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 Aufenthalt in Vietnam

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 09:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

TimW,
eine Fiktionsbescheinigung ist die Bescheinigung darüber, das der bisherige Aufenthaltstitel weiter besteht weil ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel/Verlängerung eines AT gestellt wurde, aber der Antrag nicht innerhalb der Laufzeit des bestehenden AT beschieden werden kann.

Die Bescheinigung, das man länger als ein halbes Jahr im Ausland bleiben kann ist keine Fiktionsbescheinigung.

Auch muss beim Grenzübergang kein Ehepartner dabei sein, man kann wenn man die Papiere dabei hat selbstverständlich alleine reisen. Da verwechselst du etwas mit bestimmten Regeln im europäischen Freizügigkeitsrecht.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 19:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, es ist wie mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Mit dem richtigen Wissen im Kopf und in gesicherter Umgebung hoert sich alles ganz wie selbstverstaendlich an.
Aber ich wuerde es nicht so abtun mit der Gesetzesklarheit. An der Grenze kann es als Einzelreisende(r) zwanglos gut gehen. Ich sehe nach den Aussagen verschiedener Leute den gesicherteren Weg allerdings sehr wohl in der Begleitung. Ich stelle mir auch Situationen vor, in denen der normale Fall gestoert werden kann. Meine Frau verfaellt durchaus in Situationen, in denen der Beamte ihr gegenueber die Stirn runzelt ("Denkt der jetzt , wo ist denn der Ehemann ?")in Panik oder in Ausfaelligkeiten. "Off-Topic" : war heute der Fall, als ihr Covidprobeflaeschchen zuerst mit einem anderen verwechselt worden war. Die hier benannten "Off-Topics" verweisen auf die moeglichen Bruchstellen zwischen Theorie und Praxis.

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deloubresse
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 20:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen ,

ich habe mit Bekannte in CT gesprochen . Sie gibt mir eine Adresse , dort kann Man versuchen etwas zu bestellen und liefern bekommen .
Cá»­a hàng tiện lợi G7 , Ä‘i 02923781999, 0852986779, 0947991626 . Cá»­a hàng tiện lợi G7 , 366 Ä‘Æ°á»ng 30/4 phÆ°á»ng Xuân Khánh , Quận Ninh Kiá»u , giao hàng từ 8h tá»›i 16h .

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 20:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo deloubresse,

ich habe keine Ahnung was du mir damit sagen möchtest

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deloubresse
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BeitragVerfasst am: 24.07.2021, 20:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« derOlli » hat folgendes geschrieben:
Hallo deloubresse,

ich habe keine Ahnung was du mir damit sagen möchtest


Das ist nicht für dich . Nur für Leute , die momentan noch in CT wohnt bzw. befindet .

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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 25.07.2021, 03:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Info-Quelle bei Fragen zu Covid in Vietnam :

https://www.msn.com/vi-vn/news/trending-stories?ocid=msedgdhp&pc=U531

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ThichLamWen
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BeitragVerfasst am: 26.07.2021, 03:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Hallo zusammen ,

ich habe mit Bekannte in CT gesprochen . Sie gibt mir eine Adresse , dort kann Man versuchen etwas zu bestellen und liefern bekommen .
Cá»­a hàng tiện lợi G7 , Ä‘i 02923781999, 0852986779, 0947991626 . Cá»­a hàng tiện lợi G7 , 366 Ä‘Æ°á»ng 30/4 phÆ°á»ng Xuân Khánh , Quận Ninh Kiá»u , giao hàng từ 8h tá»›i 16h .


Vielen Dank.
Ich habe jetzt einiges bei Lazada bestellt und hoffe, dass es geliefert wird. Zumindest wurde mir dort nicht gesagt, dass es nicht möglich ist.
Mittlerweile ist auch der BigC/Go! geschlossen worden, weil dort Covid ausgebrochen war. Damit ist eines der größten Einkaufszentren nicht mehr zugänglich. Die kleinen Vinmart-Filialen hier sind auch zu, weil sie - Irrsinn pur - kein Personal mehr haben. Auch Apotheken sind geschlossen.

Im Gegensatz zu den vollmundigen Versprechungen der Regierung, dass Lebensmittelpreise festgelegt sind und dementsprechend niemand mehr zahlen müsse, stelle ich fest, dass sich die Preise sehr gehörig entwickelt haben, je nach Lebensmittel kann das sogar schon mal das 6-fache sein. Nun ja, Gewinner bei Katastrophen gibt es ja immer...

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 29.01.2022, 09:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau ist inzwischen in Vietnam und hat ein Visum für Ihre Tochter für Deutschland beantragt.
Ich habe jetzt gelesen das das drei Monate dauern kann. Meine Frau darf aber nur maximal 6 Monate in Vietnam bleiben. Die 6 Monate sind aber vorbei bevor die drei Monate um sind.
Was können wir jetzt tun?

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 29.01.2022, 11:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Unbedingt mit der ABH reden, die sind ohnehin die einzigen die einen längeren Aufenthalt legitimieren können. Hinsichtlich der widrigen Umstände durch Corona sind etliche Behörden kulant, dürfte also schon gut gehen.
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derOlli
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BeitragVerfasst am: 30.01.2022, 16:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nehmen wir mal an meine Frau würde rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate nach Deutschland zurück kommen. Gibt es eine Wartefrist oder könnte Sie am nächsten Tag wieder nach Vietnam reisen und die 6 Monate würden neu beginnen?
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 30.01.2022, 20:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das sehen die ABHs nicht gern.
Immer vor der Reise oder innerhalb der sechs Monate eine schriftliche Genemigung für eine längere Abwesenheit holen.
Wenn man eine Aufenthaltsgenemigung hat ist diese für einen nachhaltigen längeren Aufenthalt und nicht für einen Visa Run wie in Thailand.
Die ABH könnte z.B. so argumentieren, das man im Jahr mindestens 183 Tage in D sein muss analog der Regelung für die Krankenversicherungspflicht.

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 31.01.2022, 15:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:

Die ABH könnte z.B. so argumentieren, das man im Jahr mindestens 183 Tage in D sein muss analog der Regelung für die Krankenversicherungspflicht.


Meine Frau ist letztes Jahr Anfang Oktober nach Vietnam geflogen. Wenn sie jetzt zurück kommen würde wäre es ja innerhalb der 6 Monate und wenn sie in zwei Monaten wieder rüber fliegen sollte zählt dann nur der Januar?

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HangNgay
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BeitragVerfasst am: 03.02.2022, 18:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Olli, das sind Fragen, die nur Eure oertliche ABH bei geschickter Fragestellung beantworten kann. Wie immer, so auch hier : die persoenliche Zusammenarbeit ist entscheidend. Ihr solltet auch unter “Behoerdenbedingungen†ein vertrauensvolles Verhaeltnis aufbauen. Ist leichter gesagt als … Meine Noch-Frau mit dem Aufenthaltstitel und der Niederlassungserlaubnis auf der Scheckkarte und ich sind nun seit Oktober 2019 ununterbrochen in Vietnam . Und halten den Kontakt zu “unseren†ABH-MitarbeiterInnen in der dt. Gemeinde telefonisch und per Email aufrecht. Und werden unterstuetzt! Allerdings spielt auch unser “gehobenes†Alter eine Rolle. Nun wollen wir endlich doch in diesem Jahr im Sommer , wenn versehen mit diversen Anti-Covid- Spritzen , nach Deutschland fliegen. Meine Registrierungsverlaengerung fuers gueltige Familienvisum habe ich mir hier “erkauftâ€. Beim Kontakt mit Deutschland wurden wir beruhigt: “Es ist ja gefaehrlich, jetzt nach (je nachdem – das wechselte – die “Inzidenzien†!) – XY zu kommen.†Mit viel Verstaendnis und einer ENTSCHEIDENDEN Bedingung gelangen die Fortsetzungen. Die schriftlich mir in der Email der ABH-Chefin vorgegebene Bedingung : “Wichtig - : sie bleiben ja zusammen !†– So viel ich weiss, werden die Auslandstage innerhalb des Kalenderjahres grundsaetzlich summiert. Aber …? Garfield weiss das sicherlich besser. Haltet den Kontakt zueinander und persoenlich auch zu den Aemtern ! Die Bedingungen koennen sich immer , so wie bei uns, im Nu aendern.
Gruesse, HangNgay

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derOlli
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BeitragVerfasst am: 03.02.2022, 20:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke HangNgay. Meine Frau hat mir heute geschrieben das sie noch diesen Monat zurück nach Deutschland kommen wird. Dann sehen wir weiter.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 03.02.2022, 21:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Für Personen die seit mindestens 15 Jahre einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen gilt die 180 Tage Regel übrigens nicht.
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