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 Rechtslage Urkundenprüfung

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ff
Gast





Anmeldungsdatum: 23.04.2004
Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 25.04.2004, 16:14    Rechtslage Urkundenprüfung Antworten mit ZitatNach oben

Liebe Betroffene einer angeblich falschen Geburtsurkunde,

Folgendes könnte so geschehen sein! Vielleicht war es wirklich so:

Meine Verlobte sandte mir eine in VN neu ausgestellte Geburtsurkunde incl. Übersetzung zur Vorlage beim hiesigen Standesamt.
Diese wurde zur Überprüfung an das Konsulat nach Saigon zurückgeschickt. Deren Vertrauensanwalt stellte fest: Nicht prüfbar --> also falsch.

Jetzt ist folgende Rechtslage eingetreten.

1) gem StGB §267 (1) (Urkundenfälschung) bin ich schuldig, da ich eine gefälschte Urkunde im Rechtsverkehr (Antrag Heiratsvisum usw.) gebraucht habe.

Angezeigt hat mich dafür aber bisher niemand.

2) Da kein expliziter Fehler genannt wurde ergäbe mir meiner Meinung nach dieser Sachverhalt gem §187 StGB Anlaß für eine Verleumdungsklage gegen das Auswärtige Amt (teilten mir das FALSCH mit). Hab ich aber noch nicht vollzogen.

3) ich habe mir in emails an Auswärtiges Amt , und in Kopie an Ausländeramt, Standesamt, OLG, und Konsulat verbeten Urkundenfälschung zu unterstellen. Also sind alle über den Sachverhalt informiert

4) gem. §138 StGB müßten mich aber alle in 2) genannten Einrichtungen anzeigen, da man eine Straftat und das ist die Abgabe der "falschen" Geburtsurkunde, bei Kenntnis anzeigen muß.

5) Das hat bisher noch niemand gatan

6) Also machen sich eigentlich alle in 2) genannten Einrichtungen strafbar

7) ich weiss davon. Also muß ich im Gegenzug eigentlich alle in 2) genanten Einrichtungen anzeigen um nicht gleich noch ein zweites Mal straffällig zu werden.

Wie ist denn die Meinung anderer Leser?

MfG

Frank

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 25.04.2004, 17:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ff
Was ist aber, wenn Du nichts von der gefälschten Urkunde wußtest? Wärst Du denn auch schuldig?
Ich denke, wenn die Einrichtungen jemanden anzeigen wollen, dann doch eher Deine Verlobte, weil sie die Urkunde beschafft hat, und nicht Du.
Wenn ich in Deiner Situation wäre und eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich diesen Weg ausprobieren. Es ist eine gute Idee, doch bin ich mir nicht so sicher, ob sie wirklich erfolgversprechend ist, weil nur der vietnamesische Vertrauensanwalt behauptet, dass die Urkunde nicht echt ist. Die Einrichtungen übernehmen nur seine Meinung. Die Einrichtungen haben Dich bzw. Deine Verlobte nicht angezeigt, aus demselben Grund, weshalb Du diesen Vertrauensanwalt nicht anzeigst.
Das Problem der Urkundenüberprüfung ist der vietnamesische Vertrauensanwalt. Er kann im Grunde sagen, was er will. Wenn wir etwas bewirken wollen, dann müssen wir diesen Anwalt "fertig machen"! Und das könnte mit der Sammelbeschwerde klappen. Deshalb möchte ich Dich bitten, an der Sammelbeschwerde mitzuwirken.

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ff
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Anmeldungsdatum: 23.04.2004
Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 25.04.2004, 17:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hien,

* Nichtwissen schützt nicht vor Schuld - ist ein deutscher Rechtsgrundsatz.

* wenn dann ist auf alle Fälle auch derjenige "Deutsche" schuld der eine falsche/gefälschte Urkunde in den Verkehr bringt. Wenn diese im Ausland gefertigt wurde, dann ist es Angelegenheit der ausl. Behörden dort eventuell zusätzlich tätig zu werden.

* Rechtschutz habe ich leider keinen Traurig

* wenn es nur der VN-Anwalt wäre, dann wäre die Welt zumindest hier in Ordnung. Aber wenn das Auswärtige Amt bzw. Konsulat ebenfalls diese Aussage trifft indem es sich dieser Meinung anschließt, obwohl keine Fälschung nachgewiesen werden kann, dann ist es eine "gefährliche" Aussage.

* bei der Sammelbeschwerde bin ich mit dabei.

In Erwartung, das alles gut wird und die Behörden ein Einsehen haben

Frank

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hien
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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 27.04.2004, 13:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ff
mal angenommen ich bezahle hier in Deutschland mit einem gefälschten 50€ Schein, weiß es aber nicht. Kann man mich dann auch wegen Fälschung anzeigen? Ich glaube eher nicht. Und so ist es, glaube ich, auch in Deinem Fall.
Echt schade, dass Du keine Rechtsschutzversicherung hast!
hien

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Anmeldungsdatum: 23.04.2004
Beiträge: 6
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BeitragVerfasst am: 27.04.2004, 13:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hien,

hoffentlich ist es so. Aber auch wenn, dann ist immer noch der Geldfälscher ein Straftäter. Oder bei der Geburtsurkunde das vietnamesische Volkskomitee von Ho Chi Minh City. Nur das liegt dann außerhalb der dt. Gerichtsbarkeit.
Egal wie - es ist einfach eine ungehörige Anmaßung eine Urkunde als falsch zu deklarieren, nur weil man diese nicht prüfen kann.

Frank

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hien
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BeitragVerfasst am: 27.04.2004, 18:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ff
Man kann schon überprüfen, ob es sich um echte Urkunden handelt, nur soweit kommt es erst gar nicht, weil der vietnamesische Vertrauensanwalt die meisten Urkunden im Vorfeld schon der Form wegen durchfallen lässt. Würde er seine Arbeit machen, dass heisst, die Urkunden richtig zu überprüfen, würden nicht soviele Urkunden für "unecht" erklärt werden.
Ich denke nicht, dass das vietnamesische Volkskomitee der Straftäter ist. Die Leute dort machen ihre Arbeit schon richtig. Der Anwalt behauptet einfach, dass die Urkunden unecht sind und alle glauben ihm. Ich weiß echt nicht, nach welchen Kriterien das Auswärtige Amt die Vertrauensanwälte auswählt.
Was ich bis jetzt so gehört habe, gibt es fast immer Probleme mit Urkunden, die in Saigon ausgestellt wurden.
hien

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