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 D-Visum Familienzusammenfuehrung, Wann Einreise?

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hihoa
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BeitragVerfasst am: 22.04.2022, 05:02    D-Visum Familienzusammenfuehrung, Wann Einreise? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ihr,

ich habe eine Frage bzgl des D-Visum für Familienzusammenführung. Meine Frau und ich sind gerade dabei es zu beantragen. Sie ist vietnamesische Staatsbürgerin, lebt in Hanoi, ich deutscher Staatsbürger, lebe in Berlin. Unsere Heiratsurkunde holen wir in Hanoi in wenigen Tagen ab.


Wie ich weiß, wird das D-Visum für 90 gültig sein. D.h. wenn das Visum sagen wir ab dem 1.9. erteilt wird, dann ist es bis Ende November gültig. Ist es in dem Zeitraum egal, wann meine Frau dann einreist? Also egal, ob sie dann direkt am 1.9. von VN nach Deutschland fliegt oder erst Ende November? Was passiert dann direkt nach der Einreise, wenn sie z.b. Ende November einreist und die Gültigkeit des Visums abläuft?

Ich frage nach, weil wir neben den ganzen rechtlichen Sachen (standesamtlichen Heirat, Visumantrag) nun eben auch die zeremonielle Hochzeit vorbereiten und uns fragen, wie flexibel wir sein können mit der Einreise, wenn das Visum erteilt ist.

Danke euch im Voraus für die Antworten!

Lieben Gruß

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 23.04.2022, 20:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich versteh nicht ganz was Sache ist. Du sagst ihr seid bereits verheiratet aber bereitet eine standesamtliche Hochzeit vor?

Der Tag der Einreise ist mehr oder weniger egal. Es muss halt genug Zeit vorhanden sein den Aufenthaltstitel zu erhalten, also besser nicht zu knapp einreisen. Bei meiner Frau ist damals auch das Visum abgelaufen obwohl der AT noch nicht ausgestellt war, sie hatte dann eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Aber die Behörden haben es selbstverständlich lieber wenn man genug Zeit mitbringt.

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noshky
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BeitragVerfasst am: 24.04.2022, 13:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Frage hatte mich damals auch gequält, was ist wenn das Visum endet bevor der Aufenthaltstitel erteilt ist.

Der springende Punkt ist wohl diese Fiktion: solange der Antrag eingereicht ist, aber noch nicht bearbeitet, gilt der Antrag erstmal fiktiv als erteilt. Das gilt wohl sogar auch solange du nur einen Termin zum Antrag hast.

Ich bin mir sicher, dass die Ausländerbehörde keine Grundlage dafür hat, den Antrag abzulehnen, weil das Visum nicht mehr lange genug gültig ist - egal ob es nur noch wenige Tage gültig ist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Grenzschutz bei der Einreise zickiger sein könnte, wenn das Visum z.B. schon am nächsten Tag abläuft.

Also das dann wirklich lieber nicht zu knapp bemessen oder einen Anwalt am Start haben Winken.

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hihoa
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BeitragVerfasst am: 25.04.2022, 04:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ihr,

danke für die Antworten von euch noshky und TimoVT.

@TimoVT: Wir sind verheiratet und bereiten gerade das zeremonielle traditionelle Hochzeitsfest vor. Deswegen gucken wir was für einen Spielraum wir haben (bzw meine Ehefrau hat) bei der Einreise, wenn das Visum erteilt ist. Je flexibler das ist, desto besser für uns natürlich.

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noshky
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BeitragVerfasst am: 25.04.2022, 14:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hier hat mir gerade ein Werbe-Bot diesen alten Thread wieder ausgegraben - vielleicht ist das ja auch interessant für euch @hihoa: http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=96305#96305.
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okidoki
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BeitragVerfasst am: 25.04.2022, 16:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
Zitat:
Wie ich weiß, wird das D-Visum für 90 gültig sein. D.h. wenn das Visum sagen wir ab dem 1.9. erteilt wird, dann ist es bis Ende November gültig.

Üblicherweise kannst du den Wunschzeitraum vorgeben. Wenn ihr mehr Zeit braucht kannst du auch 01.10. oder später angeben.

Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes muß die Einreise erfolgen. Das kann am 1. Tag oder auch kurz vorm Ablauf des Visums sein.

Wichtig ist, das die AE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beantragt wird. Die Erteilung kann außerhalb des Gültigkeitszeitraumes erfolgen.

Wenn es um Berlin geht kriegst du die AE selbst bei früher Einreise eh nicht in den 90 Tagen durch.

Verschiedenen Ausländerbehörden reicht bereits eine Terminbuchung innerhalb der Frist. Das ist aber nicht immer so.

In Berlin reicht eine E-Mail mit den relevanten Daten. Das wird als Antragsstellung gewertet.

https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/artikel.1144332.php

Gruß aus Berlin

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hihoa
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BeitragVerfasst am: 26.04.2022, 06:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für die Info @okidoki.

@noshky der verlinkte thread existiert leider nicht mehr.

Da ihr drei ja schon Erfahrung darin habt, will ich noch eine aktuell drängende Frage stellen. Es geht um die Übersetzung der Heiratsurkunde. Ich bin gerade in Vietnam, die vietnamesische Heiratsurkunde liegt vor und nach der Legalisierung durch das Außenministerium muss eine Übersetzung der Heiratsurkunde der deutschen Botschaft vorgelegt werden für Antrag auf Visum.

Meine Frage: Muss die Übersetzung der Heiratsurkunde von einem Übersetzer vorgenommen werden, der von der deutschen Botschaft anerkannt ist oder ist das nicht nötig? Wie war es bei euch?

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okidoki
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BeitragVerfasst am: 27.04.2022, 00:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

da muß ich leider passen. Wir haben damals in DK geheiratet. Die Heiratsurkunde ist von Haus aus dreisprachig (DK, EN, DE), so das wir nicht übersetzen brauchten.

Wir haben nur eine Apostille anbringen lassen. Ob das tatsächlich erforderlich gewesen wäre weiß ich nicht. Ging aber beim Konsulat in Sai Gon ohne irgendwelche Rückfragen durch.

Gruß

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TimoVT
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BeitragVerfasst am: 27.04.2022, 18:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich weiß ehrlich gesagt nicht ob der Übersetzer dem Konsulat bekannt war.
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noshky
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BeitragVerfasst am: 28.04.2022, 08:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hihoa » hat folgendes geschrieben:

@noshky der verlinkte thread existiert leider nicht mehr.

Hm ja schade, ich finde ihn jetzt auch nicht mehr - wurde dann wohl wegen der Werbung direkt gelöscht. Im Grunde ging es aber nur darum was ich oben beschrieben habe, nur fundierter formuliert von Garfield.

Für die Übersetzung habe ich leider keine Erinnerung mehr Traurig.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 28.04.2022, 08:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Merkwürdig. Ich hab keinen Thread gelöscht. Aber der Thread war nicht auf den Fall hier zutreffend, da es um ein Multivisum ging.
_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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