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 Heiraten im Detail?

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FYTBC






Anmeldungsdatum: 10.03.2003
Beiträge: 3
Wohnort: Stuttgart



BeitragVerfasst am: 11.03.2003, 09:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mit dem Gedanken zu heiraten haben wir uns schon länger befasst, allerdings wegen den auf uns zukommenden Schwierigkeiten immer wieder aufgeschoben.Das sind jetzt mal Grundlagen, mit denen ich was anfangen kann! Danke nochmals!

Habe ich das richtig verstanden,meine Braut braucht bei einer Heirat in Dänemark

1)nichtbei mir nicht pol. gemeldet zu sein?
2) Für eine Heirat in Dänemark brauche ich lediglich (a)die Papiere meiner Zukünftigen und (b)mir?
Das wärendiese 3 Dokumente:
Geburtsurkunde und Pass.
Meldebescheinigung mit Familienstand;
gegebenenfalls Scheidungsurteil;

Nun meine wesentliche Frage!
Wo und wann müssen diese Unterlagen vorgelegt werden?
Muss ich diese Unterlagen zur dänischen Botschaft nach Berlin schicken und eine Entscheidung abwarten; oder kann ich mit den Papieren gleich nach Dänemark fahren?
Das würde sich nämlich geradezu anbieten, da ich Bekannte in Dänemark habe (Dolmetscher etc.).
Allerdings wissen die noch nichts von ihrem/meinem Glück und bevor ich die darauf anspreche frage ich lieber erst mal Euch im Forum.Ich sollte erst einmal ein paar Fakten wissen, denn meine Bekannten wissen diesbezüglich noch weniger als ich. Und ausserdem, so "Gute Bekannte" sind es nun auch wieder nicht.

Sollten meine Fragen die Forum- Regeln sprengen, so wäre ich über eine direkte Mail an
tck123@arcor.deauch glücklich!

Vorab 1000Dank
Holger

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HHFux
Betreiber



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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg


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BeitragVerfasst am: 11.03.2003, 09:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Holger,

1) Deine Verlobte muß nur deshalb in Deutschland gemeldet sein, damit sie die Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt erhält. Natürlich braucht sie nicht in der gleichen Wohnung gemeldet zu sein wie Du. (Es soll ja auch heute noch Paare geben, die erst nach der Hochzeit zusammenziehen.:p) Nach der Heirat ist eine gemeinsame Wohnung natürlich aus aufenthaltsrechtlichen Gründen sinnvoll.Smilie

2) Bitte mit der dänischen Gemeinde besprechen, ob die vietnamesische Geburtsurkunde vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt sein muß. Ferner braucht Ihr keine Meldebescheinigungen (aus dieser geht nämlich der Familienstand nicht hervor), sondern Aufenthaltsbescheinigungen. Bitte nochmal nachlesen:
Vietnam -> Heiraten in Dänemark -> Häufige Fragen

Die dänische Botschaft hat mit der Hochzeit nichts zu tun, allenfalls zur Auskunft über die Einreisebestimmungen nach Dänemark. Einfach bei der dänischen Gemeinde anmelden (fast alle Dänen sprechen sehr gut Deutsch). Bei dieser Gelegenheit sicherheitshalber die notwendigen Unterlagen erfragen, s.o.

Wenn Ihr es Euch besonders einfach machen wollt, schaltet Ihr den Heiratsservice der dänischen Gemeinden ein, der bereitet dann alle Formalitäten für Euch vor. (Link befindet sich auf Vietnam -> Heiraten in Dänemark).

Gruß Hansefux

[Editiert durch HHFux ein Dienstag, 11. März 2003 @ 17:06]

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