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 Heirat und Schengen-AT

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HarryHD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2014
Beiträge: 62


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BeitragVerfasst am: 14.03.2019, 14:17    Heirat und Schengen-AT Antworten mit ZitatNach oben

Ein vietn. Bekannter hat eine deutsche Staatsangehörige (mit vietn. Wurzeln) geheiratet. Die Trauung war in Dänemark. Er ist im Besitz eines befristeten AT eines anderen Schengen-Staates (Tschechien).

Nach §39 (6) Aufenthaltsverordnung hat er Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, sofern die "Vorraussetzungen erfüllt sind". Was ihm noch fehlt ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, also ein A1-Zertifikat. Er hat sich daher bereits zu einem Sprachkurs angemeldet den er z. Zt. auch besucht.

In solchen Fällen kannte ich es aus der Praxis bisher, dass eine Fiktionsbescheinigung aussgestellt wird bis das A1-Zertifikat vorliegt.

Diese hat ihm die ABH beim heutigen Termin verweigert und ihm gesagt, dass er nach Tschechien zurück müsse. Jedoch ist heute zeitgleich sein befristeter Schengen-AT abgelaufen. Da er inzwischen in Deutschland angemeldet ist wird ihm Tschechien den AT vermutlich nicht verlängern. Dies hat er bei seinem ABH-Termin auch gesagt. Darauf hin sagte man ihm, dass er nach Vietnam zurück müsse.

Bei einem Telefonat vor einigen Wochen mit der ABH, bei dem auch der heutige Termin vereinbart wurde, hatte man ihm angeblich noch gesagt, dass dies alles kein Problem sei. (Was ich nicht nachprüfen kann, da ich nicht dabei war)

Angesichts, dass er bereits einen Deutsch-A1-Kurs besucht und mit etwas Glück bereits nächsten Monat das A1-Zertifikat vorlegen könnte kann ich das Vorgehen der ABH nicht verstehen. Er müsste nun den teuer bezahlten Kurs abbrechen, sich ggf. eine Grenzübertrittbescheinigung holen (da sein AT mit dem heutigen Tag abgelaufen ist), ein teures Ticket nach Vietnam besorgen, sich dort eine Bleibe suchen, einen neuen A1-Kurs in Vietnam suchen und besuchen und dann über die Botschaft in Hanoi ein Visum zur FZF beantragen.

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garfield2008
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Beiträge: 3207
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BeitragVerfasst am: 14.03.2019, 18:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hat er einen Schriftlichen Antrag (es geht auch formlos) auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt?
Ohne rechtzeitig gestellten Antrag kann es keine Fiktionsbescheinigung geben.
Sonst noch schnell heute bis Mitternacht einen Antrag in den Behördenbriefkasten stecken. Das ganze am besten mit einem Unabhängigen Zeugen.
Ansonsten dumm gelaufen wenn er in Tschechien keine Verlängerung beantragt hat.

Für §39 (6) müssen die Voraussetzungen bei Antragstellung vorliegen, was ja hier offensichtlich nicht der Fall ist.

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HarryHD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2014
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BeitragVerfasst am: 15.03.2019, 15:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die Antwort garfield2008.
Nach viel hin und her und vielen Telefongesprächen kann nun Entwarnung gegeben werden - er hat die Fiktionsbescheinigung bekommen.
Was nun das eigentliche Problem war, oder ob es Kommunikationsfehler waren, kann ich gar nicht mal genau sagen. Hintergrund: ich bin derzeit mit Gattin in Vietnam wo uns gestern telefonisch der Anruf des Bekannten erreichte.
Jedenfalls hat sich dann heute alles geklärt - ich habe seiner Ehefrau nochmal haarklein erklärt, was alles vorgelegt werden muss (der Antrag wurde gestern angeblich schon eingereicht). Ob der Fehler letztendlich nun beim Bekannten oder beim ABH-Mitarbeiter lag weiß ich nicht, aber es ist doch noch gut ausgegangen.

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