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Autor |
Nachricht |
Kachsan
Gast
Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 14
Wohnort: Deutschland
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Verfasst am:
23.06.2004, 08:13 Heirat in Vietnam Gueter-Trennung |
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Kann mir jemand sagen ob es moeglich ist in Vietnam zu Heiraten mit Gueter-Trennung.Gueter-Trennung ist wenn die Besitzverhaeltnisse sich nicht aendern, genauer mein Vermoegen bleibt mein Vermoegen und meine zuekuenftige Partnerin hat kein Rechtsanspruch darauf?So wie ich z.b. rechtlich nicht dafuer belangt werden kann z.b. dass Ich fuer die ganze Familie meiner zukuenftigen Partnerin aufzukommen muss.
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
23.06.2004, 11:07 (Kein Titel) |
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hallo,
legt man die Gütertrennung nicht mit einem Ehevertrag fest? Ich denke, da macht es doch keinen Unterschied, ob man in Vietnam oder Deutschland heiratet. Auch wenn Ihr keinen Ehevertrag macht, kann man Dich doch nicht dazu zwingen, dass Du für die ganze Familie Deiner Frau aufkommst. Weiß aber nicht, wie es bei den Kindern Deiner Frau aussieht, falls sie welche haben sollte. Vielleicht müßtset Du für deren Unterhalt aufkommen.
hien
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
23.06.2004, 16:48 (Kein Titel) |
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Falls er die Kinder nicht adoptiert, muß man nichts zahlen.
Natürlich weiß ich nicht, welche Umstände dieses Mißtrauen erzeugen. Es ist aber keine gute Basis für eine Ehe.
Gruß
Micha L
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
23.06.2004, 18:41 (Kein Titel) |
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@Kachsan
Überleg´ Dir diesen Schritt genau! Es sieht vielleicht so einfach aus, ist es aber nicht.
Ich denke, dass Du vorhast, jemanden zu heiraten, den Du noch gar nicht kennst, oder irre ich mich da?
Bei Paaren, die sich nicht verständigen können, entsteht oft der Verdacht einer Scheinehe...
hien
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didi240
Geschlecht:
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 01.03.2003
Beiträge: 131
Wohnort: Haiphong
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Verfasst am:
23.06.2004, 19:07 (Kein Titel) |
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hatte im Oktober 2003 bei der dt-Botschaft Hanoi nachgefragt ob ich da einen Ehevertrag machen kann:
die Antwort:
da Sie einen Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während Ihrer Ehe schließen können, rate ich Ihnen, diesen nach erfolgter Einreise Ihrer Frau in Deutschland bei einem Notar beurkunden zu lassen. Die Botschaft kann prinzipiell Eheverträge beurkunden, jedoch in der Regel nur für im Ausland lebende Deutsche. Hinzu kommt, dass im Ausland Urkunden nicht amtlich verwahrt werden (die Urschrift wird gem. § 10 KG (Konsulargesetz) an den Urkundsinhaber ausgehändigt), im Inland die Verwahrung durch den Notar besteht. Im Zweifelsfall ist dieser schneller verfügbar.
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Takksomykke
Anmeldungsdatum: 12.06.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Süddeutschland
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Verfasst am:
04.07.2004, 01:13 (Kein Titel) |
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Hallo Kachsan,
weiß nicht ob du zum jetzigen zeitpunkt noch über dieses m. e. sehr heikles aber wichtes entscheidungsthema nachdenkst.
hier solltest du von vorneherein zweigleisig denken, ohne aber das eine vom anderen zu trennen.
1.) liebe---
2.) geld, materialwerte
zu 1.) gefühle sind wohl entscheidend für den entschluß eine lebens- gemeinschaft einzugehen. (oder zeitgemeinschaft)
zu 2.) geld und materialwerte sind halt notwendig und helfen die gemeinschaft dann angenehmer zu gestalten.
ich glaube vor allen festen bindungen (zusammenleben--ehen--eheähnlichen gemeinschaften) sollten schriftliche >>>>regeln<<< (mit aussagefähigem Inhalt) niedergelegt werden.
es gibt gute familienanwälte, die recht klare und präzise formen aufs papier bringen.
auch wenn es abgedroschen klingt: sollte die liebe kaputtgehen, dann sind nur noch geld und materialwerte gesprächs-und kriegsthema der auseinandersetzungen.
ein vertragswerk; rechtzeitig -gut- gestaltet, wird dann bitterböse bürgerkriege zumindest in einem gesprächigen rahmen halten.
was aber viel wichtiger ist, solche vertragswerke können, im vorfeld von krisen, in der partnerschaft gute bremswirkung auf den/ die ausbrechwillige/n ausüben - sich gedanken darüber zu machen, was da dann wohl auch an moos verloren geht etc.
laß dich nicht von...das hat doch nichts mit liebe zu tun..reden abhalten, ein für >beide< seiten bedachtes vertragwerk aufzusetzen, zu besprechen, zu fixieren und dann beurkunden zu lassen.
von beiden seiten muß ein ja dahinter stehen
deine rechtlichen pflichten in der partnerschaft bleiben davon ja klar und deutlich unberührt.
du trägst verantwortung für deine partnerin, für deine kinder-ob eigene oder adoptierte etc. und das hat natürlich etwas mit geld zu tun.
bedenke, daß ein Notar keinen vertrag akzeptieren wird, der später mit guten erfolgsaussichten annuliert werden kann.
regle all das was geregelt werden >kann< !!bevor!! du ---ja--- zur Partnerschaft sagst.
du wirst das nicht bereuen und auch dein/e zuküntige/rPartner/in nicht.
gruß
takksomykke
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