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 Familiennachzug / Inländerdiskriminierung / Unionsbürgerscha

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.05.2011, 11:19    Familiennachzug / Inländerdiskriminierung / Unionsbürgerscha Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Daher fällt ein Unionsbürger in einem Kontext wie dem des Ausgangsverfahrens, soweit er noch nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht und sich stets in einem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht unter den Begriff „Berechtigter“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38, so dass diese auf ihn nicht anwendbar ist.


Quelle

Diskussionen dazu wie immer Laberforum.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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