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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 05:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Das ist auch das einzige Standesamt, was eine Namensänderung ohne Nachregistrierung der Ehe machen kann.
Auf ein Nachregistrierung würde ich aber trotzdem nicht verzichten. Einerseits hat man dann auch eine deutsche Eheurkunde, für eine deutsche Geburtsurkunde für Kinder ist die Nachregistrierung eh notwendig.
Allerdings hat das Standesamt 1 durchschnittliche Wartezeiten von 2 bis drei Jahren.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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su-tu




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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 07:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

2-3 Jahre?!? Geschockt
Ja holla die Waldfee!! Das ist nicht schlecht.. Geschockt Geschockt

Da werde ich mich lieber anmelden damit ich das auf meinem Standesamt in München machen kann.

Wenn das allein schon für die Ausstellung einer Geburtsurkunde notwendig wird, dann kümmern wir uns lieber gleich darum.

Da werden vermutlich eh auch auf dem Standesamt in meiner alten Heimatstadt die 6-7 Wochen nicht reichen.
Sollte auf eine Überprüfung der Unterlagen verzichtet werden, dann müsste das aber schon innerhalb dieses Zeitraums klappen, oder?!

Weisst du was das in etwa kosten wird Garfield?
Ich glaube ich habe vorhin beim stöbern was mit 450€ gelesen?
Das wäre dann mit Überprüfung der Urkunden nehme ich an und ohne und was kommt für die Namensänderung in etwa dazu?

Welche Unterlagen müssen denn für die Nachregistrierung vorgelegt werden und soll man die vielleicht am besten gleich von der Botschaft "beglaubigen" lassen?
Könnten, oder machen die sowas überhaupt und hätte das einen Sinn?

Und noch eine wahnsinnig intelligente Frage von mir:
Angenommen ich melde mich an sobald wir eintreffen um die Nachregistrierung beim Standesamt meines alten Wohnortes zu beantragen, kann das dann auch fertig gestellt werden, wenn wir in der Zwischenzeit bereits wieder abgreist sind und ich mich dafür auch schon wieder abgemeldet habe?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 07:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Beim Standesamt musst du mit ungefähr 60 Euro rechnen. Die 450 Euro sind für die inhaltliche Überprüfung der Urkunden.
Die Überprüfung kann nur durch eine deutsche Behörde in Deutschland angestoßen werden. Die Gang zur Botschaft ist sinnlos.

Du kannst auch einen Wohnsitz in Deutschland haben obwohl du abgemeldet bist Smilie und wenn es nur ein kleines Zimmer bei deinen Eltern oder Geschwistern ist.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 08:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« su-tu » hat folgendes geschrieben:
Wenn ein Kind in Vietnam geboren wird, dann bräuchten wir das um für das Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde und Pass zu bekommen, oder ginge das auch ohne?

??? Naja, das Kind krabbelt doch bei dir raus. Da sollte doch dann egal ob du verheiratet bist oder nicht klar sein, dass es das Kind einer Deutschen ist. Winken

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 08:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es geht darum ob in der deutschen Geburtsurkunde das Kind ehelich geführt wird oder nicht.
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su-tu




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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 08:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Du kannst auch einen Wohnsitz in Deutschland haben obwohl du abgemeldet bist


Ha was??

Natürlich hab ich dann einen "Wohnsitz" in Deutschland.
Meine ganze Familie lebt ja noch dort.
Aber ich dachte zum Beispiel für die Sache mit dem Standesamt I ist es entscheidend, ob man in Deutschland gemeldet ist oder nicht.

Und welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 09:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was genau gebraucht wird entscheidet der jeweilige Standesbeamte selbst.
Pauschal erstmal Heiratsurkunde und Geburtsurkunde deines Mannes inkl. Übersetzungen eines in D vereidigten Übersetzers.

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BeitragVerfasst am: 23.05.2012, 15:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Boah nee wieder, oder?

Wir haben das doch hier schon von einem von der Botschaft anerkannten vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Die Botschaft die ja Deutschland in dem Falle hier ist erkennt den an, wie kann es dann sein, dass die drüben widerum den aber nicht anerkennen können?

Die anerkannte Übersetzung von hier können wir vermutlich dann also auch nicht in der Botschaft irgendwie "legalisieren" lassen, dass wir das drüben gleich so verwenden können?!

Hmm...hätte mir ja eigentlich schon klar sein sollen, dass es nicht gehen wird, ohne nervig und umständlich zu werden.. Mit den Augen rollen

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