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mad07
Anmeldungsdatum: 26.06.2003
Beiträge: 1
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Verfasst am:
26.06.2003, 17:14 (Kein Titel) |
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Hallo,
ich habe diese Seite erst jetzt entdeckt und habe noch eine Frage zur Vorbeglaubigung von vietnamesischen Dokumenten.
Meine vietnamesische Freundin hat mir ihre Papiere im Orginal geschickt, jedoch ohne Vorbeglaubigung! Habe sie so, nachdem ich sie übersetzen habe lassen, zu meinem Standesbeamten gebracht. Dieser hat sie zur Echtheitsprüfung nach Vietnam geschickt (hat die fehlende Vorbeglaubigung jedoch nicht angemahnt). Jetzt warte ich schon ca. 4 Monate auf diese Papiere. Kann es sein das es Probleme gibt aufgrund einer fehlenden Vorbeglaubigung? Oder kann es später bei Visumsbeantragung für Deutschland bzw. beim OLG Probleme deswegen geben, auch wenn das Standesamt damit kein Problem hat? Die Deutsche Botschaft hat sich bisher noch nicht gemeldet....außer vor 4 Monaten, das sie die Papiere weitergeleitet hat.
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hani-matz
Anmeldungsdatum: 02.05.2003
Beiträge: 1
Wohnort: Dresden
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Verfasst am:
27.06.2003, 10:02 (Kein Titel) |
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hallo,
ich denke, die Vorbeglaubigung ist nicht mehr nötig, und die Echtheitsüberprüfungsvorgang ist nicht deswegen so lange dauert(ich rede aus Erfahrung). Bei uns hat der Überprüfungsvorgang eineinhalb Jahre gedauert, die Kosten stiegte weiter und weiter, und keine (Standesamt und auch deutsche Botschaft in HN) kann dir sagen, wann deine Unterlagen zurückkommen wird. (bei uns müssen Sie die Echttheitsprüfung wiederholen, da der Anwalt des Vertrauen :confused: von der Botschaft die originale vn. Geburtsurkunde als nicht nachweisbar berichtet hat.
Am besten erkundige dich übers Heiraten in Dänemark, das bringt wirklich mehr, und die Hauptsache ist, dass du viel Zeit und damit auch deine Nerven einsparst.
Viel Glück und Erfolg wünsche ich Euch!!!
Hani-matz
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
03.07.2003, 20:37 (Kein Titel) |
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Hallo mad07,
die Vorbeglaubigung ist nicht erforderlich, wenn das Standesamt die formale Echtheitsprüfung verlangt.
Leider ist das, was hani-matz geschrieben hat, völlig richtig. Es ist keinesfalls gesichert, daß die Echtheitsprüfung nach 2-3 Monaten abgeschlossen ist. Dieser Zeitrahmen stellt wohl eher die Untergrenze dar.
Ferner empfehle ich auf der Hauptseite von www.vietnam-freunde.net die Lektüre der Unterseite Vietnam -> Heiraten in Deutschland-> Problemfälle und Lösungen, speziell den Punkt "Auswege".
Gruß Hansefux
[Editiert durch HHFux ein Donnerstag, 3. Juli 2003 @ 21:38]
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