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 Heirat in Dänemark (Super-Blitz-Hochzeit) EILT

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alex
Gast










BeitragVerfasst am: 29.04.2003, 02:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen, ich suche jetzt schon eine ganze Weile das Netz nach Infos ab, und bin dabei bei Euch gelandet, obwohl ich da wiederrum nicht ganz richtig bin, da es bei uns um eine Heirtat mit einer Filipina geht. Unser Problem ist, das wir von den deutschen Behörden immer wieder von einer Behörde zur anderen geschickt werden/wurden. Einmal wollte ein Standesamt alle Dokumente ins deutsche übersetzt haben, was 500;-€ kosten sollte, nach einem Umzug, war dieses dann aus der Welt, vor 1 1/2 Wochen waren wir dann auf dem zweiten (neuen) Standesamt, dort sagte man uns dann, das "Sie" eine schriftliche Bescheinigung über die Echtheit der Dokumente brauchen, die wir aber vom zuständigen Ausländeramt holen könnten. Dieses sagte dann, so ginge das nicht, das müßte das Standesamt anfordern. Wir wieder zurück zum Standesamt, und wieder eine neue Beamtin, die sagte dann, das zwei Dokumente abgelaufen sind. Es handelt sich dabei einmal um eine Ledigkeitsbescheinigung vom Konsulat in HH, was wir auch jederzeit wieder verlängern/erneuern lassen können. Bei dem andern Dokument handelt es sich auch um eine Ledigkeitsbescheinigung in Verbindung mit der Einwilligung der Eltern. (was eigendlich ein Witz ist, da sie schon über 30 Jahre alt ist).
Dieses Dokument bekommt man aber nicht so ohne weiteres, das jetzige dauerte 2 Monate.

Nun haben wir uns umgesehn, was/wie es für Möglichkeiten gibt, in Dänemark zu heiraten. Dabei sind wir, wie oben schön erwähnt hier gelandet, und haben den Link zu www.heiraten-online.de gefunden. dabei ist uns besonders der Link mit der "Super-Blitz-Hochzeit" aufgefallen. Darum dachten wir, fragen wir doch einmal, ob hier schon jemand damit Erfahrungen hat, und wie seriös diese Angebot ist. Wir wollen uns nicht mehr im Kreis drehen, da uns auch die Zeit davon läuft, das Visum (Heiratsvisum, extra Vermerk im Pass), läuft am 21.05.03 ab.

Es wäre schön, wenn uns jemand seine Erfahrungen mit diesem Online-Angebot mitteilen würde. Gerne auch per E-Mail,
urlspider@gmx.net

Danke und schöne Grüße

Alex


[Editiert durch alex ein Dienstag, 29. April 2003 @ 03:26]



[Editiert durch alex ein Dienstag, 29. April 2003 @ 03:29]

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 29.04.2003, 20:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Genau den Dienst hab ich leztes Jahr in Anspruch genommen, um noch einen Termin vor Neujahr wegen der Steuerückzahlung Sehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklich zu bekommen. Hat problemlos funktioniert.
_________________
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didi240




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BeitragVerfasst am: 11.07.2003, 18:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sehr geehrter Dieter Krause

Anbei erhalten Sie unser Info-blatt bezüglich einer möglichen heirat bei
uns.

Sie müssen darauf achten, das die Sterbeurkunde von Vietnam, in Vietnam bei
der dänischen oder deutschen Botschaft legalisiert werden, UND auch beim
Vietnamesischen Ausenministerium.

Die unterlagen von Vietnam müssen auch von einem anerkannten übersetzer
übersetzt werden.

Ich gehe davon aus das Sie in Deutschland geschieden worden sind, dann muss
das Urteil Rechtskräftig sein - nicht legalisiert.

Leider habe ich erst ab September 2003 wieder Termine frei.

Mit Freundlichen Grüssen

Susanne Lage

Info - Blatt

Betr.: Auskünfte über Eheschliessungen in Bov, 6330 Padborg, Dänemark.

Alle ausländische Trauungen finden vorläufig hier bei uns Montags und Donnerstags statt.

Sie müssen erst die erforderlichen unterlagen an uns SCHICKEN oder FAXEN bevor Sie einen Termin bekommen könnnen.

Erforderlich für eine Trauung ist eine genaue und deutlich ausgefüllte Eheerklärung, die Sie von uns erhalten wenn Sie hier her kommen.

Als Anlagen benötigen wir von beiden; Geburtsurkunden, eine Aufenthaltsbescheinigung wo u.a. Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Familienstand hervorgeht (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Aufenthaltsbescheinigung können Sie vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erhalten. Die Bescheinigung darf aber nicht älter sein als 2 Monate.

Militärpersonen, die in Deutschland nicht gemeldet sind, zeigen uns bei der Ankunft ihre ID-Karte, und anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Militärgenehmigung vom Commander (Affidavit), mit der Erlaubnis nach Dänemark zu kommen , und bestätigung des Familienstandes.

Scheidungsurteile die rechtskräftig sind müssen erst von einer höheren dänischen Behörde anerkannt werden. Bitte schicken Sie die Scheidungsurteile zur Begläubigung an folgender Adresse: Sønderjyllands Statsamt, H. P. Hansens Gade 42, 6200 Aabenraa, Dänemark. Die Sachbeabeitung dauert ungefähr ein oder Zwei Wochen.

Die amerikanischen Scheidungsurteile müssen mit dem Vermerk versehen sein, dass keine Berufung eingelegt wurde, und dass die Geschiedenen frei sind, wieder zu heiraten.

Alle Scheidungsurteile, und Sterbeurkunden die ausserhalb Europas ( ausgenommen U.S.A., Canada, New Zealand und Australien ) ausgesprochen wurden, müssen ausserdem im Original, mit der Legalisierung des Ausenministeriums des Landes und der dortigen dänischen Botschaft, eingereicht werden.
Als Ausnahme gelten die thailändischen Urteile - die brauchenn eine Beglaubigung der dänischen Botschaft in Bangkok. Haben Sie aber Fragen, können Sie sich an das Sønderjyllands Statsamt in Aabenraa wenden.
Telefon nr. 74- 31 3 1 31.

Für Staatsangehörige einiger Länder verlangt Dänemark ein Einreisevisum. Da Dänemark aber ab den 25. März 2001 Mitglied des Schengenabkommens geworden ist, haben sich die Bedingungen für Visum ein wenig geändert. Fragen Sie aber bei einem dänischem Konsulat in dem Land nach, wo Sie sich gerade befinden, oder rufen Sie bei uns an.

Sind Sie nicht volljährig ( in Dänemark ist man mit 18 Jahren volljährig), muss vom Sønderjyllands Statsamt eine Sondererlaubnis vorlegen. Sie können Information beim Sønderjyllands Statsamt anfordern. Bei Namensänderung, die nicht durch Eheschliessung erfolgt ist, müssen Sie Namensänderungsbescheinigung mitnehmen.

Alle unterlagen müssen in entweder dänisch, deutsch oder englisch sein.

Gem. § 13. Abs. 3 im dänischen Trauungsgesetz kostet die Trauung 500,00 D.Kr. Sie müssen uns die Gebühr am Tag der Trauung in dänischen Kronen bezahlen.

Für die Trauung werden 2 Trauzeugen benötigt. Wenn Sie aber keine Trauzeugen dabei haben, stellt das Rathaus die Zeugen zur verfügung.

In Bov müssen Sie drei Übernachtungen haben, die in unserer Gemeinde stattfinden muss. Als Beweisaufnahme benötigen wir Kopie der Quittiung vom Hotel / oder andere. Wegen Übernachtungsmöglichkeiten, können Sie das Fremdenverkehrsbüro in Kruså unter die Nummer 0045-74672171
telephonisch erreichen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich telephonisch am Dienstag und Mittwoch zwischen 9.00 und 14.00 Uhr erreichen, oder Sie können unsere Internetseite: www.bov.dk besuchen.

Das Standesamt ist an folgenden Tagen geschlossen:

Montag der 23. Juni 2003 – Montag der 30. Juni 2003
##-
Montag der 14. Juli 2003 – Sontag der 27. Juli 2002
##-
Montag der 18. August 2003 – Sontag der 31. August 2003

Mit freundlichen Grüssen

Susanne Lage
Standesbeamtin[TAB]

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Wang






Anmeldungsdatum: 22.06.2003
Beiträge: 6
Wohnort: NRW



BeitragVerfasst am: 12.07.2003, 12:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Alex
mich würde interesieren wie es bei dir nun weitergegangen ist.
Seit ihr nun verheiratet(was ich hoffe)und wenn ja, wie habt ihr es angestellt.Kompetente Informationen darüber habe ich leider auch nicht.
Bis dann
Wang

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