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neuber
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Alter: 68
Anmeldungsdatum: 14.07.2010
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
20.07.2010, 11:52 Heirat in der vietnamesischen Botschaft möglich? |
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Ja, die Frage ist komisch, aber es gibt Gründe für diese Fragestellung!
Kann ich meine Freundin in der Botschaft von Vietnam in Berlin heiraten, oder geht so etwas nicht.
Denn eigentlich ist die Botschaft vom Gesetz Vietnam.
Hat einer Erfahrungen und kann mir da helfen.
Und wenn ja, welche Dokumente sind notwendig!
Danke
Matthias
_________________ http://www.youtube.com/watch?v=6rT2fJcBNCw&feature=related - Über 7 Brücken musst du gehen - http://www.youtube.com/watch?v=rP0vn9PZ3kU - Menschen sind wie Feuer... die einen hinterlassen ein Licht in Deinem Leben, die anderen einen Brandfleck...
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tak1963
Gast
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Verfasst am:
20.07.2010, 12:12 (Kein Titel) |
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so komisch scheinen solche fragen nicht zu sein - zumindest die deutschen botschaften machen sowas nicht.
etwas in den umschlag legen gur verhandeln-es nur fraglich, ob und wie sowas in deutschland anerkannt werden wuerde
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neuber
Geschlecht:
Alter: 68
Anmeldungsdatum: 14.07.2010
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
20.07.2010, 12:50 Ich habe es eigentlich.... |
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Ich meine es eigentlich so.
Kann die Botschaft von Vietnam in Berlin als Standesamt benutzt werden um nach vietnamesischen Recht die Ehe zu schließen!
Eine Hochzeit in Deutschland, nach dt. Recht, ist für uns beide zur Zeit nicht möglich, eine Hochzeit in Vietnam leider zur Zeit auch nicht! Mehr und warum kann ich nicht schreiben!
Wer die Probleme kennt, kann es sich denken!
Matthias
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
20.07.2010, 12:51 (Kein Titel) |
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H(a)i,
wenn überhaut eine Heirat auf der Botschaft möglich wäre, wäre sie nur möglich, wenn beide Personen keine inländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Eine Eheschliesung mit einen Inländer wäre ein Eingriff in die staatlische Hoheit des Staates, in dem sich die Botschaft befindet und wäre deshalb sofort ungültig und spätestens beim Anmelden der Ehe auf dem Einwohnermeldeamt würde ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe eingeleitet.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Cetan
Gast
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Verfasst am:
20.07.2010, 13:38 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
...
Eine Eheschliesung mit einen Inländer wäre ein Eingriff in die staatlische Hoheit des Staates, in dem sich die Botschaft befindet und wäre deshalb sofort ungültig und spätestens beim Anmelden der Ehe auf dem Einwohnermeldeamt würde ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe eingeleitet....
Das hört sich einerseits zwar logisch an, ist es denn doch aber nicht so ganz! Der Grund und Boden der ausländischen Botschaft (im vorliegenden Fall die vietnamesische) ist vietnamesisches Hoheitsgebiet. Theoretisch wäre eine dort praktizierte Eheschliessung also eine Eheschliessung nach vietnamesischem Recht. Diese muss nach deutschem Recht zwar nicht in Deutschland anerkannt werden, doch wäre die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Ehe wiederum ein Eingriff in vietnamesisches Recht; zwischen Nichtanerkennung einerseits und einem Aufhebungsverfahren andererseits besteht ein himmelweiter Unterschied, der rechtlich nicht ganz unproblematisch bzw. nicht ganz "sauber" ist! Angemessen schiene hier ein Anerkennungsverfahren für die auf vietnamesischem Boden geschlossene Ehe, bei der die Eheleute dann eben die für eine Ehe nach deutschem Recht benötigten Dokumente erbringen müssen, um die nach vietnamesischem Recht geschlossene Ehe hier zu legalisieren, nicht jedoch ein Aufhebungsverfahren. Es kann doch wohl nicht sein, dass der deutsche Staat eine im Ausland geschlossene Ehe einfach und frei nach Gutdünken annuliert - frei nach dem Motto: Was nicht auf deutschem Boden stattgefunden hat, darf auch nicht existieren! Das wäre dann ein Fall für einen Rechtsanwalt! Die eigentliche Frage war jedoch, ob eine ausländische Botschaft überhaupt auf ihrem Gelände Eheschliessungen durchführt.
Cetan
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
20.07.2010, 15:14 (Kein Titel) |
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« Cetan » hat folgendes geschrieben:
Das hört sich einerseits zwar logisch an, ist es denn doch aber nicht so ganz! Der Grund und Boden der ausländischen Botschaft (im vorliegenden Fall die vietnamesische) ist vietnamesisches Hoheitsgebiet.
Das ist leider ein weitverbreiteter Irrgaube, genauso, wie das jeder Kapitän auf hoher See eine Ehe schliesen darf.
Zur Einfachheit halber aus der Wikipedia:
Zitat:
Das Gelände, auf dem eine Botschaft steht, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Leiters der Mission betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Zu Zeiten des klassischen Völkerrechts (vor Gründung des Völkerbundes) wurde die Ansicht vertreten, das Gelände der Botschaft sei exterritorial, also Hoheitsgebiet des Gastlandes. Diese Ansicht ist heute nicht mehr haltbar. Alle Staaten sind völkerrechtlich gleichrangig und in ihrem Gebiet machtvollkommen. Daher gehört auch das Botschaftsgelände zum Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes.
« Cetan » hat folgendes geschrieben:
Theoretisch wäre eine dort praktizierte Eheschliessung also eine Eheschliessung nach vietnamesischem Recht.
Nicht nur theoretisch.
« Cetan » hat folgendes geschrieben:
doch wäre die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Ehe wiederum ein Eingriff in vietnamesisches Recht;
siehe oben, da die Hochzeit nicht auf vietnamesischen Hoheitsgebiet stattfand, sondern auf deutschen, wäre die Aufhebeung der Ehe, die ein Deutscher in einer Botschaft in Deutschland geschlossen hat auch kein Eingriff in die Hoheit des anderen Staates.
mfg
Thomas Böttcher
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AndyNguyen
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Alter: 66
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Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
20.07.2010, 16:34 (Kein Titel) |
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Theoretisch, theoretisch......praktisch, und das ergab ein Telefonat mit der vn Botschaft, werden Eheschließunegn nur durchgeführt, wenn beide Personen die vietnamesische Staatsbürgerschaft haben. Wenn eine Person eine andere hat, würde man sich weigern eine Ehe nach vn recht zu schließen. So zumindest die Auskunft. Und das sollte theoretisch dann auch so stimmen.
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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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ikb320
Gast
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Anmeldungsdatum: 28.06.2010
Beiträge: 32
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Verfasst am:
20.07.2010, 21:56 (Kein Titel) |
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Also wenn jemand unbedingt heiraten will, und das nicht dort machen will, wo es am einfachsten geht: Las Vegas: Einreisen als Tourist - im Lizenzbüro Reisepass vorlegen. Die einzigen Bedingungen sind Volljährigkeit, Partner muss das andere Geschlecht haben, man muss einigermaßen (reasonably souber) nüchtern sein, und 60 oder 80 Dollar in bar haben (alles andere geht mit Kreditkarte).
Erst für die Anerkennung muss man dann die Papiere wie Familienbuch, ggfls. Scheidungsurkunden etc. vorlegen. Aber die müssen dann anerkennen, weil es ja schon eine rechtskräftig geschlosse Ehe ist, nur halt in einem anderen Land.
Wenn man nicht nach USA reisen kann oder will, dann bucht man eine Minikreuzfahrt incl. Hochzeitsarrangement, Anbieter sind zuhauf im Internet zu finden und auch noch relativ günstig.
Anerkennung dauert wieder ein paar Monate kann aber auch nicht abgelehnt werden.
Ob die dann aber den Ehepartner einreisen lassen (also mit Visum meine ich) ist mehr oder weniger wieder Ermessenssache der jeweiligen SachbearbeiterIn. (leider).
Bei mir hat die Anerkennung genau 7 Monate gedauert (ob die Geburt meines Sohnes die Sache beschleunigt hat oder ob das sonst auch so schnell (?) geht weiß ich nicht). Aber in Las Vegas dauert die ganze Sache mit Anstehen für die Lizenz weniger als 2 Stunden und ist um einiges billiger als die ganze Feier hier oder da auszurichten.
Gruß Karl
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tak1963
Gast
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Verfasst am:
21.07.2010, 00:20 (Kein Titel) |
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ok, in diesem falle falle dann hochzeit auf dem rundboot?
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
21.07.2010, 06:34 (Kein Titel) |
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Las Vegas ist aus Berliner Sicht die schlechteste aller Lösungen. Die Senatsverwaltung für Justiz braucht ca. 2 ca. Jahre um solche Eheschließungen nach deutschem Recht anzuerkennen.
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tak1963
Gast
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Verfasst am:
21.07.2010, 08:19 (Kein Titel) |
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[quote="AndyNguyen"]Las Vegas ist aus Berliner Sicht die schlechteste aller Lösungen. Die Senatsverwaltung für Justiz braucht ca. 2 ca. Jahre um solche Eheschließungen nach deutschem Recht anzuerkennen.[/quote]
was dauert da so lange? die brieftaube?
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
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Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
21.07.2010, 08:31 (Kein Titel) |
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@ tak
LOL. Nee, das allgem. Arbeitstempo einer Berliner Behörde, die sich für total überlastet hält. Ansonsten die Auffassung, dass es total unwürdig ist, dass man sich mit den Drive-in Ehen aus Las Vegas überhaupt beschäftigen muss.
bei Scheidungen geht es aber auch. Die Anerkennung einer Scheidung aus der Dom.Rep. hat mal drei Jahre gedauert.
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tak1963
Gast
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Verfasst am:
21.07.2010, 09:20 (Kein Titel) |
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@AndyNguyen
leider nehme ich an, dass die ganzen jungs und maedels im beamtentum "ueberlastet" geistig ueberfragt sind .
diese scheiss beamten werden von tag zu tag mehr meine freunde mit deren arroganz und nicht leiden koennen. dieses pack sollerst mal lernen sich selbst zu verwalten, bevor sie normale erwachsene bestimmen wollen.
es ist wohl langsam dieses pack fuer immer abzuschaffen. abschaum aus steuergeldern zu bezahlen.
wer ist denn fuer diesen misstand verantwortlich?
auch wieder beamte?
oh mann, geeistig behindertes/armes deutschland
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
21.07.2010, 09:45 (Kein Titel) |
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Dem schließe ich mich nur bedingt an. Sehen wir es mal so:
Die Ehe ist eine Institution, mit der viel zu liederlich umgangen wird. Da heiratet man aus steuerlichen Gründen, in einer Urlaubslaune und/oder Ausnahmesituation, oder man heiratet um einen Aufenthaltsstatus zu erlangen.
Und wenn da jemand nach ein paar Monaten oder, von mir aus, auch nach zwei Jahren, schon keine Lust mehr hat und meint nicht warten zu können. Da sage ich ich: Dann kann die Absicht wohl nicht so ernst gemeint gewesen sein.. Das war meine private Meinung. Beruflich sieht das anders aus, da auch ich daran verdiene, wenn es gelingt, Verfahrensabläufe zu beschleunigen.
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tak1963
Gast
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Verfasst am:
21.07.2010, 11:00 (Kein Titel) |
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@AndyNguyen
ganau und nun nenne mir mal faehigkeiten, die ein beamter hat, die etwa 65 millionen deutscher fehlen.
wenn ich eine deutsche frau heirate-und mich 1 jahr spaeter scheiden lasse, ist das mein problem- da hilft mir kein beamter mit seinem einkommen, wegen einer frau , mit dr ich jahre zusammen lebe, da will man mich beschueten?
die kennen weder mich noch meine frau-sind aber weisungsverechtigt?
na hallo
muessen ja uebermenschen sein
wenn die nur 1/2 so clever waehren, wie sie tun, dann haetten die auch nen platz in der wirtschaft und nicht in der sozialen haengematte.
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