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 Bauernproteste in der Provinz Hung Yen

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 09:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das, was der Otto Normalverbraucher da tun kann, heißt "Wahl" und ist eine wunderbare Erfindung. Alle 4-5 Jahre kann Otto die Politik bestätigen oder abstrafen. Dies tut er, wenn auch viel zu wenig, und es funktioniert.

Ansonsten läßt jedes Polizeirecht (Polizei ist in Deutschland die Verantwortung des Bundesländer) Präventivmaßnahmen zu. Diese greifen dann, wenn z.B.

1.) Gewalttäter bekannt sind (Fussballhooligans) und dergl. oder
2.) die Versammlung oder Demo bereits von einem Verwaltungsgericht vorab verboten oder eingeschränkt war. Dies war in Frankfurt der Fall.

Von daher hinkt der Vergleich von tak.

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Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 09:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Haben doch nicht alle Buerger das gleiche Recht?

Aber der Buerger darf taeglich abgestraft werden-auch wenn er nichts verbrochen hat?
Demokratie find ich lustig, Sieht ja aus wie Faschismus, nur mit einer anderen Fahne

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 09:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« tak1964-1 » hat folgendes geschrieben:
Haben doch nicht alle Buerger das gleiche Recht?
Demokratie find ich lustig, Sieht ja aus wie Faschismus, nur mit einer anderen Fahne
.

Da hast Du dann entweder in der Schule nicht aufgepasst oder ein sehr verschrobenes Weltbild.

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 09:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh doch, ich war da und sogar gut. Es gibt Beamte und die Nigger des Beamten, die Buerger, deren Job es ist, die Bamten zu bezahlen und nicht zu stoeren.
Der Job des Beamten ist den Buerger zu unterdruecken und fuer unmuendig zu erklaeren und ihn, wenn moeglich noch zu degradieren.
Dazu benutzt er verschieden Rechtsmittel, die auch Polizei genannt wird. Die duerfen dann die Nigger zusammenschlagen und oder -reiten und wenn sie mal ihren Meister finden, dann beschweren sie sich und malen die Bilder die Gespenst des Bin Laden und der Autonomen an die Wand.

Oh mann, ich lebe lieber in einer "Diktatur" als in der Demakratie

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Cathrin
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 10:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
Sich aber zu beschweren, dass keine Konsequenzen gezogen werden, ohne diesen Weg gegangen zu sein ist schlechter Stil. Zu erwarten, dass ohne Beschwerden oder Anzeigen irgendwas verfolgt wird, ist naiv.


Du spekulierst wieder einmal komplett in die falsche Rcihtung. Es gab im November 2001 und im Mai 2002 zwei Dienstaufsichtsbeschwerden meiner Mutti (Ich war ja damals noch minderjaehrig). Und es gab im April 2003 eine Strafanzeige von mir gegen die Polizei in Fuerstenwalde. Als Ergebnis dieser Anzeige wurde ich monatelang von den netten Damen und Herren der Direktion Ost des LKA Brandenburg in trauter Gemeinsamkeit mit dem Schulamt Frankfurt/Oder massiv schikaniert und bedroht, so dass letztlich mein Verbleib am Gymnasium auf dem Spiel stand, wenn ich die Anzeige nicht zurueckgezogen haette. Leider hatte ich trotz Unterstuetzung meiner Familie im Alter von 16 Jahren nicht die Kraft und die Nerven, alles bis zu Ende durchzustehen. Ich habe mich also quasi mundtot machen lassen. Aus heutiger Sicht ist das der bisher groesste Fehler, den ich je in meinem Leben gemacht habe. Aber ich werde den Fall ganz bestimmt nach 10 Jahren nicht noch einmal aufrollen.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 11:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Cathrin, das war mir alles bekannt. Entgegen deiner Darstellung an anderer Stelle wurde aber sicher auf die Dienstaufsichtsbeschwerden, sofern diese auch Dienstaufsichtsbeschwerden waren und nicht einfache Beschwerdebriefe, geantwortet, denn auf Dienstaufsichtsbeschwerden muss geantwortet werden. Dazu wurde der Vorfall untersucht und die Beteiligten befragt. Darüber zu diskutieren ist aber sinnlos, solange keiner weiss, was da geantwortet wurde. Dies gebe Aufschluss über die Darstellung der Beamten. Eine wunderbare Errungenschaft unseres Rechtsstaates ist es nämlich auch die Beschuldigten anzuhören. Naja, ich vermute mal da steht sowas in der Art wie: "Es besteht kein Zweifel, den Angaben der Beamten weniger Glauben zu schenken als Ihren. Vielmehr ist zu vermuten, dass sich aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung ein falsches Erinnerungsbild eingeprägt hat."

Das mit den Anzeigen ist natürlich auch nicht gut, aber was erwartest du? Eine Konsequenz aufgrund einer zurückgezogenen Anzeige? Btw. Inwiefern ein Schulverweis mit einer Anzeige zu tun hat ist mir immer noch nicht klar. Aber egal. Hier bezweifle ich gar nicht deine Darstellungen. Es entspricht vielmehr auch meinen Erfahrungen. Dennoch: Du hättest dich wehren können und man hätte sich deiner Sache angenommen und das ist doch das entscheidende.

Zurück zu Vietnam. Ich wiederhole meine Frage vom letzten Post nochmal: Wo beschwert man sich da, damit das dann seinen sozialistischen Weg geht oder vielmehr damit das dann seinen sozialistischen Weg gehen MUSS?

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 12:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
...............

Zurück zu Vietnam. Ich wiederhole meine Frage vom letzten Post nochmal: Wo beschwert man sich da, damit das dann seinen sozialistischen Weg geht oder vielmehr damit das dann seinen sozialistischen Weg gehen MUSS?


Da musst Du schon genauer angeben, ueber wen oder was Du Dich da beschweren willst

- Landenteignung
- zu hohe Kinopreise
- Eintritt zur Altstadt
- Muell am Strand
- Gefaelschter Vodka im Bia Hoi

Generell kann man beim Volkskommitee.......... bitte grossen Umschlag mitnehmen
Ist hier fast wie in D, die Dienstwege sind geregelt

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Courti
Moderator



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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 12:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ok, ich präzisiere: Wo beschwert man sich über Übergriffe der Polizei oder Fehlverhalten von Beamten. Ist das möglich? Muss nach einer Beschwerde dann der Vorfall untersucht werden und dazu offiziell Stellung bezogen werden oder landet die Beschwerde dann in der Schublade?
Darf ich deinen Vorschlag mit dem Umschlag so deuten, dass dann auch garantiert untersucht wird? Handelt es sich dabei um Bestechung? Das wäre nicht legal und es ist niemanden zuzumuten, sich sein Recht kaufen zu müssen oder für sein Recht Gesetze übertreten zu müssen. Gibt es in diesem Fall dann dazu evtl. Alternativen?

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 13:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also, wir haben uns mal ueber so'n Polizeiknuelch beschwert- nicht richtig beschwert, aber der wollte gerade Teegel kassieren - da ist meine andere Haelfte mit dem Stadt Chefchen der Polizei hierhergekommen (innerhalb von 10 min). Die haben das dann aber ausserhalb geregelt.

Ansonsten wuerde ich mich immer auf der hoeheren Dienstebene beschweren. Hatte aber persoenlich noch keinen Grund dazu, da die Kollegen, besonders von der Polizei,immer sehr nett und kooperative sind.

Natuerlich nimmt man einen Umschlag mit, wenn man was ausserhalb der Reihe haben will. Curti, was fuer eine Frage. Wer den Umschlag nimmt, kuemmert sich in der Regel auch darum - wir hatten bisher fuer jeden Umschlag eine Quittung erhalten, die dann, bei erledigtem Auftrag zurueckgegeben wird und keine im Hause-also sollte alles erledigt sein.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 15:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zurück zur Demo in Frankfurt. Die heutige Demo ist erlaubt, und zur Zeit demonstrieren ca. 20.000 Teilnehmer gegen die Macht der Banken und die Fiskalpolitik der Bundesregierung. Völlig zu Recht tun sie das!!!

Und nun lieber Tak setze ich mich mit meinem Pott grünen Tee in den Fernsehsessel und warte darauf, dass die vietnamesische Regierung eine Demo mit 20.000 Teilnehmern erlaubt, die gegen irgendeinen Teil ihrer Politik demonstrieren. Ob ich wohl lange warten muss?

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Courti
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 16:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aber Tak... Die Frage ist aber doch etwas spezifischer gestellt worden: Muss man sich meiner Beschwerde dann auch annehmen, so wie es eben bei einer deutschen Dienstaufsichtsbeschwerde ist?
Dass eine Beschwerde von dir oder deiner Frau, in einer Sache, die keinerlei Brisanz hat erfolgreich war, ist in dieser Hinsicht kein großer Gewinn. Ob das bei einem Bauern, der sich über das harte durchgreifen eines Polizisten beschwert auch so laufen würde? Insofern ist es völlig egal, ob du mit oder ohne Umschlag kommst. Von einer Verpflichtung, die Beschwerde ernstzunehmen und dazu Stellung zu beziehen ist man meilenweit entfernt, oder?

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 18:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
Aber Tak... Die Frage ist aber doch etwas spezifischer gestellt worden: Muss man sich meiner Beschwerde dann auch annehmen, so wie es eben bei einer deutschen Dienstaufsichtsbeschwerde ist?
Dass eine Beschwerde von dir oder deiner Frau, in einer Sache, die keinerlei Brisanz hat erfolgreich war, ist in dieser Hinsicht kein großer Gewinn. Ob das bei einem Bauern, der sich über das harte durchgreifen eines Polizisten beschwert auch so laufen würde? Insofern ist es völlig egal, ob du mit oder ohne Umschlag kommst. Von einer Verpflichtung, die Beschwerde ernstzunehmen und dazu Stellung zu beziehen ist man meilenweit entfernt, oder?



Willst Du Dich fuer die Bauern, gegen die Polizei beschweren?
ich habe da vorher schon mal geschrieben-und das ist sehr haeufig der fall - unberechtigte landnutzung ueber x jahre sind wenig entschaedigungsanspruch
- unbezahlte steuern - haben auch wenig anspruch
-wenn trotz ausgeschriebenen bebauungsplan da irgendwo was gemacht wird- hat auch das wenig anspruch auf entschaedigung, aogar in meinen Augen.
Ixh sehe taeglich, wie man sich hier Land unter den Nagel reisst.
Boese zungen behaupten hier- 100% waehren so.

Vor dem treffen einer Stellungnahme wuerde ich dann erst mal die Steuergeschichten, Landnutzungsrechte .. anschauen.
Und das auch mal alles mit den Preisen Vergleichen-selbst, wenn der Bauer alles korrekt hat/te
In D betraegt ein durchschnittliches Jahreseinkommen so gegen 30 000 Euro
Hier in Vietnam, so um die 1000 USD
nun rechnen wir mal ein Beispiel, ohne dem Bauern was zu unterstellen:
Er mietet das land fuer 20 Jahre, zahlt seine Steuern..... and nach 20 jharen, holt es der Staat zurueck.
Und der Bauer rechnet sich aus- da kann er als Entschaedigung 15 Jahre + Durchschnittliches Jahreseinkommen als entscaedigung verlangen?

Der naechste, baut auf Staatsgelaende ein neues Haus, 2 Jahre spaeter wird da die neue Stadthalle gabut- weil 20 jahre geplant + 5 Jahr Bauverzoegerung. Der sol dann auch dafuer Entscaedigt werden? Ic gehe auch davon aus, das der Bauer kein "ROTES BUCH" fuer sein Land hatte, sondern, eventuel ein Nutzungsrecht fuer Landwirtschaftliche Produktion fuer ueblicher weise 10 oder 20 Jahre. Wenn er aber vor ablauf dieser "Zeit sein Land verkauft", eventuell nach 15 Jahre, dann beissen halt den letzten die hunde - da nicht der "Kaufer" die 10 oder 20 Jahre erworben hat, sondern im besten Falle den Rest.

Die Landnutzungsplaene sind mindestens 10 Jahre vorher bekannt, im allgemeinen sogar 20 jahre.
Vor etwas ueber einem jahr, wollten auch wir in NT ein neues Stueck Land Kaufen - Lage gut, wasser .. alles ok. Auch der Preis - sehr gut - 2000 m2.
Toll. Thao geht checken - und sagt - in einem Jahr soll da der neue Bahnhof fuer NT hin - dann wird das Land "geschnitten".
Auch hat es kein "ROTES BUCH" und bekommt auch keins.
Ein Jahr spaeter- wir haben uns von dem land verabschieded, irgendein VN hat's "gekauft ...." und auch ne Villa drauf gebaut
Wieviel Entschaedigung steht dem zu, wenn er in vielleicht 3oder 5 oder 10 Jahren enteignet wird und der neue Bahnhof gebaut wird?
Im uebrigen kann man sich das in NT fuer bereits 2050 anschauen und entsprechen seine Einkaeufe planen. Gegenden, die darin nicht erfasst sind- sollte man tunlichst vermeiden. In NT gibt es 2 solcher Bueros und die sogar fuer Auslaender zuganglich. Fuer andere Stedte ist das sicher sehr aehnlich.

Ich bin da sehr vorsichtig bei solchen Sachen

Zum "ROTEN BUCH" - das ist ein unbefristes Landnutzungsrecht nach dem Willen des Nutzungsberechtigten auf unbestimmte Zeit, die form des "landeigentums" die theoretisch jeder anstrbt.
Nicht immer wird da gelesen oder verstanden - unbestimmte Zeit - wann die vorbei, entscheidet der Staat.
Wenn du einen Mietvertag in D fuer 12 oder 24 Monate abschliesst, hast du da auch anrecht auf entschaedigung, wenn der zeitraum abgelaufen ist?

Sicher nicht - das in einer Demokratie
Warum sollte es dann solche Ansprueche in einer "Diktatur" geben?
Generell, wie in D, kann auch hier alles gekundigt werden.
Die VErtraege sind nicht das Papier wert, auf denen Sie geschrieben sind. Der Vertrag ist genau soviel wert, wie die Macht des Staerkeren - und nicht anders.
Genu wie in D.

Andere Nutzungsrechte koennenpersone/berufsgebunden sein oder nur Handel oder Nur wohnen usw. definieren.
Das ist ein sehr komplezes Thema(ernsthaft) -aber allein die Hoehe der "Entscaedigungsansperueche" macht mich da etwas stutzig.

Zu den Umschlaegen- ja, man kann auch ohne Umschlaege, muss sich dann aber in der Regel etwas mehr Muehe machen oder geduldiger sein.

Ein BEispiel:
Haus verkauft - warten 6 monate (auch laenger ist im gestzlichen Rahmen - 12 MONATE) auf den Transfer.......
Haus verkauft, mit Umschlag - 2 Arbeitstage.
Es ist halt Entscheidungsfreiheit

Ach Ja, im VN Grundgesetz, steht drin, das man sich beschweren darf. Die buerokratischen Schritte uebrerlasse ich jedoch meiner anderen Haelfte

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Courti
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012, 22:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Viel geschrieben, aber an meiner Frage vorbei. Die Vorgeschichte ist nämlich in diesem Fall getrennt zu betrachten. Nur weil einer etwas gesetzeswidriges tut, heisst das noch lange nicht, dass er dann keine Rechte mehr hat und vogelfrei ist. In diesem Fall, nur weil evtl einer wo baut, wo er besser nicht bauen sollte oder wo er nicht bauen darf und das dann verteidigt, heisst das nicht, dass er sich alles gefallen lassen muss und die Polizei ihn überzogen verprügeln darf. Egal was vorgefallen ist, die Frage ist: Darf man sich beschweren, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen. Eine Teilantwort hast du dann im letzten Satz doch noch gegeben. Danke. In der Verfassung steht laut deiner Aussage, dass man sich beschweren darf. Das ist schonmal etwas. Die Frage ist aber dann: Muss auf eine Beschwerde reagiert werden oder kann das ganz legitim auch ignoriert werden?

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tak1964-1
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BeitragVerfasst am: 20.05.2012, 01:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

OK, Curti,

hier ine Link. Ich weiss, dass ich damit gegen mindestens 2 forum regeln verstosse.

http://moj.gov.vn/vbpq/en/Lists/Vn%20bn%20php%20lut/View_Detail.aspx?ItemID=1265

Deutsche uebersetzungen kenne ich dazu nicht

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Courti
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BeitragVerfasst am: 20.05.2012, 16:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke tak, das ist doch genau die Antwort auf die Frage. Wenn ich mich nicht verlesen habe, dann muss eine Beschwerde also auch bearbeitet werden. Super. Nochmals Danke.

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