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 Tschechien nach Deutschland Familienzusammenführung

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atete
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 13:32    Tschechien nach Deutschland Familienzusammenführung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Zusammen,
lange suchen und auf diese Forum gekommen. Hoffe, finde ich hier Hilfe.

Ich (Vietname-Deutsche) habe im Oktober eine Vietnamesin (unbefristet tschechisch Aufenthal) in Berlin Standesamt verheiratet.
Ich solle Familienzusammenführungsantrag bei Deutsche Botschaft in Tschechien beantragen, hat Ausländerbehörde gesagt.

Meine Frau und ich leben zur Zeit in Berlin, sie besucht ein Deutschkurz in Hartnackschule.

Nun mal zur Frage
was brauche ich für Papier, um Familienzusammenführung zu beantragen?

Viele Grüsse
ATete

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 15:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Ich (Vietname-Deutsche) habe im Oktober eine Vietnamesin (unbefristet tschechisch Aufenthal) in Berlin Standesamt verheiratet.
Ich solle Familienzusammenführungsantrag bei Deutsche Botschaft in Tschechien beantragen, hat Ausländerbehörde gesagt.

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast ist die Auskunft der ABH falsch.
In diesem Fall kann sie Aufgrund §39 Punkt 6 Aufenthaltsverordnung den Aufenthaltstitel bei der ABH in Deutschland beantragen.
Geht also schnellstmöglich zur ABH und beantragt die AE schriftlich. Sollte das Aufgrund des Terminvergabesystems nicht zeitnah möglich sein, dann beantragt die AE schriftlich per Einschreiben.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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atete
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 15:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@garfield2008
danke für die Info. Ich habe null ahnung von der Sache.
was ist denn diese AE?
AE schriflich ist dann formlos, dafür bin ich ja zu doof aber muss ja versuchen.

Viele Grüsse
ATete

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 15:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

AE = Aufenthaltserlaubnis

----

Vietnamesische Staatsbürgerin
NAME, VORNAME (Geburtsdatum)


"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am xx.xx.xxxx vor dem Standesbeamten des Standesamtes Berlin-xxxx den deutschen Staatsbürger xxxxxxxxx geheiratet. Ich bin im Besitz eines Aufenthaltstitels aus Tschechien.

Ich beantrage hiermit eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und bitte um einen möglichst zeitnahmen Termin für eine Vorsprache. Teilen Sie bitte mit, welche Unterlagen bei der Vorsprache vorzulegen sind."
----

Das wäre mein Textvorschlag.

Und das ganze an:

LABO Berlin
-Ausländerbehörde-
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

_________________
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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)


Zuletzt bearbeitet von AndyNguyen am 11.01.2013, 16:03, insgesamt einmal bearbeitet

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atete
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 16:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

danke Andy Nguyen, ich versuche es mal
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atete
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 16:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

muss ich für meine Frau bei Bürgeramt anmelden? ist deutschkenntnisse auch erforderlich?
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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 16:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, die Anmeldung beim Bürgeramt sollte vor dem Termin bei der Ausländerbehörde erfolgen.
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atete
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 17:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

danke danke
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 21:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@atete,
bitte schnellstens den Antrag stellen, die 90 Tage, die sich deine Frau mit ihren Aufenthaltstitel hier aufhalten darf sind in kürze zu Ende und sie müsste für drei Monate zurück nach CZ gehen. Sobald der Antrag schriftlich bei der ABH vorliegt wäre ihr Aufenthalt legal bis zur Entscheidung der ABH.
Am besten noch morgen per Einschreiben/Rückschein absenden.
Da der Fall AE Einholung mit Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Land nicht gerade alltäglich ist würde ich den Antrag noch um folgendes ergänzen:

---
Ich bin im Besitz eines Aufenthaltstitels aus Tschechien, daher kann ich Aufgrund §39 Punkt 6 Aufenthaltsverordnung den Antrag bei ihnen stellen.

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atete
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BeitragVerfasst am: 14.01.2013, 08:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

danke an alle
Brief habe ich am Samstag schon geschickt, mal gucken was die mal sagen.
@garfield2008
Wie kann die AHB wissen, wielange meine Frau schon in Deutschland lebt?

Grüsse
Atete

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.01.2013, 09:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Im Zweifelsfall am Datum der Heiratsurkunde und den Daten des Deutschkurses.
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Frank1967
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BeitragVerfasst am: 14.01.2013, 20:54    anmerkung Antworten mit ZitatNach oben

Hi, ich war mal wieder nach langer Abwesenheit in diesem Forum. Uns stöberte so rum.
ABER HIER MUSS ICH MICH MAL MELDEN!
Ich hatte den Gleichen Fall. Auch LABO Berlin..
Sie Vietnamesin mit Tschechischen Visum ich Deutscher. War teuer, sie wollten sie gleich bei der LABO dabehalten und nach Tschechien schicken auf ihre kosten mit Knast und allem drum und dran, oder ich kaufe in 60 Minuten ein Flugticket nach Prag. LOL. Nur weil wir den Antrag stellen wollten!
Sie musste drei Tage später nach Prag. Dort in der Deutschen Botschaft sich melden und zeigen das sie wieder in Prag ist. Danach haben wir den Antrag auf ein 3 Monatiges Visum zur Familienzusammenführung gestellt.
Abgeben mussten wir: den ausgefüllten Atrag 2x; 2 Passfotos; die Heiratsurkunde; Ihren Geburtsnachweis und das wichtigste den Nachweis, dass sie den Deutsch test A1 bestanden hat. OHNE DEN A1 GIBT ES GAR NIX. Das ist 2 Monate her.
Zeigen Mussten wir: unsere Pässe
Also viel Spaß. Die Dame in der Deutschen Botschaft in Prag die links sitz (es gibt drei Schalter dort) der Linke ist von einer sehr korpulenten und sehr zickigen Tschechin besetzt) Vorsicht! Sehr höflich sein. Das paar vor uns das mit Anwalt und allem kam wurde von ihr fertig gemacht. Die hatten keinen Deutschtest A1 dabei. Sie hat den Antrag gar nicht angenommen und drohte zum Schluss mit dem sicherheitspersonal. Also immer sehr, sehr nett sein. Ich habe ihr ein Kompliment gemacht. Fällt schwer wenn du sie siehst. Glaub mir.
Und dann dauerte es „nur“ 4 Monate bis sie ihr Besuchervisum für drei Monate bekam.
In der Zeit wirst du zur LABO geordert und wirst gefragt wer sie ist, ob du tatsächlich ihr Mann bist, ob du Geld dafür bekommen hast sie zu heiraten usw. Alles ganz „nette“ Fragen. Ich bin gleich mit einem Anwalt hingegangen. Lerne vorher erst deine Geschichte. Nimm Schauspielunterricht. Sonst fällst du durch, deine Frau bleibt in Tschechien und du verstehst die Welt nicht mehr. Es ist so, bitte glaub mir. Auch wenn du deine Frau kennst und liebst und alles OK ist. Sie werden es versuchen. Ich habe es erlebt. Meine Frau ist seid dem 13.12.2012
Erst hier. Alles ganz frisch OK?
Gruß ein fast verzweifelter Mensch

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.01.2013, 21:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Frank1967,

Dann würde ich mal eine Beschwerde bei der Übergeordneten Stelle der LABO machen. Andy kann dir sicher sagen, wer das in Bärlin ist.
Das Problem ist, das der Fall sehr selten ist und deshalb niemand an §39 Punkt 6 Aufenthaltsverordnung denkt sondern lieber zurückschickt.
Zitat:
Abschnitt 4
Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet

§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind ...

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atete
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BeitragVerfasst am: 30.01.2013, 08:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hi
wiss ihr, wie lange dauert bis ABH ein Anwort gibt? Brief ist ja am 12.01 geschickt, bist heute immer noch kein Anwort, ist das nochmal?

Gruss atete

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haary
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BeitragVerfasst am: 04.02.2013, 22:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Habe hier einen ähnlichen Fall, Vietnamesin mit polnischem Aufenthaltstitel, deutscher Ehegatte (in Dänemark geheiratet).

ABH sagte erstmal, dass über Polen ein Visumsverfahren zur Famlienzusammenführung angestrengt werden muss. Mein Hinweis auf § 39 Nr. 6 AufenthV wurde ignoriert (bzw. man hat mich gar nicht ausreden lassen).

Daher wieß ich nicht, ob eine Anmerkung wie
Zitat:

Ich bin im Besitz eines Aufenthaltstitels aus Tschechien, daher kann ich Aufgrund §39 Punkt 6 Aufenthaltsverordnung den Antrag bei ihnen stellen.

wirklich gut ankommt. Ist wohl nicht so gut, wenn man durchblicken lässt, dass man besser bescheid weiß als die ABH.

Mittwoch gibt's einen Termin bei dem Antrag auf AE und Papiere abgegeben werden und dann entschieden werden soll, ob ein Visumsverfahren über Polen durchgeführt werden muss oder nicht.

Was bei uns noch fehlt ist der A1-Test deutsch. Einfache Sprachkenntnisse sind aber vorhanden. Ich hoffe, dass die ABH kooperativ ist und eine Fiktionsbescheiniguzng für die Dauer eines Deutschkurses ausstellt.

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