Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Überprüfung eheurkunde

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 16.09.2003, 19:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich war heute auf der ABH. Ich konnte nur mit einer Sachbearbeiterin sprechen, da der Amtsleiter so kurzfristig keinen Termin hatte. Auf die Frage hin, warum unsere Hochzeitsurkunde überprüft werden muß, wurde ich auf das unsichere Urkunden in Vietnam hingewiesen.
Ob eine Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung abhängig vom Ergebnis der Echtheitsüberprüfung ist, konnte mir gar nicht gesagt werden. Es kan nur der Hinweis, daß selbst wenn die ABH der Aufenthaltsgenehmigung jetzt zustimmen sollte, dann würde die Deutsche Botschaft das Ergebnis der Überprüfung abwarten und erst dann das Visum erteilen (vorrausgesetzt das Ergebnis ist positiv).
Wie immer wurde ich freundlich behandelt, nur weiter gebracht hat es mich nicht. Mir wurde empfohlen mit den hiesigen Ausländerbeauftragten zu sprechen. Vielleicht kann mir da geholfen werden.
Ich werde meine Probleme diese Woche noch einem Anwalt übergeben - mein Onkel kennt einen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Wenn er nicht weiterkommt habe ich noch eine Liste mit Anwälten, spezialisiert auf Ausländerrecht (für Sachsen unter http://www.fremdenfreundlichkeit-sachsen.de/).
Auf anraten von HHFux habe ich mich auch am Donnerstag beim Auswärtigen Amt über die Verfahrensweise (nur einen Vertrauensanwalt, dadurch zu lange Wartezeiten) der Deutschen Botschaft Hanoi beschwert. Heute habe ich Antwort erhalten. Man werde den vorgetragen Sachverhalt überprüfen und auch eine Stellungnahme der Deutschen Botschaft dazu einfordern. Eine abschließende Antwort werde mir dann später zugeschickt.

Nur was absolut nicht in meinen Kopf reingeht ist die Tatsache (hab es schon mal kurz erwähnt) daß alle Urkunden meiner Frau (Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, Wohnsitzbescheinigung und Reisepaßkopie) für das Ehefähigkeitszeugnis von der Beamtin auf dem Standesamt ohne Legalisierung anerkannt wurden und ein anderer die Echtheit unserer Hochzeitsurkunde anzweifelt. Urkunde ist doch Urkunde, oder? Da muß es doch eine einheitliche Regelung geben, da kann doch nicht der eine so und der andere so entscheiden.

@Thomas W:
Für einen Umzug in einen anderen Kreis ist jetzt zu spät. Das hätte ich eher machen sollen, wenn ich gewußt hätte was es hier für Probleme gibt. Nur wurde mir bei einem Beratungsgespräch noch vor unserer Hochzeit, auch auf mehrfaches Nachfragen hin, versichert, daß wir keinerlei Probleme zu erwarten haben und das das ganze Visumverfahren max. 2-3 Monate dauert.
Danke für die Einladung, ich werde es meiner Frau weiterleiten.
Wir haben in der Provinz Thua Thien Hue geheiratet. Trotzdem danke für das Angebot.

Gruß - Micha

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 16.09.2003, 21:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Micha,

warum zur Ausstellung Deines Ehefähigkeitszeugnisses die Unterlagen Deiner Frau keiner Echtheitsprüfung unterzogen wurden, ist recht einfach: Das Ehefähigkeitszeugnis sagt nur aus, daß von deutscher Seite keine rechtlichen Hindernisse gegen die geplante Eheschließung bestehen. Es bezieht sich also vorrangig auf Dich.

Die Beschwerde beim Auswärtigen Amt war in jedem Fall sinnvoll, denn die inzwischen unzumutbar lange Dauer der Echtheitsprüfungen trifft ja viele Leute. Ob es Dir kurzfristig helfen wird, bleibt abzuwarten.

Die Aussage des ABH-Sachbearbeiters, daß die Deutsche Botschaft ohne Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde trotz Zustimmung durch die ABH am Wohnort nicht erteilen würde (solange die Echtheit der Heiratsurkunde nicht geprüft wurde), halte ich für Schwachsinn.

Erstens leitet die Deutsche Botschaft die Anfrage zur Zustimmung an die ABH am zukünftigen Wohnort erst dann weiter, wenn aus ihrer Sicht alle übrigen Voraussetzungen zur Ausstellung des Visums bereits gegeben sind. (Deshalb werden zustimmungspflichtige Visa i.d.R. innerhalb weniger Tage nach Eingang der Zustimmung von der Botschaft ausgestellt.)

Zweitens ist die Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde seitens der Deutschen Botschaft keine Voraussetzung für die Ausstellung des Visums (zwecks Familienzusammenführung). Das ergibt sich schon aus dem Visamerkblatt und zusätzlich aus folgenden Umständen:
- Es ging schon tausendfach ohne Echtheitsprüfung.
- Die Botschaft verlangt eine Vorbeglaubigung der vietnamesichen Urkunden. Das wäre unnötig, wenn eine Echtheitsprüfung seitens der Botschaft (und damit generell) notwendig wäre.

Vermutlich ist dem ABH-Sachbearbeiter Dein Fall inzwischen lästig (oder gar peinlich) und er wollte Dich abwimmeln. Vielleicht hatte auch deshalb der Amtsleiter gerade keinen Termin frei. Winken

Bevor Du zum Anwalt gehst, solltest Du unbedingt mit dem Leiter der ABH sprechen. Ihr habt gewichtige Argumente (insbesondere den Zeitfaktor) auf Eurer Seite. Wenn der Leiter zu Euren Gunsten entscheidet (und das muß er eigentlich), wird die Zustimmung erteilt und das Visum von der Botschaft innerhalb weniger Tage ausgestellt. Ein solches Gespräch bietet die große Chance, Eure Sache sehr schnell und zudem einvernehmlich zum Abschluß zu bringen.

Erst wenn das nicht fruchtet, solltest Du zum Anwalt gehen. Ich würde übrigens nicht unbedingt einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht nehmen. Denn der beschäftigt sich eher mit Scheidungs- und Erbschaftssachen. Suche Dir lieber einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Ausländerrecht (idealerweise einen, der mit Vietnamesen schon zu tun hatte).

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Dienstag, 16. September 2003 @ 22:55]

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 18.09.2003, 19:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nach einigen Telefonaten konnte ich mir gestern doch noch ein Termin bei einem Abteilungsleiter für heute besorgen. Einen Amtsleiter in dem Sinne scheint es hier nicht zu geben. Es gibt nur einen Amtsleiter des Ordnungsamtes, dem die ABH unterstellt ist.
Nun, da war ich als heute dort und es hat sich nichts geändert. Die ABH besteht weiterhin auf das Ergebnis der Überprüfung, bevor sie der Deutschen Botschaft ihre Zustimmung übermittelt. Ich habe alle hier genannten Argumente vorgebracht, doch nichts zu machen. Auf meine Frage hin, ob denn die Deutsche Botschaft eine Echtheitsüberprüfung der Eheurkunde fordert, wurde mir aus einem allgemeinen Schreiben der Botschaft vorgelesen. Hier heißt es, daß die ABH dazu angeraten werden, die Eheurkunde überprüfen zu lassen. Ich fragte dann, ob ich das Schreiben mal sehen kann. Dies wurde mir jedoch verweigert.
Immerhin wurde am Dienstag von der ABH ein Fax an die Botschaft gesendet, mit der Forderung einen genauen Termin für den Abschluß der Überprüfung zu nennen. Aber ob da was erreicht wird, ist fraglich.
Jetzt bleiben mir nur der Ausländerbeauftragte und der Anwalt. Mein Onkel meinte, daß der Anwalt auch Erfahrungen mit ABH und Ausländerrecht habe. Wie weit das aussreicht werde ich sehen.

Allen Interessierten werde ich weiterhin informieren, wie es sich weiterentwickelt.

Micha

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 18.09.2003, 20:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Schade, daß das Gespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörde nicht gefruchtet hat. Aber so hatte die ABH wenigstens ihre faire Chance. Jetzt ist es wirklich ein Fall für den Anwalt. Verrückt

Nach der Beschwerde beim Auswärtigen Amt und der Erinnerung der ABH würde es mich nicht wundern, wenn die Echtheitsprüfung plötzlich 'schneller als erwartet' abgeschlossen werden könnte. Winken

Vielen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung. Sehr wichtig war der Hinweis, daß die Deutsche Botschaft die Echtheitsprüfung anscheinend empfiehlt. Das sollte auf den entsprechenden Seiten von www.vietnam-freunde.net ergänzt werden.

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Donnerstag, 18. September 2003 @ 21:53]

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
haig
Gast










BeitragVerfasst am: 19.09.2003, 10:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo HHFux,

ich habe einen entsprechenden Vermerk der Seite http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/legalisation_von_urkunden.html hinzugefügt. Danke für den Hinweis.

Gruss
haig

Online    
holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
Wohnort: MG


blank.gif

BeitragVerfasst am: 19.09.2003, 15:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Lachibum,
Bei mir geht es auch um Vietnam. Ich werde nächste Woche runterfliegen um meine Freundin dort zu Heiraten. Ich habe natürlich immer noch nen Sack voll fragen die eigentlich schon klar sein müßten.
Ich frag hier einfach mal nach ein paar Punkten.

Und zwar war ich heut auf der ABH und der Sachbearbeiter ,der nicht wollte das meine Freundin hier Deutsch lernen kann, sagte mir das alles kein Problem wäre. Mein Zukünftige Frau reicht alle Unterlagen ein die auf dem Merkblatt zur Famielenzusammenführung stehen. Dann wenn der Antrag bei der ABH eintrifft komme ich vorbei mit Verdienstnachweisen und Mietvertag und der Eheurkunde dann alles kein Problem .

Jetzt meine Frage die Urkunde lasse ich ja leagalisieren und dann gibt meine zukünftige diese doch beim Antrag ab. Oder bekommt man mehrere ? Und bekommt man diese direkt in Deutsch ? Oder international Englisch und muß man diese dann noch in Vietnam übersetzen lassen ?

Des weiteren habe ich ihn auf die Problematik angeschprochen die bei dir entstanden ist. Davon war ihm nichts bekannt aber er sagte wenn verlangt nur das Standesamt so eine Echtheitsprüfung und ich sollte dort mal nachfragen. (Wollte ich, die haben aber nur Montags und mittwochs auf).

Aber ich verstehe diese lange Bearbeitungsdauer vor der Echtheitsprüfung nicht. Bei denn letzen Schulvisumsantrag meiner Verlobten bis zum Ablehnungbescheid dieses Antrages sind gerade mal 5 Wochen vergangen. Und ich weiß das das Bundesverwaltungsamt Anträge binnen 1 Woche weiterleitet. Kanst ja mal nachfragen bei deiner ABH ! warum so lange ?

Gruß
Holger6675

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 19.09.2003, 17:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

@HHFux und Haig
Ich habe mir das Schreiben der Botschaft mit der Empfehlung auf Überprüfung der Eheurkunde nicht aus der Nähe anschauen können. Es hing mit in meiner Akte und hatte den Bundesadler drauf. Ich denke mal, es war echt. Aber 100% sicher bin ich nicht.

@Holger6675
So einfach hatte ich mir das auch mal vorgestellt. Ich war auch vorher auf der ABH und informierte mich. Ich bekam ungefähr die gleiche Antwort wie Du.

Bei Deiner Hochzeit bekommst Du eine internationale Urkunde (englisch und vietnamesisch). Die läßt Du in Vietnam ins Deutsche übersetzen und schickst dann Deine Zukünftige zum vietnam. Außenministerium zur Vorbeglaubigung Eurer Orignalurkunde (nicht die Übersetzung). Dann packt ihr alles zusammen, was im Merkblatt steht und rennt zur Botschaft.
Du kannst Deine Urkunde nicht selbst legalisieren. Der ganze Prozeß wird erst eingeleitet, wenn eine deutsche Behörde dies verlangt. Vielleicht habt Ihr Glück und Eure ABH verlangt dies nicht, aber es kann dann später eine andere Behörde eine Echtheitsüberprüfung verlangen.

Wo wollt Ihr denn heiraten? Wenn es südlich von Da Nang ist, könnt Ihr zum Deutschen Konsulat in Saigon. Das soll etwas weniger überlastet sein.

Der Grund für die lange Bearbeitungsdauer ist in meinem ersten Beitrag dargestellt. Da frag ich mich immer, wie naiv die Botschatft ist. Was passiert denn, wenn dieser eine Anwalt mal längere Zeit krank ist, oder mal Urlaub macht oder einfach kündigt? Wer bearbeitet denn dann die Papiere?

Also, Du siehst, ganz so einfach ist es nicht. Ich habe auch schon vieles gedacht und meistens kam es anders.

Trotzdem viel Glück für Euch.

Micha

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 19.09.2003, 17:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Anmerkung: Leider werden immer wieder Legalisation und Echtheitsprüfung verwechselt. Der Unterschied ist hier erklärt: http://www.newsletterboy.de/cgi-bin/forenserver/foren/F_0842/cutecast.pl?forum=1&thread=304

Die Deutsche Botschaft legalisiert keine vietnamesischen Urkunden mehr. Wie lachibum ganz richtig schrieb, erfolgt eine Echtheitsprüfung nur auf Anforderung einer innerdeutschen Behörde. In den meisten Fällen verlangt die zuständige Ausländerbehörde am Wohnort keine Echtheitsprüfung der Heiratsurkunde; leider wird es vereinzelt doch gefordert und somit gibt es keine Sicherheit in dieser Frage.

Grundsätzlich verlangt die Deutsche Botschaft eine Vorbeglaubigung der vietnamesischen Urkunden durch das vietnamesische Außenministerium (Formsache, geht schnell).

Gruß
Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Freitag, 19. September 2003 @ 20:32]

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
hien
Administratorin



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


blank.gif

BeitragVerfasst am: 20.09.2003, 17:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@holger6675
in welcher stadt lebst Du? möchte gerne wissen, welche ABH einen noch keine Probleme, wenn man im Ausland geheiratet hat.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 22.09.2003, 17:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Heute hat mich die Ausländerbehörde angerufen und mir mitgeteilt, daß am Freitag Post von der Deutschen Botschaft Hanoi eingetroffen sei. In dem Schreiben steht, daß Überprüfung unserer Hochzeitsurkunde am 28.08.03 abgeschlossen wurde und das alles stimmt was in der Urkunde steht. Da haben die fast 4 Wochen gebraucht um mir das Egebnis mitzuteilen. Ich weiß, Diplomatenpost ist nicht die schnellste , aber 4 Wochen ist doch allerhand. Wenn mir meine Frau einen Brief schreibt, ist der manchmal schon nach 5 Tagen da.
Nun muß ich noch zur ABH um die Kosten zu begleichen und dann hoffe ich doch mal, daß uns die Botschaft nicht noch was zwischen die Füße wirft. So Ende nächste Woche dürfte dann meine Frau einen Anruf von der Botschaft bekommen.

Allen Ratgebenden einen herzlichen Dank - besonders HHFux.

ein sich freuender Micha

P.S.: viel Erfolg an HHFux mit dem Betreiben dieses Forums

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
Wohnort: MG


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2003, 18:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Na dann Herzlichen Glückwunsch,
Hoffe mal das euere Ehe nicht so Problematisch wird wie sie begonnen hat . Ich meine den Ärger mit den Behörden. Ich habe aber gehört das ihr am besten dann wenn sie hier ist ein Familienbuch anlegen last dann habt ihr wohl in Zukunft kein Ärger mehr. Und AE direkt für 3 Jahre nicht auf 1 einlassen.

Gruß
Holger6675

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
hien
Administratorin



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2003, 18:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Glückwunsch, lachibum!
wie lange hat die Überprüfung denn jetzt insgesamt gedauert?
Hien

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
HHFux
Betreiber



Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


blank.gif

BeitragVerfasst am: 22.09.2003, 20:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Herzlichen Glückwunsch, Micha!

Wenn Du bei Deiner ABH vorsprichst, solltest Du darauf achten, daß die ABH die Zustimmung per Fax an die Deutsche Botschaft schickt. Ich glaube es wird generell so gemacht, aber sicher ist sicher...

Jetzt habt Ihr es bald geschafft! Alles Gute für Euch! Smilie

Gruß
HHFux


[Editiert durch HHFux ein Montag, 22. September 2003 @ 21:26]

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen    
lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 22.09.2003, 20:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die Glückwünsche, aber noch ist sie ja nicht hier (oder ich nicht bei ihr, um sie abzuholen).

@Hien
Die ABH hat mir am 25.04.03 mitgeteilt, daß eine Echtheitsüberprüfung notwendig ist. Am 07.05.03 ist der Antrag auf Amtshilfe bei der Botschaft eingegangen und am 20.05.03 wurden die Unterlagen dem Vertrauensanwalt übergeben. Am 28.08.03 wurde die Untersuchung abgeschlossen und heute wurde mir das Ergebnis mitgeteilt. Also ingesamt 5 Monate (plus 3 Monate Bearbeitungszeit für das Visum). Jetzt wird es nochmal ca. 3 Wochen dauern bis ich nach Vietnam fliegen kann.

Und frag mich immer, was Du wissen willst.

Micha

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden    
hien
Administratorin



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


blank.gif

BeitragVerfasst am: 23.09.2003, 19:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke Micha! echt lieb von Dir, dass Du mir für weitere Fragen zur Verfügung stehst!
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ihr müsst jetzt noch mindestens 3 Monate warten, bis Deine Verlobte ein Visum bekommt?
Hien Sehr glücklich

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.036s (PHP: 62% - SQL: 38%) | SQL queries: 20 | GZIP enabled | Debug on ]