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VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
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Verfasst am:
17.07.2010, 09:05 Vietnamesischer Zwischenname - als Deutscher ! ? |
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Das OLG Brandenburg hat 2007 in Sachen Eintrag des vietnamesische Zwischennamen in deutschen Dokumenten entschieden. Beteiligte waren hier u.a. vietnamesische Staatsbürger (ohne Einbürgerung).
Das Urteil habe ich so verstanden, daß in deutsche Dokumente
a) in der Spalte "Vorname" der vietnamesische Vorname und
b) in der Spalte "Familienname" der vietnamesische Familienname und danach der Zwischenname
einzutragen ist.
Bsp:
Vorname: Cúc Name: Nguyen Thi (und nicht Thi Nguyen)
Ein Deutscher, der als Baby adoptiert wurde, zeitlich wie BM Rößler, allerdings bei Beibehaltung seines vietnamesischen Namens macht sich jetzt Gedanken. betreibt Namensforschung und sucht Rechtsklarheit.!
In seinen Personaldokumenten führt er den Familienname (entgegen meiner Auslegungen des OLG-Entscheidung) in der Reihenfolge "Van Pham", also vn Zwischenname danach Familienname. (Der Vorname, da nicht entscheidend wähle ich hier mal fiktiv auf Sơn)
Die förmliche Anrede, an die sich auch das Umfeld "gewöhnt hat" also: Herr Van Pham
Beim ersten Hören der Zusammenhänge habe ich selbst darin kein Problem gesehen, allerdings "preussisch deutsch" könnte man Probleme draus machen:
Würde Herr Van Pham jetzt heiraten, bekäme (traditionell,. andere Rechtsmöglichkeiten jetzt unbeachtet gelassen) seine Frau dann den Namen (Vorname fiktiv) Monika Van Pham . möglicher weiblicher Nachwuchs Lilly (fiktiv) Van Pham.
Nachdem der "uneingeschränke" Deutsche Herr Van Pham, recherchiert hat, daß der vietnamesische Zwischenname Van eigentlich für "männlich" steht, macht sich jetzt Gedanken/Sorgen. Sowohl rechtlich - wurde behördlich die Reihenfolge seiner Namen richtig eingetragen als auch emotional .
Wie führen eigentlich eingebürgerte Vietnamesen Ihren Zwischennamen ?
Gibt es gar einen Van Pham oder Pham Van hier im Forum ?
Guten Morgen
VFU999
_________________ - Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
17.07.2010, 11:19 (Kein Titel) |
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H(a)i,
Das Urteil bezieht sich auf Personenstandsurkunden und Registereinträge.
Das ist Personenstandsrecht. Die Ausstellung von Pässen wird im Melderecht geregelt. Wie dort die Schreibweise von Namen nach anderen Rechten geregelt ist entzieht sich meiner Kenntniss. IMHO sollte aber die Schreibweise der im Register hinterlegten entsprechen.
Was steht denn in seiner Geburtsurkunde? Unter Umständen müsste das dann korrigiert werden.
Auch als deutscher ist es möglich, einen Namen nach einem anderen Recht zu tragen. Er könnte zum Standesamt gehen und beantragen, das er seinen Namen aus deutsches Recht umstellt, dann würde der Namenszusatz gestrichen.
Bei einer Hochzeit mit anschließender Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach deutschen Recht würde vor der Namenswahl erstmal sein Name in eine dem deutschen Recht entsprechende Form gebracht indem man den Mittelnamen streicht.
Als ich mit meiner Frau einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hatte, musste vorher erst eine Namensänderung für meine Frau durchgeführt werden damit ein deutscher Ehename gebildet werden kann.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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nguoi yeu cua Phuong
Gast
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Alter: 52
Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 425
Wohnort: Oberwiesenthal
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Verfasst am:
17.07.2010, 14:09 Re: Vietnamesischer Zwischenname - als Deutscher ! ? |
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« VFU999 » hat folgendes geschrieben:
Würde Herr Van Pham jetzt heiraten, bekäme (traditionell,. andere Rechtsmöglichkeiten jetzt unbeachtet gelassen) seine Frau dann den Namen (Vorname fiktiv) Monika Van Pham . möglicher weiblicher Nachwuchs Lilly (fiktiv) Van Pham.
Guten Morgen
VFU999
Sollte die fiktive Ehefrau und fiktive Tochter nicht ein Thị bekommen? Oder keinen Zwischennamen. Das übernehmen des Van aus dem männlichen Namen ist irgendwie bei einer Frau nicht akzeptabell. Sonst könnten ja fiktive vietnamesische Beamte, bei einer fiktiven VN Reise auf den Gedanken kommen, es handelt sich um Männer oder Transvestiten.
MfG
Matthias und Phượng
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
17.07.2010, 15:44 Re: Vietnamesischer Zwischenname - als Deutscher ! ? |
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H(a)i,
« nguoi yeu cua Phuong » hat folgendes geschrieben:
Sollte die fiktive Ehefrau und fiktive Tochter nicht ein Thị bekommen?
Wenn er eine Vietnamesin heiratet wird das auch so sein.
Zitat:
Oder keinen Zwischennamen.
Bei Namenswahl nach deutschen Recht.
mfg
Thomas Böttcher
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qvtran
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 04.09.2010
Beiträge: 6
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Verfasst am:
25.07.2012, 08:48 (Kein Titel) |
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Hallo allerseits,
folgendes Problem mit unseren vietnamesichen Namen haben wir bei der Ausländerbehörde und zwar werden unsere Vornamen von der ABH nicht akzeptiert.
Sie haben begründet, dass die Namen, die in unseren Pässen stehen, gar nicht darauf hinweisen, welcher der Vor- und welcher der Nachname ist. D.h. wir haben in Deutschland lediglich unsere Nachnamen, welche aus unseren vietnamesischen Vor- und Nachname bestehen.
Das Problem hatte ich noch nie gehabt bis auf dieser ABH. Die Beamten bestehen hartnäckig darauf, unsere Namen ausschließlich aus unseren Pässen in deutsche Dokumente zu übertragen, obwohl wir auch andere Urkunden haben, in dem unsere Namen von einem ermächtigten Übersetzer in die deutsche Sprache mit Vor- und Nachnamen übersetzt wurden.
Die ABH weist auf Ausländergesetz Paragraph 5 hin, dass sie die Namen schlichtweg aus Pässen/Ausweisen in ihre Daten übertragen werden, was ich aber nicht gefunden habe. Hat jemand von euch das Problem schon mal gehabt und wie kann man das lösen?
Vielen Dank im Voraus.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.07.2012, 11:32 (Kein Titel) |
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Wo ist das Problem?
Für die ABH zählt nun mal nur die Schreibweise die im Pass steht, und zwar die aus der maschinenlesbaren Zeile. Und wenn das ausländische Namensrecht einen anderen Aufbau hat wie das deutsche ist man auf der sichersten Seite, wenn man alle Namensbestandteile in den Nachnamen eintragen. Eine 1:1 Übertragung eines vietnamesischen Namens ins deutsche Namensnrecht ist nur möglich, wenn es keinen Mittelnamen gibt.
Auf einem Aufenthaltstitel sieht man das ganze eh nicht, da es dort eh nur den Abschnitt Name gibt.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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VinhLong
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
03.07.2019, 14:25 (Kein Titel) |
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Hallo Leute,
ich weiß, dieser Thread ist zwar uralt, aber für mich derzeit aktuell.
Wie ihr bereits wisst, bestehen vietnamesische Namen oftmals aus 3 Teilen:
Nachname - Mittelname - Vorname
Der Mittelname meiner Freundin ist Thi. Nun besteht das Standesamt darauf Thi als Namenszusatz zum Nachnamen zu führen.
Wir möchten das so nicht, sondern wollen, dass Thi eben mit zum Vornamen aufgeführt wird. Ist das nicht möglich?
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
03.07.2019, 15:00 (Kein Titel) |
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Dieser "Mittelname" ist weder Teil des Familiennamens, noch des Vornamens.
Es ist überhaupt kein Name, sondern ein verbindender Zusatz, der nur bei vollständiger Namensangabe erscheint.
Wenn man Personen mit dem Vornamen anspricht, dann entfällt dieser Zusatz.
Deshalb ist es sicherlich richtig, ihn auf Dokumenten dem Familiennamen zuzuordnen.
P.S.:
Nicht anders ist es doch bei bei unseren Adligen mit dem Zusatz "von".
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VinhLong
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
03.07.2019, 15:07 (Kein Titel) |
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Dem muss ich widersprechen. Vom Verständnis und vom Sinn her sollte der Mittelname eher dem Vornamen zugeordnet werden.
Der Vorname erhält durch Mittelnamen + Rufnamen eine Bedeutung.
Beispiele:
Tieu Long = Kleiner Drache
Hai Long = Meer Drache
Es ist möglich die Person sowohl mit als auch ohne den Mittelnamen zu rufen...
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
03.07.2019, 21:27 (Kein Titel) |
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Da es der Standesbeamte alleine entscheidet (und ihn auch kein Gericht zu etwas anderen zwingen kann) hat man keinen Einfluss darauf, wohin der Mittelname verschoben wird. Meistens werden Mittelnamen, die nur das Geschlecht (Thi, Van...) beschreiben dem Familiennamen und die anderen dem Vornamen zugeordnet.
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VinhLong
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2019
Beiträge: 7
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Verfasst am:
03.07.2019, 22:18 (Kein Titel) |
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Okay. Wenn sie dann im Zuge der Heirat meinen Nachnamen annimmt, würde ihr Mittelname Thi entfallen, wenn dieser wie ein Nachnamenszusatz behandelt wird?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
04.07.2019, 03:13 (Kein Titel) |
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@VinhLong,
wenn du Deutscher bist und dein Name nach deutschen Recht aufgebaut ist ja. Ansonsten bleibt alles beim alten.
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Nam und Chris
Gast
Anmeldungsdatum: 09.04.2012
Beiträge: 184
Wohnort: Friedland
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Verfasst am:
04.07.2019, 14:17 (Kein Titel) |
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Hallo,
bei uns wurde "Thi" zum Vornamen zugehörig gewertet, und da wir uns für meinen Nachnamen als Ehenamen entschieden haben, heißt meine Frau seit der Eheschließung Thi Nam + Ehename.
_________________ Viele Grüße von Nam und Chris
http://www.christophpeter.de
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
04.07.2019, 14:30 (Kein Titel) |
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Bei meiner Frau wurde zum Glück beide Mittelnamen dem Vornamen zugeordnet.
Es heißt ja schließlich auch Familienname und der Vater meiner Frau hat natürlich nur den einen Namen mit ihr identisch. Vielleicht hilft das als Argumentationshilfe.
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
04.07.2019, 14:37 (Kein Titel) |
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Ich habe das so verstanden, daß er Deutscher ist und seine Frau Vietnamesin.
Solange sie vn Staatsbürgerin ist, bleibt ohnehin alles beim Alten.
D.h. sie behält ihren "Mädchennamen".
An anderer Stelle im Paß wird dann der deutsche Familienname eingetragen ("name after marriage").
Von der deutschen Seite bekommt sie eine Ausweiskarte "Aufenthaltstitel" mit ihrem Vornamen (ohne Zusatz) und dem deutschen Familiennamen, also wie bei uns üblich.
Niemand weist sich mit der Eheurkunde aus. Die legt man zu den persönlichen Akten.
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Was die Anrede betrifft: Die ist tatsächlich ohne Zwischennamen.
Vietnamesen rufen sich mit dem Vornamen und dem Zusatz "oi", was man mit "hallo" übersetzen kann, also "Huong oi!", "Lan oi" usw. - niemals "thi Huong!".
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Es gibt also im Grunde kein Problem.
Vn und deutsche Namensform und persönliche Anrede werden getrennt verwendet.
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