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 Urkunden "falsch" / Verlobte schwanger / Ausreise?

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Kai






Anmeldungsdatum: 14.11.2003
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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 09:14    Urkunden "falsch" / Verlobte schwanger / Ausreise? Antworten mit ZitatNach oben

Hi, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, was mir irgendwie weiter hilft ....

Hintergrund ...
Die Urkunden wurden bei der Ueberpruefung als _falsch_ bezeichnet. Was falsch war und wie man es richtig macht, wird natuerlich nicht mitgeteilt.
Ich habe daraufhin Beschwerde beim Standesamt eingereicht, das GK arbeitet ja nicht mit mir.

Meine Verlobte ist jetzt im vierten Monat schwanger.
....
Auslaenderbehoerde macht langsam Druck und ich weiss echt nicht weiter ....

Danke

Kai


Zuletzt bearbeitet von Kai am 15.11.2003, 17:54, insgesamt einmal bearbeitet

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 11:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Kai,
Dein "Hintergrund" denn du uns gegeben hast in ein bisl dünn. Welche Urkunden wofür wurden denn überprüft ?
Ich denke mal da die ABH druck macht wird deine Verlobte hier sein und ihr wollt hier heiraten. Sie ist im 4 Monat Schwanger Mit den Augen rollen . Ich denke du weißt eigentlich wie so etwas passiert Winken .

gruß
Holger6675

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 12:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Kai: Holger schrieb ja schon, daß Deine Ausführung sehr knapp sind. Man kann nur ahnen, daß Ihr (in Deutschland?) heiraten wollt.

Ist die Aufenthaltsgenehmigung Deiner Verlobten bereits abgelaufen? Ist ihr Aufenthalt noch geduldet? Interessant wäre auch noch, ob Du deutscher Staatsangehöriger bist bzw. welchen Aufenthaltstitel Du hast.

Gruß
HHFux

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Kai






Anmeldungsdatum: 14.11.2003
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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 17:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sorry .. ich war etwas durcheinander
..
ich bin deutscher Staatsangehoeriger. Ja, wir wollen hier in Deutschland heiraten und die Urkunden sind Geburtsurkune und Ledigkeitsbescheinigung.
Meine Verlobte hat im Moment nur eine "Bescheinigung ueber die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung" . Sie hattte vorher ein Visum zwecks Eheschliessung erhalten.
...

Danke

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 18:39    Re: ausweglos ? Antworten mit ZitatNach oben

« Kai » hat folgendes geschrieben:

Auslaenderbehoerde macht langsam Druck und ich weiss echt nicht weiter ....

Was heißt das genau?

1. "Bescheinigung ueber die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung" bedeutet ja im Normalfall, daß der weitere Aufenthalt geduldet ist. Somit besteht doch (zunächst) kein größeres Problem. Will die Ausländerbehörde die Bescheinigung nicht verlängern?

2. Aus welchen Gründen werden die Urkunden Deiner Verlobten nicht für echt gehalten?

Übrigens kann ich mir bei dieser Sachlage nicht vorstellen, daß die Ausländerbehörde Deine Verlobte zur Ausreise auffordern wird, wenn sie von Dir schwanger ist. Habe mal irgendwo gehört, daß es genügen soll, daß sie eine eidesstattliche Versicherung hierüber abgibt. Ob das richtig ist, weiß ich allerdings nicht.

Außerdem ist sie ja mit einem Heiratsvisum eingereist, wenn ich es richtig verstanden habe. Hat das Standesamt die Echtheitsprüfung der Urkunden erst nach der Einreise verlangt? Normalerweise wird doch das Heiratsvisum ohne entsprechende (positive) Stellungnahme des deutschen Standesamtes gar nicht mehr erteilt...

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 15.11.2003, 19:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo,
wie kommt es, dass Deine Verlobte ein Visum zwecks Eheschließung bekommen hat, wenn der Heiratstermin noch nicht feststand bzw. das Standesamt Euch noch nicht bestätigt hat, dass Ihr heiraten dürft?
Ich kenne das Problem mit der Ledigkeitsbescheinigung. Es ist sehr selten, dass die Behörden in Vietnam eine vollständig ausgefüllte Ledigkeitsbescheinigung hergeben. Manchmal fehlt die Nummer des vietnamesischen Personalausweises und oft fehlen die Angaben der Eltern. In Vietnam ist es nicht so tragisch, wenn es fehlt. Deshalb wissen es die meisten Leute, die bei der Behörde arbeiten nicht, dass es so wichtig ist, dass ALLES ausgefüllt werden muss. Der Vertrauensanwalt möchte ja Geld machen und deshalb sucht er dann irgendeinen Grund,um zu sagen, dass die Urkunden nicht echt sind, mit der Begründung, dass irgendetwas fehlt. Wehren können wir uns dagegen kaum, da man nicht erfährt, wer der Anwalt ist.
Ist die Ledigkeitsbescheinigung mit Computer geschrieben oder ist es ein Formular, das ausgefüllt wurde? Wenn es nämlich alles mit Computer geschrieben wurde, akzeptiert der anwalt diese nicht, weil es nicht das original Formular ist.
Ich würde Dir raten, zum Standesamt zu gehen und bitten, Dir die Begründungen des Anwalts zu nennen, denn er muss seine Entscheidungen ja begründen. Ich weiss auch, dass er sie begründet, und zwar in einem Schreiben an das Standesamt. und dann versucht Ihr die Unterlagen nochmal herbeizuschaffen. Aus welcher Stadt in Vietnam kommt denn Deine Verlobte?
Ich würde Dir eher raten, zu versuchen, Deine Verlobte so lange wie möglich hierzubehalten, bis sie das Kind hat. Dann bräuchtet Ihr nämlich nicht mehr in Deutschalnd zu heiraten. Denn die Sache mit dem Vertrauensanwalt ist Glückssache. Er kann immer irgendwelche Begründungen finden, um die Urkunde für falsch zu erklären. In dieser Hinsicht verstehe ich die Deutschen auch nicht. Wenn der Anwalt nämlich wirklich recherchieren würde, dann müsste er doch wissen, ob die Urkunden echt sind oder nicht.
Also wenn es irgendwie geht, dann reicht die Unterlagen nochmal ein. Achtet dann darauf, dass wirklich alles augefüllt ist. Ich würde es nicht tun, da es im Grunde eine Zeit- und Geldverschwendung ist. Aber ich glaube, Ihr müsst die Unterlagen einreichen, damit die Ausländerbehörde sieht, dass etwas eingereicht wurde und Deine Verlobte dann einen vorübergehenden Aufenthalt bekommt, bis alles geklärt ist. Vielleicht kann ein Anwalt Euch helfen?

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Kai






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Beiträge: 20



BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 10:23    Re: ausweglos ? Antworten mit ZitatNach oben

« HHFux » hat folgendes geschrieben:
« Kai » hat folgendes geschrieben:

Auslaenderbehoerde macht langsam Druck und ich weiss echt nicht weiter ....

Was heißt das genau?

1. "Bescheinigung ueber die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung" bedeutet ja im Normalfall, daß der weitere Aufenthalt geduldet ist. Somit besteht doch (zunächst) kein größeres Problem. Will die Ausländerbehörde die Bescheinigung nicht verlängern?


Ja, das wurde angedeutet. Die bescheinigung ist noch bis Ende Nov gueltig.

« HHFux » hat folgendes geschrieben:

2. Aus welchen Gründen werden die Urkunden Deiner Verlobten nicht für echt gehalten?


Tja, das versuche ich gerade rauszubekommen. ich habe beim GK in Saigon nachgefragt, die koennen mir keine vertrauliche Informatione geben. Also habe ich das uebers Standesamt versucht. Wir warten noch auf die Antwort vom Standesamt.

« HHFux » hat folgendes geschrieben:

Übrigens kann ich mir bei dieser Sachlage nicht vorstellen, daß die Ausländerbehörde Deine Verlobte zur Ausreise auffordern wird, wenn sie von Dir schwanger ist. Habe mal irgendwo gehört, daß es genügen soll, daß sie eine eidesstattliche Versicherung hierüber abgibt. Ob das richtig ist, weiß ich allerdings nicht.

Außerdem ist sie ja mit einem Heiratsvisum eingereist, wenn ich es richtig verstanden habe. Hat das Standesamt die Echtheitsprüfung der Urkunden erst nach der Einreise verlangt? Normalerweise wird doch das Heiratsvisum ohne entsprechende (positive) Stellungnahme des deutschen Standesamtes gar nicht mehr erteilt...


Also, im VISUM steht der Vermerk
- Nur zur Eheschliessung -

Das Standesamt hat vorher nichts ueberprueft.

Danke

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Kai






Anmeldungsdatum: 14.11.2003
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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 10:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
hallo,
wie kommt es, dass Deine Verlobte ein Visum zwecks Eheschließung bekommen hat, wenn der Heiratstermin noch nicht feststand bzw. das Standesamt Euch noch nicht bestätigt hat, dass Ihr heiraten dürft?
Ich kenne das Problem mit der Ledigkeitsbescheinigung. Es ist sehr selten, dass die Behörden in Vietnam eine vollständig ausgefüllte Ledigkeitsbescheinigung hergeben. Manchmal fehlt die Nummer des vietnamesischen Personalausweises und oft fehlen die Angaben der Eltern. In Vietnam ist es nicht so tragisch, wenn es fehlt. Deshalb wissen es die meisten Leute, die bei der Behörde arbeiten nicht, dass es so wichtig ist, dass ALLES ausgefüllt werden muss. Der Vertrauensanwalt möchte ja Geld machen und deshalb sucht er dann irgendeinen Grund,um zu sagen, dass die Urkunden nicht echt sind, mit der Begründung, dass irgendetwas fehlt. Wehren können wir uns dagegen kaum, da man nicht erfährt, wer der Anwalt ist.


Tja, ich weiss, wer diese Anwaeltin ist. Sie heisst
Nguyen Kim Thanh (hanoi) ... Tel .04 8515839
Ich wundere mich sowieso, dass die Ueberprufung von Urkunden einer Person in Saigon von einer Anwaeltin aus Hanoi erledigt wird.
............. eine kleine Geschichte ....
ca. 2 Wochen nachdem wir die Urkunden meiner Verlobten eingereicht haben und der Eingang von der Botschaft betaetigt wurde, meldet sich diese Frau telefonisch bei der Familie meiner Verlobten(Sie hat mit der kleiner Schwester meiner Verlobten geredet) und aeusserte lapidar Zweifeln ueber die Anschrift in der Gebursturkunde, sagte dann aber auch noch dass sie zu dem Zeitpunkt keine Zeit hat, am Tel
darueber zu reden. hat Ihre Nummer zurueckgelassen und bat um Rueckruf. Die Schwester hat natuerlich keine Ahnung worum es ging, und rief natuerlich nicht zurueck. Hinterher wissen wir worum es ging.
..........

« hien » hat folgendes geschrieben:

Ist die Ledigkeitsbescheinigung mit Computer geschrieben oder ist es ein Formular, das ausgefüllt wurde? Wenn es nämlich alles mit Computer geschrieben wurde, akzeptiert der anwalt diese nicht, weil es nicht das original Formular ist.


Ja, die Urkunden wurden mit Computer geschrieben. Ok, dann versuchen wir es erneut per hand Winken

« hien » hat folgendes geschrieben:

Ich würde Dir raten, zum Standesamt zu gehen und bitten, Dir die Begründungen des Anwalts zu nennen, denn er muss seine Entscheidungen ja begründen. Ich weiss auch, dass er sie begründet, und zwar in einem Schreiben an das Standesamt. und dann versucht Ihr die Unterlagen nochmal herbeizuschaffen. Aus welcher Stadt in Vietnam kommt denn Deine Verlobte?


Ja, wir versuchen gerade vom Standesamt einen Erklaerung zubekommen, was an den Urkunden falsch ist und wie man es richtig macht. Mal sehen !
In dem Schreiben von der Botschaft steht nur
Geburtsurkunde : _FALSCH_
LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG : _FALSCH_
Also nichts mit Begruendung !

Meine Verlobte kommt aus Saigon.

« hien » hat folgendes geschrieben:

Ich würde Dir eher raten, zu versuchen, Deine Verlobte so lange wie möglich hierzubehalten, bis sie das Kind hat. Dann bräuchtet Ihr nämlich nicht mehr in Deutschalnd zu heiraten. Denn die Sache mit dem Vertrauensanwalt ist Glückssache. Er kann immer irgendwelche Begründungen finden, um die Urkunde für falsch zu erklären. In dieser Hinsicht verstehe ich die Deutschen auch nicht. Wenn der Anwalt nämlich wirklich recherchieren würde, dann müsste er doch wissen, ob die Urkunden echt sind oder nicht.
Also wenn es irgendwie geht, dann reicht die Unterlagen nochmal ein. Achtet dann darauf, dass wirklich alles augefüllt ist. Ich würde es nicht tun, da es im Grunde eine Zeit- und Geldverschwendung ist. Aber ich glaube, Ihr müsst die Unterlagen einreichen, damit die Ausländerbehörde sieht, dass etwas eingereicht wurde und Deine Verlobte dann einen vorübergehenden Aufenthalt bekommt, bis alles geklärt ist. Vielleicht kann ein Anwalt Euch helfen?



Vielen vielen Dank an Euch Alle

Kai

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 13:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Kai: Danke, jetzt sehe ich klarer. Ich fasse 'mal zusammen:

1. Deine Verlobte hat ganz regulär beim Deutschen Generalkonsulat in Saigon ein Heiratsvisum beantragt und auch erhalten, ohne daß die Bescheinigung des deutschen Standesamtes über den Termin zur Eheschließung vorgelegt werden mußte. (Wann wurde das Visum beantragt/ausgestellt?)

2. Deine Verlobte ist nach Deutschland eingereist, ihr habt frohen Mutes alle Unterlagen beim Standesamt vorgelegt. Der Standesbeamte fing dann (für Euch überraschend) das Theater mit der Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden an.

3. Die vietnamesischen Urkunden wurden vom Standesamt an die Deutsche Botschaft Hanoi zur Echtheitsprüfung übersandt. Da das ganze eine Weile dauert, ist zwischenzeitlich das Heiratsvisum abgelaufen, die Ausländerbehörde hat den weiteren Aufenthalt aber bislang geduldet.

4. Der Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft Hanoi ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die Urkunden vermutlich nicht echt sind.

5. Daraufhin sieht die Ausländerbehörde keine Perspektive mehr für eine zeitnahe Heirat in Deutschland und will folglich den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung möglicherweise ablehnen.

Ist es so richtig zusammengefaßt?

Dann würde ich zunächst einmal davon ausgehen, daß zumindest formal alles korrekt gelaufen ist. Bezüglich der angeblich falschen Urkunden kann es eigentlich nur folgende Ursachen geben:

a) Die Urkunden sind gefälscht.
b) Die Urkunden sind nicht gefälscht, aber von der zuständigen Behörde in Vietnam fehlerhaft ausgefüllt bzw. erstellt worden.
c) Der Vertrauensanwalt hat schlampig gearbeitet.

Sehr interessant war Deine Info zum Anruf der Vertrauensanwältin. Das sind also die vielgerühmten "Nachforschungen vor Ort".

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du Variante a) sicher ausschließen kannst. Winken In den Fällen b) und c) wäre es ja nicht Eure Schuld und der Fehler läßt sich bestimmt finden.

Du solltest Dir unbedingt vor Ablauf der "Bescheinigung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung" einen Gesprächstermin mit dem Leiter Eurer Ausländerbehörde vereinbaren. Darin solltest Du ihm auf jeden Fall folgende Umstände unter die Nase reiben:

- Ihr habt das Visumsverfahren eingehalten und das richtige Visum beantragt.
- Der Zweck der Aufenthaltsbewilligung ist ja keineswegs entfallen, ihr wollt ja nach wie vor schnellstmöglich heiraten
- Die Urkunden sind nicht gefälscht. Möglicherweise wurden sie von den Behörden in Vietnam unvollständig ausgefüllt, dann müssen halt neue Abschriften in Vietnam angefordert werden.
- Wem schadet es, wenn Deine Verlobte in Deutschland bleibt, bis die Sache mit den Urkunden endgültig geklärt ist und ihr heiraten könnt?
- Allein schon im Hinblick auf die Schwangerschaft Deiner Verlobten ist eine Ausreise unzumutbar.

Entweder verlängert die Ausländerbehörde dann die Bescheinigung oder lehnt den Antrag förmlich ab.

Eine Ablehnung halte ich in diesem Fall zwar für unwahrscheinlich, aber falls es doch dazu kommt, solltet Ihr einen unverzüglich einen Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Ausländerrecht aufsuchen, der dann fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung einlegt und notfalls beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt.

Gruß
HHFux

P.S.: Den Titel des Threads habe ich geändert.

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Kai






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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 15:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

HHFux : alles korrekt von 1-5. Nur ich habe den Standesbeamte noch davon ueberzeugen koennen, die Tatsache, dass die Urkunden als _falsch_ beurteilt wurden, noch nicht kundzutun, d.h ich habe noch eine Bescheinigung vom Standesbeamte, dass die Urkunden noch ueberprueft werden muessen. Winken
...
a) ist negativ
b) wahrscheinlich
c) sowieso ! Winken
...
Ja, wir warten noch auf einen konkreten Bescheid vom Standesamt, was bei den Urkunden falsch sind und dann machen wir uns daran neue Urkunden erstellen zu lassen.

Vielen Dank

Kai

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 16.11.2003, 15:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Kai,

Wenn die Ausländerbehörde (ABH) noch gar nichts davon weiß, daß der Vertrauensanwalt die Echtheit der Urkunden bezweifelt und Euer Standesbeamter mitspielt, hat die ABH ja erst recht keinen Grund, den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abzulehnen.

Schließlich wurde eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Eheschließung erteilt. Am Aufenthaltszweck hat sich nichts geändert und man kann euch ja auch nicht den Vorwurf machen, daß ihr die Heirat verschleppen würdet (siehe Bestätigung vom Standesamt Winken).

Nur unbedingt vor Ablauf der Bescheinigung wieder zur ABH gehen. Falls sich die ABH wider Erwarten doch querstellt, Vorgehensweise siehe oben.

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 17.11.2003, 13:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Kai,
wenn Deine Verlobte aus Saigon ist, dann ist es sehr schwer eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen, die von den Vertrauensanwälten akzeptiert wird.
ich kenne nämlich jemanden, der versucht immer noch eine "richtige" Ledigkeitsbescheinigung in Saigon aufzutreiben, aber vergeblich. leider kennt er nicht den Namen des Vertrauensanwalt. Weisst du zufällig, ob diese Frau für alle Überprüfungen zuständig ist? wenn ich richtig verstehe, dann hat sich diese Frau bei Eurer Familie inVietnam gemeldet, weil sie vielleicht Geld haben wollte? Denn wieso sollte sie sich die Mühe machen und dort anrufen, nur um mitzuteilen, dass die Urkunden vielleicht falsch sind? Bei meinem Bekannten haben sie nicht angerufen. Ihr habt den Vorteil, dass sich die Anwältin bei Euch gemeldet hat. Ich würde es ausnutzen, denn mit der Ledigkeitsbescheinigung aus Saigon sieht es sehr schlecht aus.
Die haben nämlich kein vorgedrucktes Formular, das dann ausgefüllt wird. Es wird alles per Computer geschrieben. Vom Anwalt heisst es dann später, dass die Ledigkeitsbescheinigung " dem echten nachempfunden ist". Und falls Ihr doch eine "richtige" Ledigkeitsbescheinigung bekommt, dann wäre ich Dir dankbar, wenn du mir die Adresse der Behörde geben könntest, damit ich sie meinem Bekannten geben kann.
Viel Glück.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 17.11.2003, 20:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Da tun sich ja wahre Abgründe auf. Geschockt

Es kann nicht rechtens sein, daß irgendein von deutschen Behörden beauftragter Vertrauensanwalt irgendwelche vietnamesischen Urkunden pauschal als "falsch" bezeichnet, nur weil diese per Computer erstellt wurden. Man kann den vietnamesischen Behörden doch nicht vorschreiben, wie sie ihre Urkunden zu erstellen haben. Das ist völlig absurd.

Als Antragsteller kann man ja nicht dazu verdingt werden, irgendwelche Beschenigungen zu besorgen, die von den vietnamesischen Behörden so gar nicht ausgestellt werden. Der richtige Ansprechpartner für eine Beschwerde wäre die Deutsche Botschaft Hanoi oder das Auswärtige Amt als übergeordnete Behörde.

Wir sollten hier 'mal die exakten Umstände der betroffenen Fälle zusammentragen. Dann kann man auf Basis einigermaßen gesicherter Erkenntnisse eine Beschwerde vortragen.

Gruß
HHFux

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BeitragVerfasst am: 18.11.2003, 13:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
hallo Kai,
leider kennt er nicht den Namen des Vertrauensanwalt. Weisst du zufällig, ob diese Frau für alle Überprüfungen zuständig ist?
Die haben nämlich kein vorgedrucktes Formular, das dann ausgefüllt wird. Es wird alles per Computer geschrieben. Vom Anwalt heisst es dann später, dass die Ledigkeitsbescheinigung " dem echten nachempfunden ist".


AFAIK ist diese Anwältin für alle Überprüfungen zuständig.
Ich habe "nachforschungen" angestellt und konnte eine Ledigkeitsbescheinigung auftreiben, welche anerkannt wurde (von dieser Anwältin)

das Original habe hier abgelegt
http://www.invina.com/ledig_0001.jpg
ich habe daraufhin ein Formular nachgemacht, welches ich auch für meine Verlobte benutzen werde, falls wir in VN kein entsprechendes Fomular auftreiben können.
http://www.invina.com/ledigkeitsbescheinigung_01.pdf

Auszug aus einer Ablehnung
...
Form: Die Form der Kopie der Ledigkeitsbescheinigung (ausgestellt am blahblah) entsrpicht NICHT der Form, welche fuer die Ledigkeitsbescheinigung fuer vietnamesische Staatsangehoerige nach dem Dekret Nr. 83/1998 an Verbindung mit der Entscheidung Nr. 1203/QD/TP/HT (datiert auf den 26 Dezember 1998) ueber die Registrierung des persoenlichen Familienstandes vom Ministerium der Justiz in hanoi seit 01 Januar 1999 vorgeschrieben ist.
##-
Frage: wie sieht das Formular aus ?
Ich versuche gerade von der Botschaft herauzubekommen, wie die richtige Form aussieht.


Zuletzt bearbeitet von Kai am 18.11.2003, 18:56, insgesamt einmal bearbeitet

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Kai






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BeitragVerfasst am: 18.11.2003, 13:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« HHFux » hat folgendes geschrieben:

Es kann nicht rechtens sein, daß irgendein von deutschen Behörden beauftragter Vertrauensanwalt irgendwelche vietnamesischen Urkunden pauschal als "falsch" bezeichnet, nur weil diese per Computer erstellt wurden. Man kann den vietnamesischen Behörden doch nicht vorschreiben, wie sie ihre Urkunden zu erstellen haben. Das ist völlig absurd.


HHFux, Du sagst es !
Es wird aber erstmal nur nach der Form beurteilt, wenn die Form nicht korrekt ist -> falsch. Die Informationen darin spielen eine untergeordnete Rolle was Zweifel an diese ganze Überprüfung aufkommen lässt.


Zuletzt bearbeitet von Kai am 18.11.2003, 18:59, insgesamt 2-mal bearbeitet

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