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 Standesamt

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didi240




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BeitragVerfasst am: 01.03.2003, 19:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre erklärende Email. Leider kann auf Weisung des
Auswärtigen Amtes nicht von dem Nachweis der geplanten Eheschließung
abgesehen werden. Allerdings kann Ihre Verlobte hier in der Botschaft
eine sogenannte "Beitrittserklärung" unterschreiben, mit der Sie die
Formalitäten beim Standesamt in Deutschland erledigen können. Die
Unterschrift Ihrer Verlobten wird dann hier beglaubigt (Kosten z. Zt. 17
US$), die Formulare liegen hier vor.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
Maren Rolle

Gz.: RK 516 SV Ehe
ich hatte bei der deutschen Botschaft, Hanoi, gefragt was ich machen kann damit ich eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen,

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didi240




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BeitragVerfasst am: 07.03.2003, 19:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

meine Verlobte war in der Botschaft und wurde wieder fortgeschickt, ihr wurde gesagt das eine Beitrittserklärung nur an deutsche ausgegeben wird. ich versteh nichts mehr. kennen die sich nicht aus?

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 08.03.2003, 10:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo didi,

bitte lies erst einmal die neue Seite unter www.vietnam-freunde.net durch:

Vietnam -> Heiraten in Deutschland

Da sollte eigentlich alles erschöpfend erklärt sein. Falls nicht, gern noch einmal eine Nachricht hier ins Forum. Smilie

Gruß Hansefux


[Editiert durch HHFux ein Samstag, 8. März 2003 @ 10:43]

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didi240




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BeitragVerfasst am: 08.03.2003, 22:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

danke, hab alles gefunden, ich werd Ende April mal wieder schnell nach Haiphon fliegen, natürlich nen Abstecher zur Botschaft in Hanoi machen
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didi240




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BeitragVerfasst am: 12.03.2003, 17:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Auswärtiges Amt
Gz.: 507 - 520 E 9498

Herrn
Dieter Krause

Betr.: Eheschließung in Deutschland
Bezug: Ihr Schreiben (mail) vom 01.03.2003

Sehr geehrter Herr Krause,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hinsichtlich der Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. der
Vorbereitung des Antrags auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
für Ihre Verlobte sollten Sie baldmöglichst Kontakt mit
dem zuständigen Standesamt aufnehmen und dabei auch die
entspechenden Urkunden Ihrer Verlobten vorlegen.
(Zur raschen und sicheren Versendung sollte ein internationaler
Kurierdienst, z.B. DHL, UPS o.ä. beauftragt werden.)

Eine Legalisation vietnamesischer Urkunden ist derzeit nicht
möglich, weil die Voraussetzungen hierfür in Vietnam generell
nicht gegeben sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Standesamt oder jede
sonstige Behörde, ein Amtshilfeersuchen zur Urkundenprüfung an
die deutsche Botschaft richtet. Ob dies erforderlich ist oder ob
die Urkunden auch ohne weitere Prüfung als echt und inhaltlich richtig
anerkannt werden, entscheidet die jeweilige Vorlagebehörde, im Falle
Ihrer Verlobten also das Standesamt bzw. das Oberlandesgericht.
Die bei der Erledigung des Amtshilfeersuchens entstehenden Kosten
werden von der Botschaft der ersuchenden Behörde in Rechnung gestellt
und von dieser dann dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgegeben.

Falls das Standesamt bereits - ohne sich den Einzelfall angesehen
zu haben - entschieden hat, dass eine Prüfung der Urkunden Ihrer
Verlobten in jedem Fall erforderlich ist, dann sollte das Standesamt
ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten und
in seinem Schreiben deutlich machen, dass die Urkunden von Ihrer
Verlobten von dieser selbst bei der Botschaft abgegeben werden.
Hierdurch könnte der Versand der Unterlagen nach Deutschland einstweilen
erspart bleiben.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft die Urkunden nur dann annehmen
kann, wenn Ihre Verlobte bei ihrer Vorsprache ausdrücklich und eindeutig
auf das entspr. Amtshilfeersuchen Bezug nimmt. Denn sonst ist eine Zuordnung
der Urkunden zum Vorgang nicht möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Monika Landwehr

####-Ursprüngliche Nachricht####-
Von: aamt@aperto.de [mailto:aamt@aperto.de]
Gesendet am: Samstag, 1. März 2003 18:43
An: poststelle@auswaertiges-amt.de
Betreff: Allgemeiner Kontakt

Hinweis:
Wenn sie diese E-MAil beantworten so verwenden Sie bitte die unten angeführte Adresse.

Name: Krause
Vorname: Dieter
Land: Deutschland / Hessen
die Absenderadresse: (Antwortadresse)
E-Mail: Krause-Eppertshausen@t-online.de
Text: Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hab ein kleines Problem, vielleicht können sie mir helfen die deutsche Bürokratie zu verstehen:

meine Verlobte lebt noch in Vietnam, ihre Papiere müssen legalisiert werden, zuständig ist die deutsche Botschaft in Hanoi. Die Botschaft hat die Legalisation auf Anordnung des auswärtigen Amtes eingestellt. Ich habe beim Standesamt nachgefragt, da wurde mir gesagt das mit einem Amtshilfegesuch legalisiert wird -
meine Verlobte muss ihre Unterlagen beim Standesamt abgeben, die schicken sie nach Hanoi zur deutschen Botschaft und bitten um Lagalisation, ich verstehe nicht warum kann man die Unterlagen nicht direkt in Hanoi abgeben, nicht nur das auf dem Postweg Unterlagen verloren gehen ( auch in Deutschland! ) auch ist der Postweg ein langer weg.

Herzlichen Dank
Dieter Krause

ups, man kann die Unterlagen doch direkt in der Botschaft abgeben



[Editiert durch didi240 ein Mittwoch, 12. März 2003 @ 17:58]

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