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 Vaterschaftsanerkennung im Konsulat Saigon

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 24.07.2010, 09:11    Vaterschaftsanerkennung im Konsulat Saigon Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

bin gerade aus Vn zurück und möchte für alle Interressierten über das Prozedere der Vaterschaftsanerkennung im D Konsulat berichten.
Ich kann nur Gutes über die Mitarbeiter dort berichten und bin sehr zufrieden.

Zuerst die Fakten:
- Freundin in Vn im 6. Monat schwanger
- wir sind nicht verheiratet

Vorgehensweise:
- bin in meinem Heimatort zum Standesamt gegangen und habe gefragt was ich alles brauche
- der zuständige Beamte wusste es nicht genau,versprach mir sich kundig zu machen
- nach einem Tag Rückruf
- ich benötigte:
; Gebutrtsurkunde von mir + meiner Freundin (möglichst Original !!!)
; Ausweis oder Reisepass von mir
; Kopie Reisepass meiner Freundin
; hatte ich alles da, also kein Problem

- mit diesen Dokumenten wieder zum Standesamt
- Mitarbeiter füllte das Formular " Anerkennung der Vaterschaft" aus
- mit diesem Formular muss meine Freundin nun zur dt. Botschaft in Hanoi und alles bestätigen

- E-Mail von mir zum Konsulat in Saigon mit der Frage ob das alles auch in SG möglich sei (logistisch einfacher für uns)
- E-Mail Antwort nach 2 !!!! Stunden: ja, kein Problem
- E-Mail zurück um Termin auszumachen da ich selber 1 Woche später in Sg bin
- Terminvorschlag vom Konsulat mit der Bitte, das Formular vom Standesamt zu faxen um alles vorzubereiten
- Termin bestätigt, Formular gefaxt
- mit meiner Freundin zum Termin ins Konsulat
- nach einer halben Stunde war alles erledigt
- Kosten = 1.050 000 VND

Nach der Geburt muss ich diese dann noch anzeigen (im Konsulat oder im dt. Standesamt). Dazu genügt Geburtsbestätigung vom VN-Krankenhaus und Vaterschaftsanerkennung. Besser natürlich VN-Geburtsurkunde. Dann kann ich dt. Geburtsurkunde beantragen und dt. Reisepass. Für die BR Deutschland hat das Kind dann beide Staatsangehörigkeiten.
Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit den dt. Urkundenbeamten im Konsulat Saigon. Sehr höflich,sehr sachlich. Auf jede Frage eine kompetente Antwort.

Vielleicht hilft dieser Beitrag ja dem einen oder anderen.
Gruß, Tom...

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aea.vn
Gast



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Alter: 52
Anmeldungsdatum: 23.05.2009
Beiträge: 717
Wohnort: Hai Duong


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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 11:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom,
habe exakt diese Erfahrung in Hanoi gemacht. Alles optimal gelaufen und nach der Geburt unserer Tochter (in etwa 4 Wochen) dauert die Anerkennung auch nur wenige Minuten.
Wir haben auch die Ehe durch das Standesamt 1 in Berlin anerkennen lassen. Kosten 47 Euro.

BITTE VERGISS DIE NAMENSFINDUNG FUER DAS KIND NICHT. DAS IST WICHTIG!!! AUCH DA HILFT DAS KONSULAT / BOTSCHAFT GERNE.

Meine Frau heisst nach deutschem Recht Eichhorn Thi Thu Ha. Das Kind wird Eichhorn Maya heissen.

Viel Glueck fuer den Nachwuchs

Juergen

_________________
Ich bin was ich bin. Ein Deutscher der in Vietnam lebt und gerne in seiner neuen Heimat ist. Smilie

https://www.facebook.com/juergen.eichhorn.77

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linhde
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Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 62



BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 17:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Tom.
Muss deine Freundin nicht Ledigbescheinigung vorzeigen?

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

linhde,
Wofür? Für die Vaterschaftsanerkennung ist nur maßgebend,daß sie bestätigt, das ich der Vater ihres Kindes bin.

Gruß, Tom...

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

aea.vn,

Danke, wünsche Dir auch alles Gute.
Das mit der Namensfindung sollte kein Problem sein.
Ich habe gut "vorgearbeitet" und denke das auf der VN Geburtsurkunde unser Kind schon meinen Namen bekommt.

Gruß, Tom.

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 13:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

linhde,

Hier zum besseren Verständniss für Dich der Originalgetreue Text aus der Urkunde des Dt. Konsulates:

"Zustimmung zum Vaterschaftsanerkenntnis.

Herr ........ ,geb......, wohnhaft in......... hat am .... in einer vom Standesamt(mein Heimatort) errichteten Urkunde anerkannt, der Vater des Kindes zu sein, das ich voraussichtlich am .... zur Welt bringen werde. Ich stimme dem Vaterschaftsanerkenntnis zu. Ich bin ledig; die Vaterschaft eines anderen Mannes als Herrn ..... besteht nicht."

Das war alles. Ledigkeitsbescheinigung hätten wir zwar gehabt, war aber nicht nötig.

Gruß, Tom.

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AndyNguyen




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Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 14:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

An die beiden "anerkannten" Väter. Ja, so soll es laufen... . Von daher Dank für Eure Beiträge, die einmal festgestellt haben....es gibt auch Gründe die Botschaften mal zu leben, wenn sie ihre Arbeit zu machen, wie es der deutsche Stuerzahler erwartet.
_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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linhde
Gast





Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 62



BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 15:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom
Vielen Dank

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alphajet
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Anmeldungsdatum: 13.06.2010
Beiträge: 69


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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 21:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

wünsche allen beteiligten alles Gute für die Zukunft!

LG alphajet

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suzuki_tom
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Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 21.01.2011, 15:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich möchte Euch nun über die erfolgte Geburtsanzeige im dt. Konsulat informieren.
Seit dem 04.11.2010 sind meine VN-Partnerin u. ich glückliche Eltern eines gesunden Sohnes.
Nach der Vaterschaftsanerkennung, s. o., stand nun die Geburtsanzeige an.
Diese ist nötig um dt. Geburtsurkunde und dt. Reisepass für unser Kind zu bekommen.

Folgende Dokumente wurden benötigt:

- original Geb. Urkunde von Vater, Mutter UND Kind
- lt. Auskunft des Konsularbeamten genügt der Geburtsschein des VN- Krankenhauses NICHT mehr
- für die Austellung einer dt. Geb.Urkunde bestehen die dt. Standesämter inzwischen auf eine VN Geb.Urkunde WICHTIG!!!
- Reisepässe beider Elternteile
- alle nicht in dt. oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen zusätzlich in Beglaubigter dt. Übersetzung vorliegen
- der Reisepass meiner Partnerin musste nicht übersetzt werden
- bei nicht verheirateten Partnern ist die Vaterschaftsanerkennung nötig,
GANZ wichtig

Hier nun Stichpunktartig eine Beschreibung des Prozederes:

- Termin per E-Mail im Konsulat vereinbart
- zum Termin mit Partnerin im Konsulat erschienen
- Formular zur Geburtsanzeige ausgefüllt
- Wunschname für das Kind festgelegt (Vor und Nachname)
- in unserem Fall mein Nachname
- Antrag für dt. Reisepass für unseren Sohn ausgefüllt und abgegeben
- heute Anruf von meinem Heimatstandesamt: dt. Geb. Urkunden liegen zur Abholung bereit (grins, freu)

In der VN-Geburkunde war nur meine Partnerin als Mutter eingetragen. Kein Vater, hätte zu lange gedauert und zu viele Nerven gekostet. Da ich Ausländer bin und wir nicht verheiratet sind wollten das korrupte Pack so viel Geld, das ich darauf verzichtet habe. Geht ja auch so.
Unser Sohn hat einen Doppelvornamen. Einen Vietnamesischen und einen Deutschen. Der Vn-Beamte bestand darauf den VN-Namen zuerst zu nennen.
OK, soll er. Bei der Namensfeststellung im dt. Konsulat haben wir das ganze dann umgedreht. War kein Problem. Aber wichtig: es müssen unbeding beide Elternteile persönlich anwesend sein und unterschreiben.
Nun haben wir deutsche Geburtsurkunden und der deutsche Reisepass für meinen Sohn liegt im Konsulat in Saigon zur Abholung bereit.
War alles ziemlich easy und die Beamten in Saigon kann ich nur loben.
Jetzt wird das Visum, Nachzug zum deutschen Kind, beantragt und dann können Frau und Kind nach Deutschland kommen. Und zwar ohne jede Vorbedingung für meine Partnerin.
Naja, das eine oder andere bürokratische Hinderniss wird schon noch auftauchen. Ist bis jetzt fast zu glatt gelaufen. Aber das schaffen wir auch.
Vielleicht konnte ich einigen mit meinem Beitrag etwas helfen.
Bei Fragen, einfach hier schreiben.

Gruß an alle Forumsteilnehmer und ein schönes Wochenende,
Tom.

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 21.01.2011, 22:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Tom,
herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Genießt die wunderschöne Zeit!
Vielen Dank für die Beiträge über die benötigten Unterlagen.
Grüße,
hien

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LittleJuls
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Anmeldungsdatum: 03.10.2010
Beiträge: 5


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BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 01:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Halloo zusammen,

ich habe auch die Vaterschaftanerkennung wie oben beschrieben durchgezogen, ging alles ohne weitere Probleme.
Jetzt bin ich in D auf das zuständige Standesamt, um die deutsche Geburtsurkunde für meine Tochter zu beantragen. Hier wurde mir gesagt, dass alle Urkunden inhaltlich geprüft werden müssen...Dauer 3 Monate.

Hat hier jemand Erfahrung, ob das für die Geburtsurkunde nötig ist? Ich habe das Gefühl, dass sich auf dem Standesamt keiner wirklich auskennt. Ich würde mir gerne die 3 Monate und die 552 Euro sparen!

Danke Schön.

LittleJuls

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garfield2008
Moderator



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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 08:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« LittleJuls » hat folgendes geschrieben:
Hat hier jemand Erfahrung, ob das für die Geburtsurkunde nötig ist? Ich habe das Gefühl, dass sich auf dem Standesamt keiner wirklich auskennt.

Dann lass deinen Standesbeamten seine Standesamtsaufsicht fragen, ob die Überprüfung wirklich notwendig ist.
Allerdings entscheidet der Standesbeamte eigenständig und nicht einmal die Aufsicht oder ein Gericht kann ihn anweisen, auf die Überprüfung zu verzichten.

Über die Notwendigkeit der Überprüfung kannst du im Abschnitt 5 dieses Dokuments nachlesen.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

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suzuki_tom
Gast





Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 25.06.2011, 10:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Juls,

verstehe ich das richtig? Ihr habt nur die Vaterschaftsanerkennung in Saigon machen lassen? Keine Geburtsanzeige? Geburtsanzeige mit VN geburtsurkunde ist WICHTIG. Nach der Geburtsanzeige mit Namensfindung in Saigon erledigt das Konsulatr alles von selbst. Siehe meinen Beitrag vom 21.01.2011 oben.

Gruß, Tom

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LittleJuls
Gast





Anmeldungsdatum: 03.10.2010
Beiträge: 5


demrepcongo.gif

BeitragVerfasst am: 26.06.2011, 18:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo suzuki_tom,

doch ich habe auch die Geburtsanzeige gemacht, mir wurde aber im Konsulat mitgeteilt, dass ich die deutsche Geburtsurkunde in meinem Standesamt wo ich wohne beantragen muss. Dort wollen Sie nun alle Urkunden übnerprüfen lassen, oder sie meinen man MUSS das.
Ohne Überprüfung wird der Antrag nicht bearbeitet, laut meinem zuständigem Amt. Deswegen die Nachfrage. Mir dauert das alles zu lange, das ist das Hauptproblem. Mein Kind fängt an zu reden, ich will dass es mehr Deutschc mitbekommt. Leider wohne ich in D und meine Damen in VN.

Gruß,
Juls

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