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Autor |
Nachricht |
TJimmy
Gast
Geschlecht:
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 10
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Verfasst am:
06.02.2012, 16:51 Schwanger in Deutschland |
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Hallo,
ich habe ein sehr komplizierten Fall und hoffe auf Hilfe.
Meine Freundin (Vietnamesischer Staatsbürger, Aufenthaltserlaubnis in Polen)
Ich (Deutscher Staatsbürger, Selbstständig)
Jetzt kommt die komplizierte Situation.
Wir wollten ab nächsten Monat in Dänemark heiraten. Die Papiere sind schon fast alle Komplett. Es fehlt noch ein Stempel und dann kann es losgehen.
Vor 2 Wochen hat meine Freundin mir gesagt dass sie Schwanger ist.
Jetzt zur Frage:
Kann ich trotzdem in Dänemark heiraten?
Wie sieht es mit der Versicherung aus? Ist sie dann sofort Staatlich Versichert?
Werden die Kosten übernommen für die Entbindung, Krankenhaus Aufenthalt usw.
Meine Vermutung:
Sie ist Deutscher Staatsbürger nach der Heirat und somit auch ganz normal Krankenversichert. D.h. das die anfallenden kosten übernommen werden.
Ich hoffe ich liege mit der Vermutung richtig.
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
06.02.2012, 17:09 (Kein Titel) |
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Hier stimmt so gut wie garnichts. Der Reihe nach:
1.) Eine Schwangerschaft ist kein Hinderniss für eine Eheschließung. Weder in Dänemark, noch in Deutschland oder in Polen.
2.) Weder die Schwangerschaft, noch die Eheschließung (egal wo) führt zu einer sofortigen Änderung der Staatsbürgerschfat der Damen.
3.) In die Familienversicherung kann so auch nicht, da Du vermutlich privat verischert bis als Selbständiger.
Fazit: Du wirst sie ebenfalls privat versichern müssen, es sei denn, sie findet sofort nach der Heirat einen sozialversicherungspflichtigen Job. Oder Du wirst die Entbindung selbst zahlen müssen oder Ihr bürdet die Kosten dem Sozialamt auf.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
06.02.2012, 17:37 (Kein Titel) |
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Und ganz wichtig, nach der Eheschließung muss deine Frau bei der deutschen Botschaft in Warschau einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Wenn das vor der Geburt zum deutschen Ehegatten gehen soll wird ein Sprachtest A1 benötigt. Nachdem das Kind da ist kann mann auch die Familienzusammenführung zum deutschen Kind machen, dann wird kein Sprachtest benötigt.
Wenn das Kind da ist wäre es auch möglich den Nachzug über Europarecht zu machen, dann geht es auch ohne Sprachtest und sie hätte gleich einen Aufenthaltstitel für fünf Jahre, das ist aber mit einigen Aufwand sowohl in Polen als auch bei der ABH hier verbunden.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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