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 Aufenthalt in Vietnam

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 11.07.2021, 19:54    Aufenthalt in Vietnam Antworten mit ZitatNach oben

Guten Tag,

meine Frau ist Vietnamesin und muß nach Vietnam um Familienangelegenheiten zu klären.
Ihr deutsches Visum/Aufenthaltsrecht ist noch auf drei Jahre begrenzt.

Meine Frage:
Wie lange darf sie nach Vietnam reisen ohne das deutsche Visum/Aufenthaltsrecht zu gefärden?

Gruß Olli

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.07.2021, 20:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ohne weitere Voraussetzungen 6 Monate. Wenn man vor der Reise zur ABH geht kann man sich auch einen längeren Zeitraum geben lassen.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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sugarcane
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BeitragVerfasst am: 11.07.2021, 21:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. (§51 Abs. 1, Nr. 7)

Kurze Gegenfrage wie will deine Frau zurzeit nach Vietnam reisen?

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 04:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wir haben die Hoffnung das es bald wieder Flüge gibt. Sie will auch versuchen über die Botschaft einen Flug vermittelt zu bekommen. Ich habe da aber keine große Hoffnung.
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ThichLamWen
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BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 12:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ab 15.07 beginnt Vietnam Airlines wieder mit internationalen Flügen, wie der Artikel ausführt.

https://vietnamnews.vn/economy/991322/vietnam-airlines-to-resume-international-flights.html

Allerdings sieht es eher so aus, als ob man Ausländer und Vietnamesen ausfliegen und nicht einfliegen lassen will.

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 12.07.2021, 14:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für den Link
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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021, 09:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

derOlli ; "Meine Frage:
Wie lange darf sie nach Vietnam reisen ohne das deutsche Visum/Aufenthaltsrecht zu gefährden?"Garfield hat recht. Eigentlich 183 Tage. Allerdings : vorher aushandeln mit der lokalen Auslaenderbehoerde. Es geht auch, wenn besondere Umstaende in Vietnam eintreten, per Emailkorrespondenz mit dem ABH . Hatte den Fall. Wichtig ist : dass der deutsche Sponsor als staendiger Begleiter bei der Aufenthaltsberechtigten ist. Habe das in der schriftlichen Email- Antwort der ABH vorliegen. Und dass er bei Rueckkehr an der Grenze dabei ist. Die Karte bitte nicht verlieren oder vergessen ! Immer wieder ueber Korrespondenz oder Telefon persoenlichen Kontakt halten mit der dt. ABH. wenn es laenger wird. 1000 mal habe ich es erfahren und gebe es genauso gerne hier wieder : Nicht nur in Vietnam (dort aber besonders ) , sondern auch in Deutschland ist der PERSOENLICHE KONTAKT wichtig. Eine(r) die (den) man persoenlich kennt und - besonders bei kritischen Situationen) ansprechen kann.

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021, 11:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@HangNgay,
Danke für die Antwort

Zitat:
Wichtig ist : dass der deutsche Sponsor als staendiger Begleiter bei der Aufenthaltsberechtigten ist.

Als deutscher Sponsor bin wahrscheinlich ich gemeint. Ich fahre aber nicht mit nach Vietnam. Meine Frau fliegt (wenn sie ein Flug bekommt) allein. Zurück wird sie hoffentlich von ihrer Tochter begleitet, wenn die Ausreise genemigt wird.

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sugarcane
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BeitragVerfasst am: 17.07.2021, 21:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« derOlli » hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Wichtig ist : dass der deutsche Sponsor als staendiger Begleiter bei der Aufenthaltsberechtigten ist.


Ist bullshit.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520

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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 18.07.2021, 07:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich zitiere woertlich aus der Email des oertlichen Auslaenderamtes , zu dem wir schriftlichen oder telefonischen Kontakt halten auch waehrend wir in Vietnam sind in einer nicht ganz so normalen Zeit :

“Sehr geehrter Herr P.,bitte machen Sie sich keine Gedanken um die Niederlassungserlaubnis Ihrer Ehefrau. Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht (auch nicht, wenn Sie sich l�nger als sechs Monate im Ausland aufhalten) solange Sie gemeinsam unterwegs sind, bzw. auch dann nicht, wenn Ihre Ehefrau keine �ffentlichen Leistungen im Bundesgebiet erh�lt.
Ich w�nsch Ihnen weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Vietnam. Herzliche Gr��e an ..."

- so lange Sie gemeinsam unterwegs sind.." Ich wuerde das nicht als "Bullshit" abtun.

Ich rate nur dazu : Kontakt zum oertlichen Amt vorher knuepfen , dann weiter bewahren und nutzen, besonders wenn Situationen oder Umstaende eintreten , die im Gesetzestext oder in Anweisungen des AA noch nicht vorkommen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 18.07.2021, 08:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Für eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatte eines Deutschen braucht man keinen "Sponsor" und auch keinen ständigen Begleiter.

@HangNgay, dem Ausgangsposter geht es um eine Aufenthaltserlaubnis, da nützt die Antwort zu einer Niederlassungserlaubnis wenig.

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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 19.07.2021, 17:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Lieber Garfield.
Mir ist nicht nach Streit, sondern nach sauberer Klaerung.

Den AUFENTHALT kann man unter verschiedenen „Titeln“ bekommen. AUFENTHALTSTITEL ist der uebergeordnete Begriff.

Einer dieser „Titel“ ist die „NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS“.

Die vietnamesische Person, fuer die ich in Deutschland aufgrund von Verheiratung als Haushaltsvorstand Sorge trage , bekam von der lokalen deutschen ABH eine Karte in der Groesse einer Checkkarte, mit Foto, mit der Ueberschrift „AUFENTHALTSTITEL“. Dann folgen Name und „Gueltig bis : UNBEFRISTET.“ „Ausstellungsdatum 01-01-2005“. Dann „Art des Titels : NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS“. Unter „Anmerkungen“ :“ PASS(ERSATZ)-Nr.N........ GUELTIG BIS 13-08-2028“ „ERWERBSTAETIGKEIT GESTATTET“ ...
Ich halte diese Karte gerade in meiner Hand.

(Diese Person hat klugerweise ihre vietnamesische Identity-Card nicht abgegeben und benutzt sie in Vietnam fuer verschiedene Konten.)

Sofort nach Eintritt nach Vietnam muss ich als Gast des Landes mit Zweckangabe eine Registrierung durchfuehren lassen mit Ausfuellen verschiedener Fragepunkte auf einem von der Immigrationsbehoerde ausgegebenen Formular N5 . Auch der „Gastgeber“ (kann Person oder Firma oder Reiseveranstalter sein) wird dabei schriftlich auf gleichem Blatt registriert , in der Uebersetzung als “Sponsor“ bezeichnet . Das ist in diesem meinem Falle die vietn. Ehefrau. Mit den Unterschriften von Sponsor und Gesponsertem wird das Blatt bei der naechsten Polizeidienststelle zu deren Unterschrift vorgelegt.

Beim Lockdown war das zeitweise nicht moeglich. Das so ausgefuellte und von drei Parteien unterschriebene N5 muss zur Immigrationsbehoerde gebracht und dort nach Zahlung einer Gebuehr mit dem Pass des Gesponserten abgegeben werden. Es dauert genau eine Woche , so steht es auf der „Quittung“ , um den Pass mit einem Stempel und Vermerk der gestatteten Aufenthaltsdauer versehen abzuholen. Vorsicht : in dieser Woche kann ich kein Geld von meiner vietn. Bank abheben, da diese jedesmal die Vorlage des Passes verlangt.

Fuer eine aehnlich verlaufende Registrierung fuer laengere Zeit wird das Formular N7 benutzt.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 19.07.2021, 20:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@HangNgay,

ein großer Teil deiner Antwort ist Off Topic weil ja nur danach gefragt wurde wie es in Deutschland ist wenn man mit einer Aufenthaltserlaubnis länger im Ausland bleibt. Alles was du dann über Vietnam schreibst ist also vollkommen irrelevant und hilft bei der Ausgangsfrage nicht weiter.

Und ja, es gibt zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis Unterschiede die weit über die Laufzeit und unbegrenzt gehen.
Zum Thema der Ausgangsfrage: Eine AE oder auch NE erlischt wenn Länger als 183 Tage ohne Erlaubnis der ABH außerhalb von Deutschland ist. Wenn man aber eine NE besitzt und insgesamt länger als 15 Jahre zusammenhängend einen Aufenthaltstitel besitzt erlischt die NE nicht, auch wenn man keine Erlaubnis der ABH hat.

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 23.07.2021, 06:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Garfield,

auch wenn hier einige Infos am Thema vorbei gingen und Off Topic sind, interessant war es für mich schon.

Die Reise meiner Frau nach Vietnam wird sicherlich noch Coronabedingt warten müssen. Da ihre dreijährige Aufenthaltserlaubnis mitte nächsten jahres abläuft und dann hoffentlich auf unbegrenzt verlängert wird, wird die Zeit etwas knapp für das Vorhaben ihre Tochter nach Deutschland zu holen.
Ihr Visum hatte drei Monate gedauert bis alles erledigt war. Da der Vater der Tochter auch noch überzeugt werden muß die Tochter ausreisen zu lassen, könnte es auch länger als drei Monate dauern. Daher meine Anfangsfrage nach der Dauer wie lange sie von Deutschland fern bleiben darf.
Meine Befürchtung ist das sie Pandemiebedingt nicht rechtzeitig zurück nach Deutschland kommt um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.

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TimW
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 09:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die vietnamesische Frau braucht eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde. Die bekommt man nur, wenn der Ehepartner Deutsch ist. Der Ehepartner muss beim Grenzübertritt nach Deutschland dabei sein. Diese Bescheinigung muss bei der Rückkehr nach Deutschland beim Grenzübertritt vorgelegt werden. Ich weiß aber nicht, ob dazu auch die Voraussetzung ein unbefristeter Aufenthaltstitel vorliegen muss. Ich kenne einen Fall von einem Deutsch-Vietnamesischen Ehepaar, die wegen Corona länger als 6 Monate in Vietnam waren und keine Bescheinigung hatten. Die Aufenthaltskarte wurde auf der deutschen Botschaft in Vietnam sofort eingezogen und die Frau musste ein Visum für Deutschland beantragen. In Deutschland muss dann der Prozess für die Aufenthaltsberechtigung von Vorne begonnen werden.
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