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25.06.2012, 06:27 EU Recht bei Ehescheidung
Durch die europäischen Verordnung Nr. 1259/2010, die sog. Rom III - Verordnung wird bei binationalen Ehepaaren die Rechtswahl für das Scheidungsverfahren erleichtert. Viele ausländische Scheidungsverfahren kennen das "Trennungsjahr" nicht. Für "Eilige" kann es sinnvoll sein, sich nicht nach deutschem, sondern nach dem Recht des ausl. Ehepartners scheiden zu lassen.
Diese Verodnung gilt ab dem 21.06.2012. Sie macht einen Ehevertrag um so sinnvoller, da in ihm die Rechtswahl vorab festegelegt werden kann.
Für gutverdienende dt. Ehepartner kann die Etnscheidung für eine Scheidung nach ausl. Recht günstiger sein, da schon mal der Unterhalt während der Trennungszeit entfällt. _________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)