Portal  •  Forum  •  Profil  •  Suchen   •  Registrieren  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   

 Gültigkeit Botschaftsunterlagen

Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor Nachricht
su-tu




Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong


germany.gif

BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 05:17    Gültigkeit Botschaftsunterlagen Antworten mit ZitatNach oben

Wie alt dürfen die Unterlagen für die Botschaft (Einladung, Verpfl.Erklär., Nachweise, ect.) sein?

Waren das 3 oder 6 Monate?
Früher habe ich das mal auf der Seite der Botschaft nachgelesen, aber jetzt finde ich dazu nichts mehr und bin mir nicht mehr sicher.

Wäre nett, wenn mir das jemand von euch sagen kann.

Lg

Su-Tu

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchenYahoo MessengerSkype Name    
garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 06:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Verpflichtungserklärung darf bei Abgabe auf der Botschaft nicht älter als 6 Monate sein. Bei den anderen Papieren dürfte es ähnlich sein.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
su-tu




Geschlecht:
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2035
Wohnort: Hai Phong


germany.gif

BeitragVerfasst am: 04.05.2011, 05:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke Garfield.
Das hatte ich schon vermutet, wir waren uns aber nicht mehr sicher, ob es nicht doch bloß 3 Monate waren.
Na dann können wir jetzt in Ruhe die Papiere fertig machen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ah noch schnell was anderes: Mein Bruder hat in der Einladung geschrieben, dass er uns etwa für Ende Februar, Anfang März einladen möchte.
Wir hatten es aber bis dato noch nicht geschafft, den Antrag für das Visum zu stellen.
Ist das ein Problem, weil es ja schon Anfang Mai ist?
Können wir die noch verwenden oder muss er eine mit aktuellen Datum schicken?

Lg

Su-Tu

_________________
http://keovietnam.blogspot.com

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchenYahoo MessengerSkype Name    
ChristineM
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 27.07.2009
Beiträge: 42


germany.gif

BeitragVerfasst am: 08.05.2011, 19:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hey, jetzt scheints ja wirklich bald ernst zu werden mit deinem Urlaub zu Hause. Freu mich für dich, dass du die Heimat mal wieder sehen wirst - pünktlich zur Münchener Biergartensaison. Smilie

Toi toi toi, dass alles klappt.

LG
Christine

OfflineBenutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail senden    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Berechtigungen anzeigen


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.

Powered by Orion based on phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde



[ Page generation time: 0.1367s (PHP: 37% - SQL: 63%) | SQL queries: 21 | GZIP enabled | Debug on ]