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websphinx
Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21
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Verfasst am:
30.11.2003, 15:08 Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis |
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Hallo,
beim Ausfüllen des o.g. Antrags haben ich und mein Bekannter einige Fragen:
1) Wo trägt man den Gastgeber (deutscher Verlobter) ein?
2) Was trägt man unter den folgenden Punkten ein:
a) 12. Rückkehrberechtigung
b) 13. Eingereist am
Entfällt das?
c) 16. Zugezogen am
Entfällt das?
d) 20. Zweck des Aufenthaltes in der BRD
e) 21. Erlernter Beruf
Die Vietnamesin hat die 12. Klasse absolviert. Wollte ursprünglich studieren.
f) 23. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der BRD
g) 24. Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?
Auf wem bezieht sich die Frage?
Hinweis:
Beide Verlobten sind ledig und haben keine Kinder. Sozusagen der einfachste Fall.
Beide wollen in Deutschland heiraten. Die Vietnamesin war noch nie in Deutschland gewesen.
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holger6675
Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
Wohnort: MG
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Verfasst am:
30.11.2003, 17:06 (Kein Titel) |
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websphinx
Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21
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Verfasst am:
01.12.2003, 22:02 (Kein Titel) |
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Hallo,
ich habe noch weitere spezifische Fragen:
a) Was trägt man am Besten konkret unter dem Punkt 23 in den Feldern "von" und "bis" ein?
Bemerkungen:
Ich weiss nicht, für wann die Deutsche Botschaft das Visum ausstellen wird. Ich muss schließlich
noch ein Flugticket für meine Verlobte reservieren, usw.
Es wäre für uns ideal, wenn meine Verlobte Ende Februar 2004 nach Deutschland kommt.
b) Wer hat schon einmal einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" zwecks
Heirat in Deutschland gestellt und kann mir zum Verfahren mit Flugticket Informationen
geben oder seine Erfahrungen wiedergeben?
c) Ich habe die (vom vietn. Aussenministerium) legalisierten Originalunterlagen meiner
Verlobten erhalten und übersetzen lassen. In den nächsten Tagen werde ich (vom
Standesamt) eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung erhalten. Der
Standesbeamte benötigt dazu keine Beitrittserklärung. Wir haben somit die Unterlagen
nicht zuvor durch die deutsche Botschaft beglaubigen lassen.
Was sind die nächsten Schritte?
Schicke ich alle o.g. Unterlagen an meine Verlobte und sie beantragt das Visum?
Ist mit Problemen zu rechnen, da nicht zuvor durch deutsche Botschaft beglaubigt?
Soll sich die Ausländerbehörde (beglaubigte) Kopien machen?
Danke im Voraus.
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lachibum
Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
02.12.2003, 13:45 (Kein Titel) |
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Hallo,
ich geh mal davon aus, daß Deine Verlobte hier bleiben will und nicht wieder ausreist - dann trägst Du dort in dem Punkt 23 unbefristet ein.
Das vietn. Außenministerium beglaubigt die Urkunden nur vor. Das heißt noch lange nicht, daß die deutschen Behörden diese Vorbeglaubigung als ausreichend anerkennt. Also wenn Du Pech hast, kann es immer noch zu einem langwierigen Legalisierungsverfahren kommen.
Die Fluggesellschaften nehmen keine Rücksicht auf Dich - egal ob Du in den Urlaub willst oder Deine Verlobte nach Deutschland einlädst. Entweder Du reservierst auf gut Glück einen Termin oder Du wartest bis alles geklärt ist und mußt dann sehen was kurzfristig an Flügen verfügbar ist. In beiden Fällen kannst Du Glück haben oder auch viel Geld in den Sand setzen. Denn Dein anvisierter Termin liegt mitten in der Hauptreisezeit Richtung Südostasien. Ich denke mal Du brauchst nur ein Ticket von Vietnam nach Deutschland - schwierige Sache. Denn nur wenige Fluggesellschaften bieten diese Tickets bezahlbar an. Mir ist bekannt von China Airlines und Royal Brunei Airlines. Ich habe im Oktober für ein Onewayticket Hanoi - Taipeh - Frankfurt 540 Euro bezahlt.
Gruß - Micha
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thi-andreas
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Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
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Verfasst am:
03.12.2003, 12:54 (Kein Titel) |
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@websphinx
Glückwunsch!
Nun ist es ja fast geschafft. Jedoch noch nicht so richtig.
1. Das Standesamt wird die Unterlagen an das zuständige Oberlandesgericht senden. Dort wird die Befeiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt.
2. Wenn die Befreiung vorliegt werdet ihr einen Heratstermin abstimmen können.
Hinsichtlich der Visaerteilung gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Beantragung mit "Anmeldung zur Eheschließung"
Vorteil einer schnellen Einreise Deiner Verlobten in die BRD
Nachteil ist das wenn noch Unterlagen seitens irgendwelcher Behörden verlangt werden diese durch einen Bevollmächtigten zu besorgen sind.
2. Beantragung des Visums mit Eheschließungstermin
Vortei dabei ist die Planbarkeit der Ausreise. In der Regel wird das Visum einige Wochen vor dem Termin erteilt. Deine Verlobte bekommt eine Nachricht seitens der Botschaft und muß dann die restlichen Unterlagen einreichen und kann dann einen Flug buchen.
Februar ist meineserachtens jedoch sehr eng bemessen. Schön wenn es doch klappt. Deshalb Visum forcieren!
Gruß
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websphinx
Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21
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Verfasst am:
04.12.2003, 09:11 (Kein Titel) |
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@thi-andreas
Danke für deine Antworten. Jedoch habe ich zu den zwei Themen
noch Fragen:
1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß mit der Befreiung?
2. Beantragung mit "Anmeldung zur Eheschließung" wird beim Standesamt gemacht.
Wo aber wird das "Visums mit Eheschließungstermin" beantragt?
Sind das wirklich zwei verschiedene Möglichkeiten oder ergänzen sie sich?
Nach deiner Erläuterung scheint mir "Beantragung des Visums mit
Eheschließungstermin" die bessere Alternative zu sein.
Kannst du bitte diesen Punkt etwas detaillierter erläutern oder mir Links
zu diesem Thema nennen?
Februar ist ein Wunschtermin, deshalb werde ich deinen Rat "Visum forcieren"
zu Herzen nehmen. Jedoch merke ich, dass trotz der zahlreichen Infos im Forum
und auf den Seiten von Vietnam-Freunde, im Detail bei mir noch Lücken sind.
Ich hoffe, du und die anderen Forummitglieder können mir helfen, diese
schnellstmöglich zu schliessen.
Gruss
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thi-andreas
Geschlecht: ![](templates/cback/images/icon_minigender_male.gif)
Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
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Verfasst am:
04.12.2003, 11:07 (Kein Titel) |
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« websphinx » hat folgendes geschrieben:
@thi-andreas
1. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß mit der Befreiung?
2. Beantragung mit "Anmeldung zur Eheschließung" wird beim Standesamt gemacht.
Wo aber wird das "Visums mit Eheschließungstermin" beantragt?
Sind das wirklich zwei verschiedene Möglichkeiten oder ergänzen sie sich?
Nach deiner Erläuterung scheint mir "Beantragung des Visums mit
Eheschließungstermin" die bessere Alternative zu sein.
Kannst du bitte diesen Punkt etwas detaillierter erläutern oder mir Links
zu diesem Thema nennen?
zu1: Bei uns hat es 2 Wochen gedauert. Das ist jedoch von OLG zu OLG unterschiedlich. Kleiner Tipp! Die Gebühren für die Befreiung richten sich nach den Einkommen Deiner Verlobten. Das dürfte doch in VN nicht so viel sein.
zu2: Das hast Du wohl mißverstanden. Das Visum wird generell bei der Botschaft in Hanoi/Ho Chi Minh City beantragt. Einzig die Art der Beantragung ist unterschiedlich. Entweder hat sie das Schreiben vom Standesamt indem Du die Anmeldung zur Eheschließung gemacht hast oder sie hat dieses Schreiben mit einem konkreten Datum der Eheschließung. Wenn die Botschaft genügen Vorlauf bekommt wird das Visum rechtzeitig ausgestellt. Die haben dann sowieso keine andere Möglichkeit. Die Entscheidung liegt dann bei der Innenbehörde.
Entsprechende Informationen findest Du auf der Webseite der deutschen Botschaft in Vietnam.
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Krause
Anmeldungsdatum: 26.12.2003
Beiträge: 1
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Verfasst am:
26.12.2003, 23:11 Heirat |
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Hallo,
Meine Freundin ist Russin und ich deutscher Staatsbürger. Wir möchten gerne heiraten, doch habe ich angst, das ein Visum- Zwecks Heirat
nicht genehmigt wird.
Darum überlegen wir, ob sie nicht mit einem Schengener Visum
einreist und wir in Dänemark ...
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Da die probleme mit den Behörden und der Botschaft vergleichbar
sind.
Danke!
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HHFux
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
26.12.2003, 23:17 (Kein Titel) |
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Hallo Krause,
Schau' mal im Thema "Au-Pair Visum für Freundin" (findest Du in dieser Rubrik hier). Da steht etwas zu einem ähnlich gelagerten Fall.
Gruß
HHFux
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