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hoshix
Anmeldungsdatum: 10.04.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Riesa (Sachsen)
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Verfasst am:
10.04.2004, 11:09 Heiraten in Dänemark nach Scheidung in Deutschland |
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Hallo zusammen,
da ich hier neu bin, vielleicht kann mir jemand helfen
Meine Freundin ist seit Mitte 2001 in Deutschland. Sie kam damals mit Ihrem Ehemann in die BRD. Da ihr Ehemann sie nur unterdrückt und geschlagen hat, wurde sie am 02.Sep. 2003, mit Rechtskraft des Urteils zum 09. Okt. 2003, in Regensburg, nach vietnamesischem Recht, von deutschem Gericht,geschieden.
Nun verstehen wir, dass "eine Austragung in Vietnam?", erfolgen muß, oder ist es möglich, mit gültigem Scheidungsurteil, Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung trotzdem wieder zu Heiraten, und zwar in Dänemark.
Welche Papiere Unterlagen benötigen wir um in Dänemark heiraten zu können?
Bitte antwortet mir zügig, da es bestimmt einige Zeit benötigt, bis die Unterlagen beschafft sind.
Freu mich auf Eure Antwort.
Gruß hoshix
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hanne8
Anmeldungsdatum: 03.12.2003
Beiträge: 51
Wohnort: mannheim
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Verfasst am:
10.04.2004, 16:55 (Kein Titel) |
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hallo
schau doch mal unter der rubrik heiraten in dänemark, im gleichen forum nach, dort ist alles schon abgehandelt.
gruß stefan
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hoshix
Anmeldungsdatum: 10.04.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Riesa (Sachsen)
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Verfasst am:
10.04.2004, 17:38 (Kein Titel) |
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didi240
Geschlecht:
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2003
Beiträge: 131
Wohnort: Haiphong
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Verfasst am:
10.04.2004, 18:02 (Kein Titel) |
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
10.04.2004, 19:56 (Kein Titel) |
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Hallo hoshix / Thorsten,
den Leitfaden "Heiraten in Dänemark" (siehe Link auf der Startseite) hast Du vermutlich schon gelesen.
Eine vietnamesische Ledigkeitsbescheinigung ist für eine Eheschließung in Dänemark nicht erforderlich. Insofern dürfte es egal sein, was im vietnamesischen Personenstandsregister eingetragen ist.
Vorherige Rücksprache mit dem ausgewählten, dänischen Standesamt ist unbedingt zu empfehlen. Da es sich nach Deinen Angaben um ein deutsches Scheidungsurteil handelt, sind wohl kaum Probleme zu befürchten. Natürlich sollte die Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes den richtigen Familienstand ("geschieden") wiedergeben.
Gruß
HHFux
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