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 Heiraten in Deutschland oder Dänemark?

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andychau






Anmeldungsdatum: 18.12.2003
Beiträge: 18



BeitragVerfasst am: 25.12.2003, 01:49    Heiraten in Deutschland oder Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, ich bin neu hier. Ich habe dieses Forum mit rege Interesse schon einige Zeit verfolgt und hoffe, dass ihr mir mit „Rat und Tat“ zur Seite steht.
Ich bedanke mich schon mal herzlich im voraus für eure Hilfe !!!

Nun zur Sache:
Ich bin deutscher Staatsangehöriger und will im Frühjahr 2005 heiraten (natürlich eine Vietnamesin!) D.h. ich möchte nach der zeremoniellen Hochzeit, die natürlich in Vietnam stattfindet, meine Frau mit nach Deutschland nehmen. Dann findet die standesamtliche Heirat statt.

Und so stelle ich mir das vor: meine Frau erhält ein Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung für Deutschland und jetzt beginnt erst die Probleme. Das Standesamt verlangt von ihr folgende Urkunden : Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung (legalisiert von der deutschen Botschaft in Vietnam) und eine Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt von der vietnamesischen Botschaft in Deutschland).

Da die Legalisation nicht mehr möglich ist, wird es wohl auf die Echtheitsprüfung hinauslaufen, somit ist man der Willkür der so genanten „ Vertrauensanwalt“ ausgeliefert.

Nun zu meine fragen:

1.1 Wie lange dauert die Beantragung des Aufenthaltserlaubnisses zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Vietnam in der Regel?
1.2 Wie lange hat das Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit? Was ich meine: sie bekommt das Aufenthaltserlaubnis und reist erst 6 Monate später ein.
1.3 Muss die Echtheitsprüfung der Urkunden abgeschlossen sein, bevor man ein Aufenthaltserlaubnis bekommt? Oder reicht eine Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt?
1.4 Wie lange dauert die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses von der vietnamesischen Botschaft in Deutschland? Gibt es Probleme - Schikanen? In meinen Bekanntenkreis kenne ich jemanden, der hat das Ehefähigkeitszeugnis in nur 5 Tagen bekommen, natürlich über Mittelmann. Für diesen Dienst hat er 2000 DM bezahlt. Das war vor ca. 4 Jahren und eine Echtheitsprüfung war damals noch nicht notwendig.
1.5 Wie lange dauert die Echtheitsprüfung der Urkunden in der Regel? Wenn man von der Regelmäßigkeit sprechen kann!

Wenn das heiraten mir zu langwierig und nervenaufreibend wird, werde ich wohl oder übel in Dänemark heiraten müssen.

2.1 Wird mir das Standesamt Schwierigkeiten machen? Da meine Frau nur das Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung nur bekommen hat, aufgrund der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.
2.2 Welche Dokumente benötigen wir, um in Dänemark zu heiraten zu können.
2.3 Hat jemand schon diesen Weg beschritten? Kann der jenige mir von seine Erfahrung berichten? Wie viel wird es kosten? Brauche ich ein Dolmetscher (meine Frau versteht weder Deutsch noch Englisch)?
2.4 Was muss ich nach der Heirat in Dänemark tun, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

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hien
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BeitragVerfasst am: 25.12.2003, 13:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@andychau
ich versuche nun ein paar Fragen zu beantworten:

1.1 und 1.2 wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, dann müssen die Unterlagen erst alle beim Standesamt eingereicht werden und wenn Ihr dann vom Gericht eine Zusage bekommt (in Form einer Bescheinigung vom Standesamt, Prüfung des Gerichts dauert 4 Wochen bis 6 Monate), dann erst würde ich vorschlagen, dass Deine Verlobte/Frau ein Visum zur Eheschließung bei der Botschaft beantragt, denn für den Antrag braucht sie diese Bescheinigung vom Standesamt (Original). Innerhalb von 14 Tagen kontaktiert die Botschaft dann die Ausländerbehörde und Du wirst dann zur Ausländerbehörde vorgeladen. Du musst u.a. eine Kopie der Bescheinigung des Standesamtes mitbringen und den Visumantrag Deiner Frau bestätigen. Ungefähr 10 Tage später (nachdem Du bei der Ausländerbehörde warst) bekommt Deine Frau dann ein Visum zwecks Eheschließung, das nur 3 Monate Gültigkeit hat. Die Botschaft erteilt in der Regel nur ein Visum, wenn sie das ok von der Ausländerbehörde bekommt. Die Ausländerbehörde wiederum erteilt nur ein ok, wenn das Standesamt mit der Heirat einverstanden ist, d. h. eine Bescheinigung vom Standesamt und ein Termin für die Eheschließung vorliegen.

1.3 Ich kenne bis jetzt noch keinen Fall, bei dem die Urkunden eines Vietnamesischen Partners (noch in Vietnam lebend) für die Eheschließung in Deutschland auf Echtheit überprüft wurden.
Ich weiß jedenfalls, dass es in Berlin noch nicht der Fall war.
Aber falls die Überprüfung gemacht werden soll, dann muss sie abgeschlossen sein, denn sonst würdest Du ja keine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die für den Visumantrag ja wichtig ist. Eine Anmeldung beim Standesamt reicht da nicht aus.

1.4 Ich habe einen Bekannten gefragt, der dieses Jahr seine Frau aus Vietnam in Deutschland geheiratet hat und er meinte, dass seine Frau kein Ehefähigkeitszeugnis von der vietnamesischen Botschaft gebraucht hat. Verlangt es Dein Standesamt?

1.5 Mit einem halben Jahr sollte man schon rechnen. An Deiner Stelle würde ich vorher zum Standesamt gehen und mich erkundigen, ob in Deinem Fall überhaupt eine Echtheitsprüfung verlangt wird. Wenn eine verlangt wird, dann würde ich mir überlegen, ob ich nicht gleich in Vietnam heirate, da ich ja sowieso in Vietnam sein werde. Nach der Heirat in Vietnam kann es sein, dass die Heiratsurkunde später in Deutschland überprüft werden muss. Es kann aber auch sein, dass die Urkunde nicht überprüft wird. Bis jetzt habe ich nur einen Fall kennen gelernt, bei dem die Heiratsurkunde überprüft wurde. Ich würde aber lieber diesen Weg einschlagen, weil die meisten Probleme bei Überprüfungen die Ledigkeitsbescheinigungen sind. Bei einer Heiratsurkundenüberprüfung gibt es keine Ledigkeitsüberprüfung.
Ich gehe davon aus, dass Du ein gesichertes Einkommen hast. Ich würde Dir vorschlagen, in Vietnam zu heiraten. Wenn keine Überprüfung verlangt wird, dann ist Deine Frau sehr schnell hier. Wird eine Überprüfung verlangt, dauert es vielleicht ein Jahr. Bei einer Eheschließung in Deutschland kann es auch 1 Jahr dauern (so war es bei meinem Bekannten), bis Deine Frau hier ist.

Mit der Heirat in Dänemark kenne ich mich nicht so gut aus. Es kann aber sein, dass eine Heirat in Dänemark die beste Alternative ist. Dazu wird Dir aber bestimmt unser Admin mehr erzählen können...
Und diese Seite hier vielleicht: http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_danemark.html

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hien
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BeitragVerfasst am: 25.12.2003, 13:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hier gibt es noch 2 andere Seiten:
http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_deutschland.html
und
http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_vietnam.html

Dort ist alles sehr gut erklärt. Im Grunde brauchst Du meine Antworten gar nicht mehr.

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 25.12.2003, 22:08    Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

Hier nun mein Erfahrungen aus diversen deutsch/vietn. Eheschließungen:

1.1 Die Bearbeitung des Visaantrage dauert in der Regel 6-8 Wochen. Je nachdem wie Du dabei nachhakst.

1.2 Das Visum wird unter Auflagen erteilt. Dabei erfolgt der Vermerk Gültig für die Eheschließung in Deutschland. Diese sollte zeitnah erfolgen bzw. möglich sein.

1.3 Die Echtheitsprüfung vietn. Urkunden erfolgt nur wenn das Standesamt der Meinung ist das dies erforderlich ist. Ermessenssache des Standesbeamten.

1.4 Die SR Vietnam stellt Ihren Bürgern leider kein qualifiziertes Ehefähigkeitszeugnis aus. Dieser wird entsprechend durch eine Art der eidesstattlichen Versicherung beim Volkskommitee und der Geburtsurkunde ersetzt. In DEUTSCHLAND erfolgt dann die Befreiung zur beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG. Bearbeitung 2-4 Wochen.

1.5 weiß nich

2.1 Warum? Für die Eheschließung muß Deine Frau doch nach Deutschland kommen. Es kommt eher darauf an ob die Botschaft das Visum erteilt.

2.3 Deine Frau versteht weder Deutsch noch Englisch? Komisch das ihr euch überhaupt kennengelernt habt. Will Dich nicht beunruhigen aber schaue mal unter "Scheinehe" nach. Ich gehe mal davon aus das Du gut vietnamesisch sprichst.

Abschließend zur Heirat in Dänemark:

Meineserachtens kommt eine Eheschließung in Dänemark nicht in Frage. Deine Verlobte wird ein nationales Visum erhalten und dieses berechtigt nur den Aufenthalt in Deutschland bzw. den Transit nach Deutschland. Es ist KEIN Schengen Visum.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 14:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo andychau,

zu Deiner Frage 1.5:

Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Echtheitsprüfung weniger als 3 Monate gedauert hätte. Es wurde hier aber auch schon von Fällen berichtet, in denen die Echtheitsprüfung erst nach 8 Monaten abgeschlossen war.

Zu Deiner Frage 2.1:

Das dänische Standesamt wird sich wohl kaum für den Zweck der deutschen Aufenthaltsbewilligung interessieren. Jedenfalls heiraten Studenten (ebenfalls Aufenthaltsbewilligung) mitunter auch in Dänemark.

Zu Deiner Frage 2.2:

Schau Dir bitte die Seite http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/heiraten_in_danemark.html an. Bitte lies auch die FAQs. Grundsätzlich solltest Du mit dem ausgewählten, dänischen Standesamt Kontakt aufnehmen und alles genau abklären, bevor du loslegst.

Zu Deiner Frage 2.3:

Einen Dolmetscher wirst Du brauchen, wenn Deine Frau kein Dänisch, Englisch oder Deutsch versteht. Soll aber unkompliziert sein. Lies Dir 'mal die älteren Beiträge durch. Irgendjemand hatte diesbezüglich schon einmal etwas geschrieben.

Zu Deiner Frage 2.4:

Ist ebenfalls auf der o.a. Seite beantwortet.

Zur Einreise nach Dänemark:

Bezüglich der Einreisevorschriften nach Dänemark schau 'mal hier
http://www2.daenemark.org/tysk/tekst.php?id=13

Dort heißt es u.a.:
Zitat:
AUSLÄNDER MIT FESTEM WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND
Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, daß sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage ... in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepaß mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:
....
- Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
....

Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, daß der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.

Eine Heiratsvisum müßte eine Aufenthaltsbewilligung sein.

Es ist natürlich die Fragem wie "fester Wohnsitz" definiert ist. Vermutlich genügt die (ohnehin zwingend erforderliche) Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldamt. Winken

Sicherheitshalber sollte man bei der königlich-dänischen Botschaft zuvor nachfragen. (http://www.daenemark.org) Ebenso sollte man sich vorher Gedanken machen, ob eine anschließende Wiedereinreise nach Deutschland problemlos möglich ist.

Aber wenn Deine Verlobte das Heiratsvisum erst einmal in Händen hält, ist ja sowieso schon alles geklärt. Dann gibt es ja eigentlich keinen Grund mehr, in Dänemark zu heiraten.

Heirat in Dänemark empfiehlt sich vor allem dann, wenn der vietnamesische Partner sich bereits in Deutschland aufhält (z.B. zwecks Studium oder nach Einreise mit Schengen-Visum).

Gruß
HHFux


Zuletzt bearbeitet von HHFux am 26.12.2003, 15:15, insgesamt 3-mal bearbeitet

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 14:31    Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

falls die urkunden von vietnam legalisiert mitgenommen werden,
wird es wohl keine probleme geben.
die überprüfung der urkunden beim deutschen standesamt kosten 400
euro für geburtsurkunde und ledigkeitsbescheinigung.
sollt die legalisierung der urkunden ein negatives ergebnis bringen, fängt das ganze von vorne an.
dh. neue urkunden in vietnam ausstellen lassen, ins deutsche überseztzen lassen, von beeidigtem dolmetscher in deutschland (ca. 120 euro pro seite) und nochmal zur prüfung nach vietnam schicken lassen, vom standesamt.(nochmal 400 euro).

2.1
in dänemark werden die pässe der verlobten benötigt, was die dänen als offizielle dokumente des jeweiligen staates anerkennen. hierin ist auch das geburtsdatum vom jeweiligen staat offiziell beurkundet, denn um den jeweiligen pass zu beantragen muß der jewilige partner wohl eine geburtsurkunde vorgelegt haben?!
würde aber vorher nochmal fragen ob sich da was geändert hat.

2.3
wir haben in dänemark,geheiratet. nykobing/falster. man fährt mit der fähre von fehmarn über die ostsee, sehr schön.
der weg ist folgender. man suche sich eine gemeinde aus und erscheine persönlich zur anmeldung der eheschliessung beim standesamt der gemeinde.
danach muß man 3 tage aufenthalt in dänemark nehmen und dies nachweisen. (wir waren in derjugendherberge in nykobing/falster, ca. 35 euro pro nacht). von nykobing ist es nicht mehr weit nach kopenhagen, ein ausflug der lohnt. quasi hochzeitsreise.
die anmeldung der eheschließung kostet, glaube ich 300 kronen? hab das vergessen. nach 3 wochen ist dann der hochzeitstermin
es wird kein dolmetscher und auch keine trauzeugen benötigt.
die trauung ist feierlich, der standesbeamte hat eine richtige hochzeitsuniform an,und in dänisch und deutsch.
man bekommt internationale ehebescheinigungen. ich glaube eine ist kostenlos und jede weitere kostet 10 euro. hochzeitsfotos macht einer der dänischen trauzeugen während der trauung mit eurer kamera.
wir sind noch in der stadt zu einer fotografin und haben dort bilder machen lassen, haben uns dazu beim ersten aufenthalt angemeldet.

2.4 mit der heiratsurkunde sind wir zur ausländerbehörde, und haben eie aufenthaltsgenehmigung, vorerst für vier jahre erhalten.

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 14:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

So einfach mit der Aufenthaltsbewilligung geht es nun auch nicht.

Leider gibt es da noch die Verwaltungsvorschriften zun Ausländergesetz (AuslG-VwV):

Zitat:
3.3.3.1 Das Schengen-Visum wird für den zweckgebundenen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt (z.B. für Touristenreisen, Besuchsaufenthalte, Geschäftsreisen) und berechtigt nach Maßgabe der Artikel 10, 11 und 19 SDÜ zum freien Reiseverkehr im Hoheitsgebiet der Schengen-Staa­ten. Für die Erteilung von Schengen-Visa mit dem Hauptreiseziel Deutschland sind grundsätzlich die deutschen Auslandsvertretungen zuständig (Artikel 12 Abs. 2 SDÜ); solche Visa können jedoch auch von den Auslandsvertretungen der anderen Schengen-Staaten mit Wirkung für Deutschland ausgestellt werden. Das Schengen-Visum hat im Geltungsbereich des Ausländergesetzes die Rechtswirkungen einer Aufenthaltsbewilligung (§ 28 Abs. 1).

3.3.3.2 Nicht belegt

3.3.3.3 Die nach Artikel 21 SDÜ begünstigten Ausländer bedürfen für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten im Bundesgebiet keines Visums.

3.3.4 Das nationale Visum

3.3.4.1 Visa, die nicht dem Anwendungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens unterfallen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder längerfristig angestrebter Aufenthalt von über drei Monaten, u.a. bei Familiennachzug), sind weiterhin nationale Visa (vgl. Artikel 18 SDÜ). Die Erteilung dieser Visa richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Ausländergesetzes und den hierzu ergangenen Bestimmungen (vgl. § 11 DVAuslG). Im Unterschied zum Schengen-Visum wird das nationale Visum im Feld "Art des Visums" mit dem Buchstaben "D" gekennzeichnet.

3.3.4.2 Das nationale Visum ist nur für das Hoheitsgebiet des ausstellenden Schengen-Staates gültig; es berechtigt jedoch den Ausländer zur einmaligen Durchreise durch die anderen Schengen-Staaten, um in den Zielstaat zu gelangen, der das nationale Visum erteilt hat, sofern der Ausländer die Einreisevoraussetzungen gem. Artikel 5 Abs. 1 Buchstaben a, d und e SDÜ erfüllt und keine nationale Ausschreibung zur Einreiseverweigerung besteht (Artikel 18 Satz 2 SDÜ). Die Dauer der Durchreise ist auf fünf Tage beschränkt.


Visa für die Eheschließung in Deutschland sind demnach ausnahmslos NATIONALE VISA somit mit "D" gekennzeichnet.
Dadurch ist eine Einreise nach Dänemark nicht erlaubt. Wir schreiben ja extra " ...Eheschließung in Deutschland" drauf.

Wenn die in Dänmark trotzdem die Eheschließung durchführen dann viel Spaß bei der Ausländerbehörde.
Trotzdem lasst euch nicht bei einer sporalischen Grenzkontrolle erwischen. Besonders unangenehm bei der Einreise in die BRD.

Gruß Andreas

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 14:51    Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark? Antworten mit ZitatNach oben

hallo

eins hab ich noch vergessen
ihr braucht eine meldebescheinigung eurer gemeinde in deutschland,
für beide ehepartner, was kein problem darstellen sollte,
da deine zuküngtige frau wohl bei dir wohnen wird.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 16:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@thi-andreas: In der Verwaltungsvorschrift (AuslG-VwV) steht noch was: Winken

Zitat:
3.3.1.2 ... Das Visum entspricht einer der in § 5 genannten Aufenthaltsgenehmigungen (ausgenommen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung). Der Ausländer hat den Aufenthaltsgrund bzw. -zweck bei der Beantragung des Visums anzugeben.

Im Übrigen widersprechen sich unsere Beiträge nicht wirklich. Ich hatte ja ebenfalls darauf hingewiesen, daß die Wiedereinreise nach Deutschland u.U. das Problem sein könnte.

Die Dänen interessiert das im Zweifel eher nicht.

Ist aber eh' alles hypothetisch, weil die Deustche Botschaft bzw. Deutsche Generalkonsulat in Vietnam Heiratsvisa heutzutage nur noch nach entsprechender Bestätigung des deutschen Standesamtes ausstellen. Ist man erst einmal an diesem Punkt angelangt, steht einer Heirat in Deutschland ja ohnehin nichts mehr im Wege.

Gruß
HHFux

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 17:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hhfux

Das steht auch da !!!

5.2 Die Aufenthaltsgenehmigung selbst ist kein Aufenthaltstitel, sondern der Oberbegriff für die in § 5 genannten einzelnen Titel. Die Differenzierung der Aufenthaltstitel trägt dem gesetzgeberischen Willen Rechnung, Einreise und Aufenthalt, einschließlich der rechtlichen Verfestigung, von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet entsprechend unterschiedlich und abschließend zu regeln.

und das

5.8.1 Beim nationalen Visum handelt es sich ebenfalls um eine Aufenthaltsgenehmigung, die nach den in § 5 genannten Aufenthaltstiteln einzustufen ist. Es ist seiner Rechtsnatur nach entweder eine Aufenthaltserlaubnis, ‑bewilligung oder ‑befugnis. Sollte aus den Unterlagen zum Visumverfahren der Aufenthaltstitel nicht ersichtlich sein, ist es Aufgabe der Ausländerbehörde, die Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise formell zu bestimmen.

Nix is mit Dänemark. Jedenfalls nicht legal. Heraten ja aber keine legale Einreise!
Wie die dänischen Behörden dabei verfahren ist mysteriös.
Eigendlich könnten die sofort verhaften und abschieben. Jedenfalls ist der
Grenzübertritt nicht erlaubt.

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

nur gut daß es in europa nicht nur deutschland allein, sondern auch noch länder wie dänemark gibt.
an deren liberalen haltung sollten sich einige andere messen lassen

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« HHFux » hat folgendes geschrieben:
Ist aber eh' alles hypothetisch, weil die Deustche Botschaft bzw. Deutsche Generalkonsulat in Vietnam Heiratsvisa heutzutage nur noch nach entsprechender Bestätigung des deutschen Standesamtes ausstellen. Ist man erst einmal an diesem Punkt angelangt, steht einer Heirat in Deutschland ja ohnehin nichts mehr im Wege.


Na ja eigendlich schon aber irgendwie (will das nicht vertiefen) gelangen immer noch Vietnamesinnen mit der Anmeldung zur Eheschließung nach Deutschland. In Deutschland fällt dem Standesbeamten plötzlich ein das er doch eine Überprüfung braucht und schon ist der Schlamassel groß.

Der Gang nach Dänemark liegt ja nahe aber legal ist das nicht zu machen leider.

99% läuft so ab wie du beschrieben hast somit vernachlässigbar.

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@hanne8

Leberal hin oder her, immerhin geht es hier um Gesetzesverstöße.

Illegale Ausreisen können für die Betroffenen gravierende Nachteile haben. Da fängt der Tanz mit der Ausländerbehörde unter Umständen erst richtig an. Glücklicherweise sind nicht alle ABH so eingestellt.

Ich gönne jedem sein Glück. Jedoch wenn es mal schiefgeht ist schluß mit Lustig.

Gruß Andreas

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kater






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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@andychau

mach doch die sache umgedreht. erst in dänemark heiraten und dann in vn feiern.
wenn keine probleme wie geschieden oder verwitwet bestehen ist die sache ganz einfach.
geburtsurkunde mit übersetzung und stempel vom aussenministerium,
pässe, schengener visum und meldebescheinigung vom wohnort.
es giebt auch einen service der macht die ganze angelegenheit in dk.
musst auch nur eine nacht dort bleiben.
dann noch die heiratsurkunde in dk legalisieren lassen. ist nicht teuer.
und ab zur ausländerbehörde. sicher wird deine frau noch einmal ausreisen müssen. aber wenn du das zeitlich mit deiner feier in vn planst
und sie mit allen unterlagen zur botschaft oder konsulat geht hat sie das visum zur familienzusammenführung innerhalb von ein paar tagen. also noch oneway ticket kaufen und wieder ab zur ausländerbehörde.
dann wird sie eine aufenthaltsbefugnis befristet für drei jahre bekommen.
diese ist dann regelmässig zu erneuern.
aber ich glaube nach 5 oder 8 jahren ist das nicht mehr notwendig.

noch fragen dann mailen

ciao kater

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hanne8






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BeitragVerfasst am: 26.12.2003, 18:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

liberalismus heißt in erster linie menschenfreundlichkeit, die achtung des verschiedenen lebensweges,und auch abwägen der situation, und die gibt es bei deutschen ausländerbehörden zeitweise doch, bei den standesbeamten in meiner gemeinde hege ich da echte zweifel, denn diese haben selbst in der notlage in der wir uns damals befanden, sich genau nach den gesetzen verhalten!
a aus meiner erfahrung

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