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 Möglichkeiten ohne Ehe

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guestuser
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Anmeldungsdatum: 14.11.2016
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 19:49    Möglichkeiten ohne Ehe Antworten mit ZitatNach oben

Welche Möglichkeiten gibt es OHNE eine Ehe einzugehen, so das der Partner in Deutschland bleiben kann.

ist es möglich eine eheähnlichen Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen und zusammenzuleben und damit zu zeigen, das der Partner kein Geld vom irgendeinem Amt bekommt und ich Sie unterstützte usw.

Kann man vielleicht für den Partner "Bürgen", Ich finde die Entscheidung nach 4 Monaten zu heiraten nicht richtig und würde mir gerne dafür mehr Zeit nehmen.


Zu den Eckdaten wir Mann (DE) / Frau (VN), kennengelernt in Deutschland, leider erst vor 4 Monaten. Sie hat BWL studiert und findet leider keinen Job, sie möchte gerne in Deutschland bleiben. Ihr Studentenvisum wurde nach Beendigung "annuliert" und nun wartet Sie wie es weitergeht.

Ich Danke für Hilfreiche Tipps

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 20:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn sie das Studium mit einem Abschluss hat könnte sie eine AE zur Arbeitssuche beantragen. Oder einen Master oder Doktor machen.
Zusammenleben ohne Ehe kennt das Aufenthaltsgesetz leider nicht als Aufenthaltsgrund.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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guestuser
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Anmeldungsdatum: 14.11.2016
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 20:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield2008,

Ja abgeschlossen hat sie das Studium. Morgen hat sie Termin bei der Ausländerbehörde. Nja ich bin doch der Aufenthaltsgrund sie lebt ja mit mir zusammen und ich könnte ja für sie sorgen, nur ist mir die ehe heilig um das nur zwecks eines Aufenthaltstitel zu machen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 21:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann Aufenthaltstitel nach §18c AufenthG beantragen. Damit wären 6 Monate gewonnen. Findet sie eine entsprechende Arbeit kann sie ohne Ausreise bleiben.
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Anmeldungsdatum: 14.11.2016
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 22:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke also gibt es keine Alternativen, ausser zu hoffen, sie findet einen entsprechenden Job.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 22:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Für Deutschland nicht.
Da geht nur entsprechende Arbeit oder Ehe oder Kinder.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 22:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn sie ein Kind mit Dir bekäme, dürfte sie bleiben.

Aber ein Kind hat noch größere Konsequenzen als eine Ehe, nicht wahr?

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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 23:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das ist richtig. Wäre aber weniger Gesetzteswidrig, als jemanden zu heiraten damit er in Deutschland bleiben darf. Kommt aber noch nicht in frage.
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Micha L






Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 23:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich war in der End-DDR in einer ähnlichen Situation. Nur wollten wir ein Kind und heiraten. Und so kam es.
O.K., das war eine andere Zeit Winken


Zuletzt bearbeitet von Micha L am 14.11.2016, 23:07, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 14.11.2016, 23:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin Gewerbetreibender. Kann ich sie nicht einfach einstellen für 400€ im Monat und sie arbeitet "bei mir" ?
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Courti
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016, 00:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein.

Übrigens ist es nicht illegal, wenn der Ausschlag gebende Grund für eine Ehe der Aufenthalt in Deutschland ist. Niemand schreibt Gründe vor, genauso wie niemand Gründe verbietet.

Einige der Vietnamesinnen die ich kennen gelernt habe, arbeiteten in Deutschland nach dem Studium als Au Pair. Evtl. wäre das eine Möglichkeit für deine Freundin noch einmal länger hier bleiben zu können? Andere machten eine Ausbildung. Das würde ich nach einem Studium eher nicht machen.

Bei wieder anderen konnte ich die Grundlage über den Aufenthalt nicht nachvollziehen. Evtl lief in dem Fall an den ich gerade denke auch etwas über Psychologen udn Ärzte (weshalb ich da auch nicht nachfragen will) - aber das ist nur eine Vermutung und spielt für eine gesunde Vietnamesin wohl keine Rolle. Dennoch: Da schien vieles auch vom Ausländeramt bzw. dem Sachbearbeiter ermöglicht worden zu sein, was zwischen den Zeilen interpretiert wurde.

Viel Glück morgen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.11.2016, 06:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« guestuser » hat folgendes geschrieben:
Ich bin Gewerbetreibender. Kann ich sie nicht einfach einstellen für 400€ im Monat und sie arbeitet "bei mir" ?


Wenn dein Jahr 120 Monate hat Mit den Augen rollen
Die Arbeit müsste ihrer Ausbildung entsprechend sein. Eine AE für Arbeit bedingt ein Jahresgehalt von brutto 46400 Euro im Jahr b.z.w. 38688 Euro in MINT Berufen. BWL ist kein MINT Beruf.

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