutungen waren und ich vorschnell in Panik an das Konsulat schrieb etc. Dass damit die Begründung der Ablehnung entkräftet wäre.

Ich habe noch geschrieben, dass wir einen Rechtsanspruch auf ein Visum für sie hätten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Und wenn sie dieses Visum nicht bekommen sollte, wir sehr bald (am 20.9.) einen neuen Antrag stellen. Sollte der nächste wieder abgelehnt werden, wir sofort Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben würden und damit mit Sicherheit erfolgreich wären, trotz der langen Wartezeit von 6 Monaten und dass das Urteil des Gerichts quasi bindend für alle weiteren Besuchervisa ist, solange sich die Voraussetzungen nicht ändern.

Ich weiß ich bin extrem dämlich, möchte den Vorfall trotzdem hier dokumentieren, falls jemand in diese Situation kommen sollte.

Sie wird telefonisch informiert, wenn es eine Entscheidung zur Remonstration gibt.
Ich melde mich dann hier wieder mit Neuigkeiten.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenSkype Name    
TimoVT
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 28.11.2016
Beiträge: 100


germany.gif

BeitragVerfasst am: 30.08.2018, 23:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mit diesem Hin und Her dürftet ihr euch keinen Gefallen getan haben. Die Konsulate führen Akte, nicht nur über Antragsteller sondern auch über einladende Personen. Die ganze Aktion lässt dich jetzt ziemlich unzuverlässig aussehen. Die Chancen ein Visum zu bekommen dürften sich dadurch verschlechtert haben.
Noch ein Tipp: ich würde dem Konsulat nicht gleich mit einer Klage drohen (stand das auch in der Remonstration?), das wird die Sachbearbeiter weder beeindrucken noch eure Chancen verbessern - ganz im Gegenteil sogar.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
andy
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


blank.gif

BeitragVerfasst am: 31.08.2018, 08:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet "Visum", da dürfte Garfield2008 eher qualifiziert etwas dazu sagen können, aber soweit ich mich erinnern kann gibt es bei einem Besuchsvisum keinen "Rechtsanspruch" darauf.
OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.0526s (PHP: 66% - SQL: 34%) | SQL queries: 21 | GZIP enabled | Debug on ]