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 Überprüfung eheurkunde

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lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
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BeitragVerfasst am: 09.09.2003, 21:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, ich hoffe hier hat jemand ein paar Tips für mich oder kann mir sogar helfen. Kurz zum Sachverhalt:
Ich bin seit einem Jahr mit einer Vietnamesin verheiratet. Wir haben in Vietnam geheiratet und es hat alles ganz gut geklappt mit den Papieren. Die Hochzeit auf dem Standesamt war Ende November und Mitte Januar hatte meine Frau den Visaantrag in Hanoi abgegeben. Wir wurden beide zu einer Befragung eingeladen und ich dachte damit hatte sich der Behördenkram erledigt, da mir auch seitens der Ausländerbehörde Leipzig versichert wurde, daß wir keinerlei Probleme mehr zu erwarten haben. Also rechnete ich mit einem positiven Bescheid im Mai. Da hatte ich falsch gerechnet, denn plötzlich wurde die Anerkennung unserer Eheurkunde verweigert und ein Amtshilfeverfahren bei der deutschen Botschaft in Hanoi ersucht. Mittlerweile sind 4 Monate vergangen (Bearbeitungszeit laut Botschaft 10-12 Wochen) und seitens der Botschaft wurde mir mitgeteilt, daß ich vor Oktober nicht damit rechnen kann, da man angeblich keinen Einfluß auf die Dauer des Prüfverfahrens hat.

Hat jemand eine Idee, wie man etwas Druck ausüben kann. Meine Frau ist durch die ganze Sache (kommt aus Hue, mußte ein paar mal nach Hanoi und macht sich halt sehr viele Gedanken und Sorgen)schon gesundheitlich angeschlagen.

P.S.: Ich war dann Mitte Mai in Vietnam und dort wurde mir auf der deutschen Botschaft gesagt, daß es nur einen Vertrauensanwalt gibt und der mit ca. 1.200 Fällen im Jahr hoffnungslos überlastet ist. Das ist in meinen Augen Schikane. Immerhin trage ich die Kosten der Verfahrens und da ist doch eigentlich eine angemessene Bearbeitungszeit wünschenswert. Auf die Idee, einen zweiten Anwalt zu engagieren kommt da anscheinen niemand.

Danke schon mal - Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 10.09.2003, 12:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha,

tja, ich hatte immer befürchtet, daß dieses Problem eines Tages auftritt und damit auch den bislang einfacheren Weg einer Heirat in Vietnam verkompliziert wird.

Bislang war mir kein Fall bekannt, in dem eine Ausländerbehörde die formale Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde verlangt hätte. Nur viele Standesämter waren ganz versessen auf die Echtheitsprüfung, um "das deutsche Personenstandsregister vor Fälschungen zu schützen".

Druck auszuüben, dürfte hier nicht so einfach sein. Vielleicht solltest Du Dich 'mal beim Bundesaußenministerium beschweren, daß die Echtheitsprüfung unangemessen lange dauert. Mehr als 3 Monate sind eigentlich indiskutabel, zumal die Echtheitsprüfung nur ein Teil des Verfahrens ist.

Vielleicht kannst Du in einem Gespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörde an Deinem Wohnort erreichen, daß auf die Echtheitsprüfung verzichtet wird.

Wenn es gar keinen Fortschritt gibt, kann man noch die Beantragung einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Erwägung ziehen.

Deine Frau sollte sich aber keine Sorgen machen. Denn eins ist sicher: Sie hat einen Rechtsanspruch auf Nachzug ins Bundesgebiet. Es ist also nicht die Frage, ob sie das Visum erhält, sondern nur wann[/b].

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 10. September 2003 @ 19:46]

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 10.09.2003, 15:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Echtheitsprüfung wird vom Rechtsamt verlangt, welches zum Standesamt gehört. Das dürfte am Sachverhalt an sich nichts ändern, oder?

Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 10.09.2003, 18:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hmmm... das verstehe ich nicht so ganz:

1. Was hat das Standesamt mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu tun?

2. Und wozu wurde das Rechtsamt eingeschaltet?

(Anmerkung: Das Rechtsamt gehört nicht zum Standesamt, sondern fungiert quasi als "Rechtsanwalt" für die Behörden.)

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Mittwoch, 10. September 2003 @ 19:43]

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 10.09.2003, 20:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Okay ich gebe mal den Originaltext des Briefes der ABH wieder:

####################################################-

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung für Frau ....

Sehr geehrter Herr ...,

durch das Rechtsamt, Untere Aufsichtsbehörde Standesamt, konnte die vorgelegte Heiratsurkunde hinsichtlich der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit nicht überprüft werden.
Deshalb wird eine Überprüfung vor Ort im Wege der Amtshilfe über die Deutsche Botschaft in Hanoi (durch Ihre Ehefrau) notwendig.

Es ist daher erforderlich, dass Sie zu den Öffnungszeiten unserer Behörde vorsprechen.

Dafür wird Ihrerseits eine schriftliche Zusage zur Übernahme der anfallenden Kosten in Höhe 250,00 Euro vor Ort benötigt.

Nach Aushändigung der Originalheiratsurkunde an Sie, reichen Sie bitte zwei beglaubigte Kopien von der Urkunde hier ein.

Mit freundlichen .....

##################################

Ich habe darauf den Sachbearbeiter direkt angerufen und gefragt warum er die Überprüfung ablehnt. Antwort war, daß er grundsätlich alle Urkunden aus Vietnam ablehnt. Nur seine Kollegin von der gleichen Behörde, akzeptierte alle vietnamesischen Urkunden für das Ehefähigkeitszeugnis anstandslos.
Mir ist auch zu Ohren gekommen, daß der Amtsleiter der ABH nicht gerade ein Ausländerfreund ist und erst mal jeden verdächtigt. Auch wurde mir auf der Deutschen Botschaft gesagt, daß sie mit den Ausländerbehörden Leipzig und Rostock die größten Probleme haben.

Micha

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hien
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BeitragVerfasst am: 10.09.2003, 21:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo,
ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen (sagt man das so?), aber was ist, wenn der Vertrauensanwalt sagen würde, dass die Heiratsurkunde nicht echt ist, weil irgendetwas fehlt?
ich kenn nämlich jemanden der letztes Jahr im Juli 02 seine Unterlagen beim Standesamt eingereicht hat und diese wurden dann zur Überprüfung nach Vietnam geschickt. Anfang Januar 03 bekommt er dann erst eine Nachricht, von wegen dass " es kann nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass die Ledigkeitsbescheinigung echt ist." und warum hat dieser Anwalt das gesagt? weil die Bescheinigung in Saigon mit einem Computer geschrieben wurde und eine Angabe (Nummer des Personalausweises und wann PA ausgestellt wurde) fehlte. Ich denke, dass, wenn dieser Vertrauensanwalt wirklich richtig arbeiten würde, dann würde er doch herausbekommen müssen, dass die Daten stimmen, dass die Person zum Zeitpunkt ledig ist. Statt dessen zweifelt er die Echtheit an, weil die Ledigkeitsbescheinigung der Form nicht entspricht.
Dann hat der Standesamt gezeigt, wie so eine "richtige" Ledigkeitsbescheinigung aussehen soll. Die richtige war halt schon ein vorgedrucktes Blatt, das man nur ausfüllen soll. Die Wörter stimmten mit der Ledigkeitsbescheinigung vom Bekannten überein. Dort fehlten aber auch die gleichen Daten (vom Personalausweis), die ja angeblich so wichtig sind. Diese "richtige" Ledigkeitsbescheinigung wurde vom Vertrauensanwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit für echt erklärt!
Deshalb habe ich auch Angst, wenn ich meinen Verlobten heirate und irgendetwas ist an der Heiratsurkunde anders, und der Vertrauensanwalt sagt, dass die nicht echt ist, was kann man denn dagegen machen? nochmal heiraten?
Ich habe erfahren, dass dieser Anwalt ein einheimischer ist. Namentlich wird er nicht genannt.
habe schon von vielen gehört, dass eine Überprüfung nicht vor 6 Monaten fertig ist.
Hoffe aber trotzdem, dass es bei Dir, Micha, schneller geht!

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 12.09.2003, 21:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha,

also ich würde das Schreiben so verstehen, daß die Ausländerbehörde (ABH) über das Rechtsamt versucht hat, eine Aussage zur Echtheit der Urkunde vom Standesamt zu erhalten. Das Rechtsamt wirkt u.U. auch bei der Amtshilfe zwischen verschiedenen Behörden mit.

Eigentlich klar, daß das Standesamt da keine Aussage treffen will. Da fragt man sich, ob der Sachbearbeiter bei der ABH sich das nicht vorher denken konnte. Mit den Augen rollen

In Deinem Fall geht die Unbill also ganz klar von der ABH aus. Die ABH will die Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde. Ich höre von so etwas zum ersten Mal. Insofern solltest Du unbedingt das Gespräch mit dem Amtsleiter suchen. Ob er ein Menschenfreund ist, wirst Du dann schon feststellen. Winken Frage nach, warum gerade bei Euch die Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde verlangt wird.

Vorab kannst Du Dich ja auch 'mal im Forum von www.info4alien.de schlau machen. Dort tummeln sich auch Mitarbeiter von ABHs und geben oft hilfreiche Tipps.

Wenn alles nichts hilft, sollte man durchaus einen versierten Rechtsanwalt beauftragen. In Artikel 6 Abs.1 Grundgesetz heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." (Das kann man ja auch mal dem Leiter der ABH unter die Nase reiben Winken).

Gruß
HHFux



[Editiert durch HHFux ein Freitag, 12. September 2003 @ 22:19]

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 12.09.2003, 22:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Erst mal ein Dankeschön an Hansefux für Deine Hilfe und alle anderen, die sich Gedanken machen.

Also ist es gar nicht üblich/notwenig, daß die Ausländerbehörde eine Echtheitsüberprüfung der Eheurkunde verlangt?

Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 13.09.2003, 06:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Üblich ist die Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde durch die Ausländerbehörde nicht. Aus rechtlichen Gründen notwendig schon gar nicht.

Ich setze natürlich voraus, daß die vietnamesische Heiratsurkunde vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt worden ist. (Andernfalls hätte die Deutsche Botschaft Hanoi den Antrag wohl kaum entgegengenommen.)

Auf der Homepage der Deutschen Botschaft Hanoi (www.germanembhanoi.org.vn) heißt es zum Thema Echtheitsprüfung: "Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit vietnamesischer Urkunden zu überprüfen, falls dies eine Behörde in Deutschland für ihre Arbeit im Inland für notwendig hält."

Das sagt doch alles, gell?!

Gruß
Hansefux



[Editiert durch HHFux ein Samstag, 13. September 2003 @ 08:44]

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 14.09.2003, 15:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo HHFux,

bist Du Dir einigermaßen sicher, was Du in Deinem letzten Beitrag geschrieben hast. Ich will das ja nicht anzweifeln, nur ich würde dann gerne den Beitrag der ABH vorlegen und eine Stellungnahme von denen dazu haben.

Schönen Gruß - Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 14.09.2003, 19:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha,

in dem, was ich geschrieben habe, bin ich mir ziemlich sicher. Speziell mit dem Thema Echtheitsprüfungen schlage ich mich (im Interesse der Leser von Vietnamfreunde.net) bereits längere Zeit herum. Ich bin aber kein Jurist und befasse mich mit solchen Themen nur in meiner Freizeit. Insofern sind natürlich alle hier erteilten Ratschläge allgemeiner Natur und ohne jede Gewähr.

Wie schon erwähnt, wurde in den mir bekannten Fällen eine Echtheitsprüfung (von vietnamesischen Urkunden) immer nur von Standesämtern gefordert (z.B. bei Anmeldung zur Eheschließung oder zwecks Anlage eines Familienbuches). Doch selbst für die Standesämter gibt es keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Echtheitsprüfung (siehe Stellungnahme des Bundesinnenministeriums unter www.vietnamfreunde.net -> Vietnam -> Heiraten in Deutschland).

Daß es für die Ausländerbehörden keine zwingenden rechtliche Gründe gibt, kann man ja schon daran erkennen, daß es keine allgemein übliche Praxis der Ausländerbehörden ist, die vietnamesichen Heiratsurkunden einer Echtheitsprüfung zu unterziehen.

Dennoch kann die Ausländerbehörde im Einzelfall natürlich auch berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Urkunde haben. Doch selbst dann muß die Ausländerbehörde zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der ausländerrechtlichen Bestimmungen und dem Grundrecht auf Schutz der Familie [b]sorgfältig abwägen[/b].

Ihr habt bereits eine Wartezeit von fast einem Jahr hingenommen und Eurerseits alles getan, um eine schnelle Echtheitsprüfung zu ermöglich. Diese Umstände [b]müssen[/b] auch bei einer Ermessensentscheidung berücksichtigt werden.

Falls die Ausländerbehörde nicht einlenkt, solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten und ggf. Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Sonntag, 14. September 2003 @ 20:16]

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lachibum






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BeitragVerfasst am: 14.09.2003, 22:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke nochmal an die Beiträge und Hilfe von HHFux.

Ich habe mein Problem noch in anderen Foren dargestellt und darauf folgende Antwort erhalten. Nachzulesen bei
http://www.binational-in.de/diskussion.html

################################################################
Zur Erteilung eines FZV muß die ABH der Einreise des Ehepartners zustimmen, dies wird die ABH aber nur tun, wenn die dt. Botschaft die Eheschließung als richtig und in D anerkannt einstuft.

Dazu muß die Heiratsurkunde von der dt. Botschaft legalisiert werden. Da Vietnam zu den Staaten gehört, wo das Urkundenwesen als nicht besonders sicher eingestuft wird (z.B. gefälschte Urkunden oder die inhaltliche Richtigkeit ist falsch), erteilt die dt. Botschaft keine Legalisierung mehr auf Antrag der Ehepartner. Es wird nur noch eine Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit aufgrund einer Anforderung durch eine dt. Behörde durchgeführt.
Dies geschieht durch von der dt. Botschaft beauftragte Vertrauensanwälte, die Trauzeugen etc. befragen, ob die Eheschließung tatsächlich stattfand usw.

Manchmal beantragen die ABH´s die Prüfung, wenn nicht, dann in den meisten Fällen das Einwohneramt damit der Familienstand auf verheiratet geändert werden kann und dadurch auch das Recht auf Lohnsteueränderung besteht (falls der Ehepartner sich schon in D aufhält).

Es wird tatsächlich unterschiedlich gehandhabt. Manche Behörde will sich den Schreibkam ersparen und akzeptiert die Heiratsurkunde einfach so. Es gibt aber dann spätestens Schwierigkeiten wenn ein Kind in D geboren wird, dann wird das Standesamt diese Prozedure fordern (wegen Anerkennung der Heirat nach dt. Recht und somit auch der Geburt eines EHELICHEN Kindes - keine Anerkennung/kein eheliches Kind) - somit auch nur 1/2 Kinderfreibetrag!!!

So das war nun mal etwa viel
hoffentlich kann´s dir weiterhelfen
grüße

Charleene

################################################################

Dies heißt ja nun, selbst wenn jetzt die ABH von einer Echtheitsprüfung absieht, dann kann es mir passieren, daß die nächste Behörde eine Echtheitsprüfung fordert.
Die ABH darauf zu drängen von einer Echtheitsprüfung abzusehen wäre dann sinnlos, jetzt wo wir schon so lange warten. Oder sehe ich das jetzt falsch?

Micha

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 15.09.2003, 06:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha,

der von Dir hier zitierte Beitrag aus dem Forum von www.binational-in.de ist sicher zutreffend. Er widerspricht auch nicht dem, was ich geschrieben habe. Ob die ABH eine Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde verlangt, ist eine Ermessensentscheidung. (Zum Theme Ermessensentscheidung bitte meinen letzten Beitrag sorgfältig lesen.)

Natürlich kann das Problem an anderer Stelle (Behörde) wieder auf Euch zukommen. Daß Einwohnermeldeämter eine Echtheitsprüfung zur Änderung von Lohnsteuerkarten durchführen lassen, habe ich noch nicht gehört. Richtig ist, daß das Standesamt nach Geburt eines Kindes (zur Anlage eines Familienbuches) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Echtheitsprüfung fordern wird.

lachibum schrieb: "Die ABH darauf zu drängen von einer Echtheitsprüfung abzusehen wäre dann sinnlos, jetzt wo wir schon so lange warten."

Für mich wäre es ein großer Unterschied, ob das Zusammenleben mit meiner Frau (=Ausstellung des Visums und Einreise nach D) oder nur irgendwelche Formalitäten (Änderung einer Lohnsteuerkarte etc.) von der Echtheitsprüfung abhingen. Darin liegt der qualitative Unterschied, um den es mir hier geht.

Zudem muß ja die Echtheitsprüfung auch nicht gestoppt werden, damit die ABH der Visumserteilung zustimmt. (Ist die Echtheit der Heiratsurkunde einmal überprüft worden, wird sie natürlich auch von anderen, deutschen Behörden akzeptiert.)

Würde jemand hier schreiben, daß er schon ein Jahr auf eine Echtheitsprüfung zwecks Änderung seiner Lohnsteuerkarte warten würde:p, wäre das zwar interessant, aber nicht wirklich schlimm.

Gruß Hansefux



[Editiert durch HHFux ein Montag, 15. September 2003 @ 07:52]

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BeitragVerfasst am: 15.09.2003, 09:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha

Ich hatte auch schon mal Probleme mit der ABH im Kreis Konstanz. Meine Frau ist mit einem ganz normalen Touristenvisa (3 Monate) nach Deutschland gekommen. Handschriftlich war noch hinzugefügt „Gilt nicht zur Eheschließung oder Familienzusammenführung"

In der ABH (Kreis Konstanz) hat es dann geheißen meine Frau muß nach 3 Monaten wieder Ausreisen und dann erneut mit einem Visum für Familienzusammenführung zurückkommen.

Da wir sehr nahe am Landkreis Tuttlingen gewohnt haben, sind wir kurzerhand zu einem Bekannten in den Landkreis Tuttlingen gezogen. Nachdem dann in der ABH des Landkreises Tuttlingen problemlos das Touristen Visa in einen (Aufenthaltstitel) Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre geändert wurde sind wir wieder zurück gezogen.
Die ganze Umzieherei hat nur auf dem Papier (Meldeamt) stattgefunden.

Belohnt wurde diese Aktion auch noch vom Finanzamt.
Ich habe die Fahrtkostenpauschale zur Arbeitsstelle für die weitere Entfernung bekommen und zusätzlich wurde eine Umzugspauschale genehmigt.

Wenn du die Möglichkeit hast zu einem Bekannten in einen anderen Landkreis zu ziehen hast du noch mal eine Chance das vielleicht dort bei einem anderen Mitarbeiter der ABH alles problemlos funktioniert.

Gruß, Thomas

Ps.
Ich wohne nicht weit (130 Km) von deiner Frau entfernt. Wenn deine Frau mal nach Hoian kommen sollte freut sich meine Frau sicher auf ihren Besuch. Wenn ihr in der Provinz Quang Nam geheiratet hättet dann könnte unser Bekannter (President of the Provincial Peoples Committee, Quqng Nam) sicher etwas für euch tun.

_________________
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BeitragVerfasst am: 15.09.2003, 10:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Thomas,

in einen anderen Kreis umzuziehen und somit die Ausländerbehörde zu "wechseln", ist in vielen Fällen die einfachste Lösung.

Doch in diesem Fall ist es fraglich, ob es im jetzigen Stadium noch sinnvoll ist. Denn hier wurde ja seitens der Deutschen Botschaft in Vietnam bereits bei der ABH die Zustimmung zur Visumserteilung angefordert. Ob es die Behörden zeitnah auf die Reihe bekommen, wenn jetzt "mittendrin" der Wohnort und damit die zuständige ABH wechselt?!

Erst einmal sollte Micha das Gespräch mit dem Leiter seiner jetzigen ABH suchen und seine Argumente vortragen. Wenn das nicht fruchtet, ist eine Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt dringend anzuraten. Er kann dann mit dem Rechtsanwalt zusammen überlegen, was am schnellsten zum Ziel führt. Das kann ja evtl. auch ein Umzug sein.

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Montag, 15. September 2003 @ 11:44]

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