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 Lebensmittel nach Deutschland mitnehmen

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Kun
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:17    Lebensmittel nach Deutschland mitnehmen Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

ich fliege nächsten Montag zurück nach Deutschland. Darf man getrocknete Tintenfische (Muc kho) und getrocknete Krabben (Tom kho) mitnehmen ?
Das letzte Mal wurden die Krabben einfach weggeschmissen (allerdings schon 6 Jahre her).

Habe mir noch einen kleinen Reiskocher gekauft, kann ich das als Handgepäck mitnehmen (Karton) ?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Im normalen Reiseverkehr darf man keine tierischen Lebensmittel in die EU einführen.
Zitat:
Das letzte Mal wurden die Krabben einfach weggeschmissen

nö, das wird aufwendig entsorgt.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Kun
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der Zollbeamte hatte das einfach in die Mülltonne geworfen.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Tonne ist aber nur für diese Art von Mitbringseln und wird nachher genau wie z.B. Klinikabfälle extra entsorgt. Deshalb wird man ja im allgemeinen auch vom Zoll zur Kasse gebeten wenn man sowas mitbringt.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich musste nix bezahlen. An dem Tag wurden alle aus VN kontrolliert. Bei meiner Freundin waren es noch viel mehr und die musste auch nix bezahlen.
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Pearl
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Muc Kho und Tom Kho gehören doch zu den Fischereierzeugnissen und die können eingeführt werden.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Als-Tourist-nach-Deutschland/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Erzeugnisse-tierischen-Ursprungs/regelungen-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html

Ich habe auf dem Flughafen auch schon Reisende mit einem Reiskochtopf gesehen. Wenn die Maße nicht größer sind als das erlaubte Handgepäck, warum nicht?

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Kun
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, war auch schon auf der Seite und meiner Meinung nach darf man es einführen. Nur war da halt dieser Zwischenfall, dass der Zollbeamte die Krabben weggeschmissen hat.
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Pearl
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 15:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielleicht war das vor 2009 so.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 07.08.2012, 16:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Naja egal. Ich bringe es mit. Habe extra in Nha Trang schon 500g gekauft. Sehr glücklich
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PeterR
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BeitragVerfasst am: 14.08.2012, 10:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dabei musst du die Ausfuhrbestimmungen das Landes beachten, aus welchem du Souveniers ausführen willst ... und ...außerdem die Einfuhrbestimmmungen (Zollvorschriften) von Deutschland.

Wenn es sich bei diesem Ausfuhrland um ein Nicht-EU-Land handelt, dann solltest du etwas vorsichtiger sein, und dich vor deiner Reise entweder bei einem Reisebüro oder bei der Vertretung des Landes erkundigen, in welches du reisen willst und dich dort auch über die Einfuhrbestimmungen informieren.

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mrq
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BeitragVerfasst am: 14.08.2012, 16:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

also fischprodukte darf man mitbringen.

ich kenne keine bestimmungen aber bei persönliche kontrollen wurden die fischprodukte immer durchgelassen und fleisch weggeschmissen.

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stellam
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BeitragVerfasst am: 16.08.2012, 20:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Darf man wirklich alle Fischprodukte mitnehmen? Ich glaube bei frischem Fisch sieht die Situation anders aus? Oder ist auch der OK? Habe bis jetzt nur von Leuten gehört, die Trockenfisch dabei hatten und die sind und Probleme durchgekommen.
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Kun
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016, 06:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wisst ihr wo man ein Pflanzengesundheitszeugnis in Vietnam beantragen kann? Der Zoll meinte, für das Mitbringen von Obst braucht man das. Mir ist klar, wenn man nicht kontrolliert wird, braucht man es nicht. Smilie Aber Bekannte von uns kamen neulich zurück und sehr viele wurden kontrolliert.
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Nivea
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016, 09:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Da Fische keine Träger von Tierseuchen sind, kann man sie nach Deutschland mitbringen. Wenn der frische Fisch auf Eis gekühlt ist und nicht stinkt, wird der Zöllner auch nichts sagen können.

Zu der Obstfrage stelle ich einfach eine Antwort rein, die ich mal bekommen habe:

Antwort von: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Pflanzenschutz (IPS)
Phytosanitäre Maßnahmen bei der Einfuhr
IPS 4a-7322.451/Import
Lange Point 10
85354 Freising

unter folgender Internetadresse des Julius-Kühn-Institutes finden Sie auch den Anhang 5, http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/


Zu Frage 1: Alle in Anhang 5 der EU/Richtlinie/2000/29/EG bzw. umgesetzt in deutsches Recht durch die Pflanzenbeschauverordnung aufgeführten Früchte, Gemüse und Blatt-/Schnittgemüse unterliegen der Zeugnis- und Untersuchungspflicht. D.h. es besteht für Mangos (Mangifera indica) Zeugnis- und Untersuchungspflicht, für Granatäpfel (Punica granatum) besteht keine Zeugnis- und Untersuchungspflicht.

Zu Frage 2: Alle in Anhang 5 genannten Samen/Saatgutarten unterliegen der Zeugnis- und Untersuchungspflicht, wenn diese zur Aussaat bestimmt sind. Ungeschälte Nüsse unterliegen keinen pflanzengesundheitlichen Regelungen.

Zu Frage 3: Alle lebenden Pflanzen, dazu gehören auch Stecklinge, Steckholz, Wurzelschnittlinge benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ), wenn diese aus einem Drittland eingeführt werden, unabhängig davon, ob den Pflanzen Erde anhaftet oder nicht. Pflanzen ohne Erde müssen jedoch im PGZ weniger phytosanitäre Auflagen erfüllen bzw. sind teilweise nur ohne Erde einfuhrerlaubt.

Zu Frage 4: Für die Erstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses gibt es internationale Standards (ISPM/IPPC), die beim Import erfüllt sein müssen.
Dem vietnamesischen Pflanzenschutzdienst müssen diese geläufig sein bzw. kann er dies im Internet nachsehen.
Falls der Import zu Stande kommt, muss die Sendung von dem PGZ begleitet sein und wird einschl. der Ware beim Eintreffen in die EU kontrolliert

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Kun
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016, 13:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hm,...ja. Ich suche aber eine Adresse in VN wo man das Zeugnis ausstellen kann.
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