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 Namensführung

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blackdrag
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Anmeldungsdatum: 05.11.2010
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BeitragVerfasst am: 11.07.2011, 17:39    Namensführung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo alle...

Also meine Vietnamesische Freundin und ich wollen heiraten, Urkunden sind inzwischen aus VN zurück, die Sache geht demnächst an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das hat schonmal ne Weile gedauert... aber da ist licht am Ende des Tunnels.

Jetzt ist da allerdings die Sache mit der Namensführung. Sie kann meinen Nachnamen annehmen, nach deutschem Recht, allerdings ist deutsches Recht für VN ohne Bedeutung. Sie kann, sofern sie einen Pass aus Vietnam haben will lediglich nach VN Recht meinen Namen unter den Notizen eintragen lassen, sodass dann klar ist, wie sie zu diesem Namen kam. Sie kann aber nicht ihren Pass ändern lassen, wie das sonst bei deutschen Ehepartnern üblich wäre. Das ginge erst, wenn sie in einigen Jahren dann vielleicht Deutsche Staatsbürgerschaft hätte und damit einen Deutschen Pass. Maximal würde bei ihr im Pass unter den Notizen eine Eintragung gemacht werden, dass sie meinen Namen angenommen hat. Für die deutsche Seite wäre ihr Name dann meiner und sie kann das nicht mehr so einfach ändern lassen.

Auf dem Standesamt wurden wir eindringlich davor gewarnt, dass sie meinen Namen nach deutschem Recht annimmt. Jedes mal, wenn sie einer deutschen Behörde den Pass zeigen würde, würde die auf den Namensunterschied aufmerksam werden und man müsste dann das mit der Notiz erklären, wenn die dabei nicht sogar gleich Probleme machen. Schon beim Kindergarten könne dies zu Problemen führen - Kind dafür ist jedenfalls schon vorhanden.

Da wollte ich hier mal nach Erfahrungen fragen. Machen da die deutschen Behörden so viele Probleme? Oder habe ich da das Recht in VN falsch verstanden? Was empfehlt ihr?

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garfield2008
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Beiträge: 3210
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BeitragVerfasst am: 11.07.2011, 17:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

du hast noch die dritte Variante vergessen. Auf der Aufenthaltserlaubniss steht der vietnamesische Name und auf dem Beiblatt zur AE steht "trägt im Bereich des Personenstandsgesetzes den Namen XYZ" Smilie
Bisher hatte ich weder mit der AE Variante noch mit der Stempelvariante Probleme.
Nagut bei der AE Variante schauen Fluggesellschaften beim CheckIn etwas länger hin, aber da kann man das Ticket ja im Vorfeld auf den Namen im Pass austellen.

mfg Thomas Böttcher


P.S. da es hier eher um Erfahrungen als um rechtliche dinge geht hab ich das Thema mal verschoben

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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blackdrag
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BeitragVerfasst am: 11.07.2011, 18:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nochmal...

Variante 1: nach deutschem Recht, sie heisst wie ich und in ihrem Pass steht weiterhin der Alte Name, allerdings heisst sie gegenüber deutschen Behörden wie ich und sie bekommt maximal den Eintrag im Pass

Variante 2: jeder behält seinen Namen...

Und jetzt sagst du da ist eine Variante 3, die sich von 1 unterscheidet? Kannst du das ein bischen näher erklären? Ist das nicht genau wie Variante 1?

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Chevalier
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BeitragVerfasst am: 11.07.2011, 21:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du hast noch die Variante der Wahl nach vietnamesischen Namensrecht. Auch das ist bei einer Heirat in Deutschland möglich.
Vietnamesisches Namensrecht:
Jeder behält seinen Familiennamen und die Kinder bekommen den Familiennamen des Mannes.

Viele Grüße

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blackdrag
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BeitragVerfasst am: 11.07.2011, 21:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Chavalier, ja, das ist Variante 2, wo deutsches und vietnamesisches Recht praktisch deckungsgleich sind.
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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 12.07.2011, 05:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, was ist denn mit der Gleichberichtigung des Mannes?

Du könntest den vn Namen Deiner Freundin annehmen!

MfG
Andreas Nguyen

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blackdrag
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BeitragVerfasst am: 13.07.2011, 14:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Problem 1: Das Kind hat meinen Nachnamen schon und wenn ich das so richtig verstanden habe ist das nach vietnamesischem Recht auch normal so.

Problem 2: Ich habe einen langen Nachnamen und habe unter dem Namen auch eine gewisse Bekanntheit in bestimmten Gruppen... Da jetzt mit Bui aufzutreten wäre seltsam... ist jetzt aber kein rechtliches Problem

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Ko
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011, 21:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@blackdrag
Wo wäre das Problem, wenn jeder seinen Namen behalten würde? Ich bin nach diesem Schema aufgewachsen, dass meine Mum ihren Mädchenname behielt. öö

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 27.07.2011, 21:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute,

interessantes Thema, weil wir im kommenden Urlaub in Deutschland unsere Ehe ins deutsche Eheregister eintragen lassen wollten und ich da gleich die Erklärung abgeben wollte, dass ich den Nachnamen meines Mannes annehmen möchte.
Wir planen bald Nachwuchs und da ich Deutsche bin, wir aber in Vietnam leben und das Kind aber sowohl den Namen meines Mannes (Stammhalter Winken ), wie auch meinen Namen (wird in Vietnam schon kompliziert genug als Kartoffel mit evtl. asiatisch aussehendem Kind) tragen.

Bei uns dürfte es aber bei der Namensänderung keine Schwierigkeiten geben, ausser dass ich sämtliche Dokumente auf den neuen Namen ausstellen lassen muss, oder?!
Ich habe ja noch einen deutschen Pass und die Namensänderung nehme ja ich vor, also wird mein neuer Familienname in Deutschland, aber auch in Vietnam ganz normal ohne irgendwelche Vermerke übernommen und anerkannt werden, oder?!

Lg

Su-Tu

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Ko
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011, 22:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Cool, du lebst in Hai Phong? Da mache ich bislang höchsten bei Verwandten Urlaub^^

So wie du es beschreibst, sollte meines bescheidenen Wissenstanden funktionieren. In Vietnam wird man sich allerhöchsten Wundern, wenn man deine Papiere einsieht o.o Da du einen deutschen pass hast, kann es allenfalls von der deutschen behörde geändert werden. Das was sie ausstellen müssen sie folglich auch anerkennen

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 27.07.2011, 23:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Ko,
ja bald sind es schon 3 Jahre. Zwei davon bin ich übrigens auch schon nicht mehr aus Hai Phong rausgekommen. Smilie
Kannst ja das nächste Mal auf einen kurzen Besuch bei uns vorbeischaun, wenn du wieder in Hai Phong bist.

Ich denke mir auch, dass es anderstherum, also wenn der deutsche Part seinen Namen über Deutschland aus ändern lässt, keine Probleme geben dürfte.
Bin mir aber nicht 100%ig sicher, deswegen wollte ich mal nachfragen, bevor wir das dann angehen.

Was die Namensführung anbelangt, bin ich deutsch, traditionsbewusst.
Ich finde, dass alle Familienmitglieder, also Mutter, Vater und Kind auch den selben Familiennamen tragen sollten.

In Vietnam behält man zwar eigentlich seinen eigenen Familiennamen, aber wenn wir uns jetzt dann an die Produktion von Enkelkinder machen, dann soll das Kind oder die Kinder aber in jedem Fall auch den Namen des Vaters und der Mutter tragen.
Anderst würde es sicherlich ziemlich kompliziert, immer zu erklären, dass das Kind zu einem gehört, obwohl es nicht so aussieht oder auch nicht den selben Namen trägt wie man selbst.
Bei öffentlichen Anlässen würde es sonst bestimt jedes Mal reichlich schwierig werden.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Kind bei einer Geburt in Vietnam dann meinen Namen tragen würde (weil ich ja Ausländerin bin), oder den Namen des Vaters bekommen würde, wie es ansonsten in Vietnam üblich wäre.

Dass das Kind den Namen meines Mannes weiterträgt, ist aber für die Familie meines Mannes von grosser Bedeutung.
Mir hingegen ist es wichtig, dass klar und leicht ersichtlich ist, dass das Kind auch "mein" Kind ist.

Lg

Su-Tu

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BeitragVerfasst am: 28.07.2011, 17:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mir fehlt gerade ein erwachsener Viet mit entsprechender Lebenserfahrung bei mir. Muss mal meine Eltern fragen. Aber so etwas geht bestimmt o.o die Namen so zu tragen wie du es gerne haben möchtest. Entsprechend kann ein kleiner Obolus vieles beschleunigen, aber das nur am Rande. kann dir das eigentlich keiner vor ort sagen? o.o gibt doch bestimmt ein paar gebildete Leute in deiner Umgebung, die mit derartigen Bestimmung eine Ahnung haben.
Mein Onkel war in Rechtsfragen immer gescheit. Er war nur Lehrer, vllt half das seine Aussage so wirken zu lassen, dass man ihm glaubte. Möglicherweise auch das Alter x.x

Bei deinem Angebot gern, da schaut man doch glatt gern vorbei, wenn sich die Möglichkeit ergibt Sehr glücklich vllt schon im nächsten Frühjahr, da will ich mit Freundin hin. Das ermöglicht die Semesterferien

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 28.07.2011, 18:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also das es hier Schwierigkeiten bei der Namensänderung gibt, denke ich nicht.
Namenstechnisch kann man hier ja so ziemlich fast machen was man will Winken
Bin mir aber nicht vollends sicher wie sich das mit der Namensgestaltung von Deutschland aus gestaltet.
Zumal ich da ja auch nicht mehr gemeldet bin.
Vermutlich muss ich mich dann sowieso für die Namensänderung kurzfristig dort anmelden..
Hat hier noch kein(e) Deutsche(r) in Vietnam einen vietnamesischen Nachnamen angenommen?

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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 04:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Leute,
nachdem die schon ewig geplante Reise nun doch noch endlich vor der Tür steht, (wenn mit dem Visum alles klappt, sitzen wir nächste Woche im Flieger) und von daher kommt nun auch der Ganze Papierkramkrempel auf mich zu, den ich mir für diesen Urlaub vorgenommen habe.
Mal sehen, ob die Zeit reichen wird Winken

Kann mir jemand sagen, welche Unterlagen für eine Namensänderung bei einem ausländischen Ehepartner genau verlangt werden und weiss zufällig auch jemand, ob ich die in Vietnam geschlossene Ehe vor einer Namensänderung erstmal in Deutschland nachregistrieren lassen müsste?

Wenn das der Fall sein sollte, mit wie grosser Wahrscheinlichkeit muss dann mit einer Urkundenprüfunge gerechnet werden und würden die Urkunden auch einer Überprüfung unterzogen werden müssen, wenn wir die Ehe nicht nachregistrieren lassen müssten?

Nach dem Dokument, dass Garfield zuvor im Thread über die schwangere Ehefrau die nach Deutschland geholt werden soll gepostet hat, heisst es ja eigentlich dass eine Urkundenüberprüfung nur erfolgen soll, wenn Zweifel am Beweiswert der Urkunde oder dem Urkundeninhaber bestehen oder befürchtet werden muss, dass es sich um unechte od. inhaltlich falsche Urkunden handelt.

Das dürfte doch bei uns dann eigentlich nicht der Fall sein, weil sämtliche Personenstandskunden bei uns ja bereits von der Botschaft für das Visumsverfahren geprüft worden wären und wenn die Botschaft (die ansonsten ja mit der Prüfung der Urkunden beauftragt werden würde Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit hätte, dann würde meinem Mann doch nicht bereits ein Visum zum Familienbesuch ausgestellt worden sein.
Es ist ja kein normales Touristenvisum gewesen oder so, sondern um die Familie zu besuchen, was heisst, dass die Botschaft ja im Grunde so schon bestätigt hätte, dass die Urkunden ihre Richtigkeit haben, oder?

Oder wie würden - wenn überhaupt - solche Zweifel vom Standesamt oder einer Ausländerbehörde begründet werden?

Nach meinem Stand ist die Urkundenüberprüfung ja lediglich eine Ermessenssache, sprich nicht zwangsläufig erforderlich und wir sind ja nicht erst seit gestern verheiratet sondern in rund einem Monat bereits 4 Jahre und leben 3 1/2 davon bereits gemeinsam in Vietnam, was doch im Grunde zusätzlich die Echtheit unterstreichen müsste, da man nun auch nicht mehr von einer Scheinehe ausgehen muss (zumal ja auch kein Aufenthalt in Deutschland angestrebt wird) und welchen Anlass gebe es ansonsten, nicht mit "echten" Urkunden zu heiraten?!

Aber könnten wir um den Fall der Fälle abzuwenden nicht bereits hier im Vorfeld irgendetwas unternehmen, um die Echtheit schon nachzuweisen?
Ich meine mich zu erinnern, dass das nicht geht und wir tatsächlich abwarten müssten, ob das Standesamt oder die ABH eine Prüfung veranlasst, oder nicht?!
Dann würden die 6-7 Wochen Urlaub vermutlich sicher nicht ausreichen, um diesmal alles über die Bühne zu bringen..

Oder empfhielt es sich nicht sowieso, die Ehe demnächst mal in Deutschland nachregistrieren zu lassen?
Wenn ein Kind in Vietnam geboren wird, dann bräuchten wir das um für das Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde und Pass zu bekommen, oder ginge das auch ohne?

Mit welchen Kosten müssten wir für eine Nachregistrierung der Ehe mit und ohne Urkundenprüfung rechnen?!

Und mit welchen Kosten für die Namensänderung evtl. mit und ohne Urkundenprüfung, falls überhaupt erfoderlich für die blosse Änderung des Namens?!

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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 04:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ah jetzt ist der Text eh schon so lang geworden und ich hab trotzdem was vergessen.
Da ich nicht mehr in Deutschland registriert bin, welches Standesamt ist dann zuständig?
Das Standesamt I in Berlin oder das meines letzten Wohnortes in Deutschland, wie hier neulich jemand schrieb?

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