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 Aufenthaltserlaubnis in der BRD

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haleth
Gast





Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 21.02.2005, 16:31    Aufenthaltserlaubnis in der BRD Antworten mit ZitatNach oben

Vor geraumer Zeit wurde meine Mutter von der Ausländerbehörde mündlich ermahnt, da sie zur Zeit erwerbslos ist. Sie meinten, meine Mutter solle sich schnellst möglich Arbeit suchen, sonst drohe ihr der Entzug der Aufenthaltserlaubnis. Ist das rechtmäßig? Meinem Bruder und mir hat man bereits die unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse entzogen, obwohl wir in Deutschland geboren sind.
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 21.02.2005, 21:06    Re: Aufenthaltserlaubnis in der BRD Antworten mit ZitatNach oben

« haleth » hat folgendes geschrieben:
Vor geraumer Zeit wurde meine Mutter von der Ausländerbehörde mündlich ermahnt, da sie zur Zeit erwerbslos ist. Sie meinten, meine Mutter solle sich schnellst möglich Arbeit suchen, sonst drohe ihr der Entzug der Aufenthaltserlaubnis. Ist das rechtmäßig?


Bei Bezug von Sozialhilfe ist die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubniss regelmäßig ausgeschlossen (es gibt Ausnahmen), Sozialhilfebezug führt zu einer Ausreiseaufforderung, wenn die AE nicht verlängert wird. Bezug von ALG ist kein Bezug von Sozialhilfeleistungen.
Wenn deine Mutter eine unbefristete AE oder eine Niederlassungserlaubniss hat, braucht sie nichts befürchten, da aus diesen Grund keine unbefristete AE widerufen wird. Ausserdem gibt es ein europäisches Fürsorgeabkommen, das die Ausweisung wegen Sozialhilfebezug verbietet.

Zitat:
Meinem Bruder und mir hat man bereits die unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse entzogen, obwohl wir in Deutschland geboren sind.


Eine unbefristete AE wird im Normalfall kann nicht so einfach entzogen werden. Was war der Grund dafür ? Welchen Aufenthaltsstatus habt ihr jetzt ?

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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haleth
Gast





Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 4



BeitragVerfasst am: 21.02.2005, 21:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für die Informationen.

Es gab mehrere Gründe:

1. Unserer ehemaligen Sachbearbeiterin unterliefen einige Fehler hinsichtlich der Austeilung von unbefisteten AE. Meinem Brüder und mir wurden angeblich zu Unrecht unbefristete AE erteilt, deshalb hat man uns diese nach ca. 16 Jahre (!) wieder entzogen.

2. Meine Mutter war bwz. ist erwerbslos, wobei zu erwähnen ist, das sie und mein Vater unbefristete AE besitzen. Man hätte uns erst wieder die unbefristete erteilen, sobald meine Mutter eine Tätigkeit aufnimmt oder wir sonst in irgend einer Weise finanziell gesichert sind.

Nun sind mein Bruder und ich deutsche Staatsbürger. Komischer Weise ist es leichter deutscher Staatsbürger zu werden, als eine unbefristete AE zu erhalten.

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