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 Wie geht's weiter nach Heirat in Vietnam?

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Isabel
Gast





Anmeldungsdatum: 18.04.2004
Beiträge: 1
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BeitragVerfasst am: 18.04.2004, 00:36    Wie geht's weiter nach Heirat in Vietnam? Antworten mit ZitatNach oben

Liebe Forenmitglieder,

ich finde es klasse, dass ein Forum wie dieses hier gibt und ich auf meine vielen Fragen schon manchmal Antworten finden konnte.

Aber nun zu meinem Anliegen:

Ich werde im Mai 2004 meinen Verlobten in Saigon heiraten, der Termin steht und alle erforderlichen Unterlagen habe ich auf dem Postweg nach Saigon (etwa 1 woche) geschickt. Das ging alles relativ problemlos.

Meine Sorge ist, nachdem ich die Beiträge in den Foren gelesen habe, dass nun die Probleme erst richtig losgehen werden.

1. Wir werden eine Heiratsurkunde erhalten. Muss ich diese in VN übersetzen lassen und was ist dann als nächstes zu tun, wenn die deutsche Botschaft in SGN die Urkunden nicht mehr beglaubigt.
Was genau ist mit der Heiratsurkunde zu tun, bevor wir einen Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung in Saigon stellen können?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich detaillierte Auskünfte erhalten würde, an welchem Ort ich was machen kann und was ich nicht vielleicht auch schon in SAigon erledigen kann.

2. Wie verhält es sich mit der Echtheitsprüfung der Heiratsurkund? Wer verlangt diese , wozu ? Was hat das Standesamt in meinem Wohnort Hamburg mit der Echtheitsprüfung zu tun? (Habe ein solches Posting im Forum gelesen) Was hat die ASB damit zu tun, wer hat möglicherweise mit der Ausländerbehörde in Hamburg ERfahrungen gemacht?

Ich danke schon jetzt sehr für die Untersützung.......

Cam on nhieu

Isabel

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holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 18.04.2004, 06:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Chao Isabel,

Also erst mal herzlichen Glückwunsch und alles gute zur eurer geplanten Hochzeit.

Du kannst die Urkunde schon mal in Vietnam Überstezen lassen. Du bekommst ja 2 Stück ausgehändigt. Also 1 zum Übersetzer (ist in Vietnam billig ca.10 Dollar) und mit der anderen gehst du dann mit deinem Mann direkt zum Deutschen Konsulat in Saigon. Dann stellt dein Mann denn Antrag auf Familienzusammenführung und du hilfst ihm dabei. Besser ist auch wenn ihr das Deutsche Ehefähigkeitszeugnis (falls vorhanden) mit einbringt. Denn rest sagt euch das Konsulat dann. Aber wenn alles gut läuft hat dein Mann die Aufenthaltsgenehmigung dann in 6 Wochen.

Im Vorfeld kanst du aber schon mal zum Standesamt und Ausländerbehörde gehen. Standesamt warst du wahrscheinlich schon wegen Ehefähigkeitszeugnis. Dann noch die ABH. Dort legst du deinen fall noch mal klar und fragst ob und welche Unterlagen dein Sachbearbeiter nachher evtl. noch benötigt.

Wieder in Deutschland gehst du dann direkt mit deiner Heiratsurkunde zum Gerichtlich vereidigtem Übersetzer. Wenn du nachher die Ünterlagen in Deutschland irgendwo vorlegen solltest wollen die Behörden nur diese Übersetzung. Dann gehst du zur deiner ABH . Bringst die Unterlagen mit die du vorher im dem Sachbearbeiter abgeklärt hast und dann bleibt nur noch warten.

Die Echtsheitsprüfung kann dein Standesamt verlangen muß aber nicht. Die ABH oder das Konsulat kann im verdachtsfall eine stellungnahme des zuständigen Standesamtes fordern. Dann dauerts halt noch ne weile länger(da Standesamt ja noch eine Stellungsnahme schreiben muß). Wenn aber dieser Standesbeamte wie in diesem einen Fall hier auf eine Echtheitsprüfung besteht sieht es natürlich blöd aus Traurig .
Mein Standesamt wollte diese Echtheitsprüfung nicht, man sagte mir aber das evtl. die ABH dies noch verlangen könnte. Hört sich alles merkwürdig an. Aber du solltest doch schon vorher mal bei beiden vorbeischauen und dennen auf dem Standesamt klar machen das du nachher eh ein Familienbuch anlegen möchtest (soll auch nachher für die weiteren Behördengänge einfacher sein). Und dann sowieso alles Überprüft werden muß und du aber bis dahin mit ihm zusammenleben möchtest

gruß
holger

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 18.04.2004, 09:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielleicht ergänzend noch ein paar Hinweise:

Welche Unterlagen das Deutsche Generalkonsulat in Saigon üblicherweise haben möchte, kann man hier nachlesen:

http://www.germanembhanoi.org.vn/de/willkommen/visa/visamerkblatt_familiennachzug.html

Abgesehen von der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses hat das deutsche Standesamt mit der Heirat in Vietnam nichts weiter zu tun. Über die Erteilung des Einreisevisums entscheidet (theoretisch) das Generalkonsulat, faktisch hängt die Entscheidung jedoch von der Zustimmung der jeweiligen Ausländerbehörde (ABH) ab.

Sofern Zweifel an der Echtheit der vorgelegten, vietnamesischen Urkunden bestehen, kann die Ausländerbehörde eine Echtheitsprüfung der vorgelegten Urkunden verlangen. Für eioe eventuelle Echtheitsprüfung braucht die ABH das deutsche Standesamt eigentlich nicht, es mag aber sein, daß aus irgendwelchen Gründen ein "Umweg" über eine Stellungnahme des Standesamtes eingeschlagen wird.

Es kommt übrigens eher selten vor, daß die Ausländerbehörden eine Echtheitsprüfung der vietnamesischen Urkunden verlangen. Bei den Standesämtern (zwecks Heirat in Deutschland oder Anlage eines Familienbuches) scheint das hingegen die Regel zu sein.

In Hamburg gibt es die Besonderheit, daß die Zustimmung zur Visumserteilung nicht von der Ausländerabteilung im jeweiligen Bezirksamt, sondern von der zentralen Visaabteilung (residiert in der Amsinckstr.) erteilt wird.

Leider muß man sagen, daß diese zentrale Visaabteilung personell unterbesetzt ist und es daher teils sehr lange Beabeitungszeiten gibt. Falls Dein Mann sich schon einmal in Deutschland aufgehalten hat, kann die Zustimmung sehr lange dauern. Denn die zentrale Visaabteilung fordert sich dann von der vormals zuständigen Ausländerbehörde die Akte an - und das kann dauern. In einem, mir bekannten Fall ging die Akte auf dem Weg dorthin sogar verloren. In jedem Fall solltest Du am Ball bleiben und regelmäßig nach dem genauen Bearbeitungsstand fragen - auch wenn das die dort tätigen Leute u.U. etwas nervt. Man sollte gegenüber den Beamten zwar in der Sache hartnäckig, aber grundsätzlich verständnisvoll und freundlich sein. Die Beamten dort sind grunsätzlich guten Willens, aber total überlastet. (Nach einer Vorabszustimmung brauchst Du in Hamburg nicht fragen, die wird selbst in Härtefällen kaum noch erteilt.)

Die Anlage eines Familienbuches ist übrigens nicht erforderlich, schon gar nicht für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung. Nach der Einreise Deines Mannes solltet Ihr es aber dennoch beantragen. Ein Auszug aus dem Familienbuch ersetzt dann gegenüber den meisten deutschen Behörden die vietnamesische Heirats- und Geburtsurkunde und macht alles viel einfacher. Außerdem wird die Anlage des Familienbuches erforderlich, wenn Kinder geboren werden. Da ist es besser, man hat den Papierkrieg schon vorher erledigt.

Gruß
HHFux

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didi240




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BeitragVerfasst am: 20.04.2004, 16:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo Isabel

ich habe am 30.01.2004 in Haiphong geheiratet -
wir haben 2 Heiratsurkunden bekommen, die Übersetzung haben wir in Haiphong machen lassen und 2 Sätze beglaubigte Kopien, danach alles beim vietnamesischen Außenministerium in Hanoi beglaubigen, legalisieren lassen.
Am 06.02.2004 bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, am 1.04.2004 mußten meine Frau in Hanoi, dt. Botschaft, und ich Ausländeramt, zum Interview -
das Ausländeramt macht keine Probleme nur die Leiterin der Visaabteilung in Hanoi, in Saigon soll das alles unproblematischer sein,
jetzt warten wir nur noch auf das Visum ich hoffe mal das es nicht mehr lange dauert.

Ich war auch beim Standesamt und hab gefragt was die noch wissen wollen oder welche Unterlagen sie von mir wollen:
zumindest mein Standesamt hat nichts mit der Heirat in Vietnam zu tun und benötigt nichts von mir, ein Familienbuch brauch ich auch nicht anlegen lassen, so der Standesbeamte, da diese bald nicht mehr ausgestellt werden, er meinte das es ab Ende 2005 keine Familienbücher mehr gibt -
wenn meine Frau zu mir kommt muß sie sich polizeilich anmelden und dazu die beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde mitbringen, mehr müssen wir nicht machen, auch meinem zuständigen Ausländeramt hat die beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde genügt - -

wenn Du noch Fragen hast, dann sende mir einfach eine Mail, oder wir telefonieren mal -
ich wünsch euch viel Glück

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didi240




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BeitragVerfasst am: 12.05.2004, 17:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« didi240 » hat folgendes geschrieben:
Am 06.02.2004 bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, am 1.04.2004 mußten meine Frau in Hanoi, dt. Botschaft, und ich Ausländeramt, zum Interview

heute hat meine Frau das Visum bekommen, über 3 Monate hat es gedauert.

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andychau






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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 10:30    Hilfe! Ledigkeitsbescheinigung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo didi240 und Isabel,

ihr habt in Vietnam geheiratet, dazu habt sicherlich eine "Ledigkeitsbescheinigung" benötigt!
Ich beabsichtige auch in diesem Jahr in Vietnam zu heiraten.
Bei der Stadtverwaltung sagt man mir, es gibt keine "Ledigkeitsbescheinigung" sondern eine Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsangabe. Wird diese Aufenthaltsbescheinigung in Vietnam akzeptiert? Oder muss auf der Bescheinigung "Ledigkeitsbescheinigung"

Könnt ihr mir weiterhelfen???

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andychau






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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 12:56    Beglaubigung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo didi240 und Isabel,

auf der Infoseite der vietnam. Botschaft heisst es:

" Für den Gebrauch der von der deutschen Site ausgestellten Unterlagen in Vietnam, müssen diese bei der vietnamesischen Botschaft in Deutschland legalisiert werden. Die Botschaft kann diese Unterlagen nur legalisieren, wenn sie vorher vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. von einem Landgericht des jeweiligen Bundeslandes beglaubigt worden sind. "

Wo muss ich genau hingehen, um die Dokumente beglaubigen lassen?
Obwohl die Dokumente ja schon von den jeweiligen Behörden abgestempelt worden sind.

Gruss und vielen Dank für die Hilfe im vorraus.

Andychau

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ralfi






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Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 14:04    Beglaubigungen Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Wo muss ich genau hingehen, um die Dokumente beglaubigen lassen?


Das kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst, oder genauer: aus welchem Bundesland und von welcher Behörde die zu legalisierenden Dokumente stammen. Ggf. musst du dich also an verschiedene Stellen wenden, wenn die Dokumente aus verschiedenen Bundesländern stammen.

Infos gibts auch hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html

_________________
Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 15:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi andychau,
Auch wenn ich nicht gefragt bin Antworte ich dir mal Sehr glücklich .
Also ich habe letztes Jahr auch in Vietnam geheiratet mit dieser "Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe" . Die Deutschen Behörden gehen davon aus das diese nicht reicht aber ich konnte mit diesem Dokument heiraten und brauchte kein "Ehefähigkeitszeugniss". War aber auch Ledig.
Also müßte es bei dir auch kein problem sein mit dieser bescheinigung. Sollte wohl ganz frisch (neu) sein. Ich habe diese und eine Gerburtsurkunde ausstellen lassen und dann damit zum Oberlandesgericht zur beglaubigung für Vietnamesischen Behörden (Kostet ca. 10 Euro pro Urkunde) . Dann beim VN. Konsulat angerufen da kostet es dann 15 Euro pro Urkunde. Alles samt Visumsunterlagen und Verrechnungscheck plus Rückumschlag hingeschickt nach einer Woche alles wieder zurueck und dann nach Vietnam und ohne probleme geheiratet. Sehr glücklich

gruß
Holger

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didi240




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BeitragVerfasst am: 17.05.2004, 18:18    Re: Hilfe! Ledigkeitsbescheinigung Antworten mit ZitatNach oben

« andychau » hat folgendes geschrieben:
Hallo didi240 und Isabel,
ihr habt in Vietnam geheiratet, dazu habt sicherlich eine "Ledigkeitsbescheinigung" benötigt!
Könnt ihr mir weiterhelfen???


habe ich nicht benötigt, hatte aber ein Ehefähigkeitszeugniss mitgenommen, das bekommst Du bei Deinem Standesamt, die sagen Dir auch wo Du es beglaubigen lassen musst, ich hatte alle Urkunden noch überbeglaubigen lassen, war zwar nicht nötig aber lieber ein Stempel mehr.....

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chris-hh






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BeitragVerfasst am: 23.12.2004, 07:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

müssen wir unsere in vn geschlossene ehe beim deutschen standesamt anmelden? ok, dass wir kein familienbuch brauchen, das hab ich kapiert. auch, dass ich beim finanzamt die änderung der steuerklasse beantragen muss. aber eins ist mir - auch nach zweimaligem durchlesen des threads - immer noch nicht klar geworden: wenn wir unsere ehe nicht melden, dann gilt sie doch in deutschland als nicht geschlossen, oder?

schönen gruss und bitte um antwort

chris-hh

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.12.2004, 11:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« chris-hh » hat folgendes geschrieben:
wenn wir unsere ehe nicht melden, dann gilt sie doch in deutschland als nicht geschlossen, oder?


Die Ehe musst Du dem Einwohnermeldeamt melden, dann klappts auch mit dem Finanzamt.
Egal, ob gemeldet oder nicht, Ehe geschlossen ist Ehe geschlossen, es sei denn sie verstösst gegen das Gesetz.
Auf jeden Fall würde ich ein Familienbuch anlegen, es erleichtert vieles, spätestens wenn Kinder kommen sollte man nicht darauf verzichten.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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