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 Echheitsüberprüfung der Geb.urk nach Heirat in DK sinnvoll?

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Florian




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BeitragVerfasst am: 02.02.2005, 11:46    Echheitsüberprüfung der Geb.urk nach Heirat in DK sinnvoll? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Klasse Forum!

Ich habe gerade meine vietnamesische Partnerin geheiratet, und zwar in Dänemark (Sonderborg), was absolut problemlos vonstatten ging.
Mein Frau hatte schon vorher eine Aufenthaltsgenehmigung zum Studium in Deutschland, also auch hier zunächst keine Probleme.

Da wir bald Nachwuchs bekommen habe ich mit jetzt erkundigt wie das mit dem Anlegen eines Familienbuchs ist. Und da geht dann die Geschichte mit der Echtheitsüberprüfung der Geburtsurkunde meiner Frau wieder los, das Standesamt, bzw. OLG Frankfurt wird diese auf jeden Fall veranlassen.
Jetzt braucht man dieses Familienbuch ja nicht unbedingt, deswegen kommt es mir jetzt gerade am einfachsten vor das einfach seinzulassen, um uns diese Prozedur der Überprüfung (die ja, wie ich aus diesem Formum erfahren habe, anscheinend gar nicht immer erfolgreich ist) zu sparen.

Jetzt meine Frage:
Kann meine Frau hier in Deutschland ohne legalisierte/echtheitsüberprüfte Geburtsurkunde überleben, oder wird das ohnehin früher oder später notwendig, und wir machen das doch am besten gleich?
Wäre schön wenn mir hier jemand Antwort weiss...

Herzlichen Dank, und Grüße!
Florian

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 02.02.2005, 12:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

um die Echtheitsprüfung kommt man früher oder später nicht herum.
Das führen eines Familienbuchs ist zwar nicht Pflicht, spätestens bei Nachwuchs aber sinnvoll. Desweiteren ersetzt die Abschrift aus dem Familienbuch die Geburtsurkunde deiner Frau, falls diese mal von einer Behörde benötigt wird.
Nach einer Hochzeit im Ausland ist das OLG beteiligt, wenn die Eheschliesung für den deutschen Rechtsraum anerkannt werden muss. Das ist nur der Fall, wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war (egal ob deutscher oder Ausländer, egal ob geschieden oder verwittwet).

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Florian




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BeitragVerfasst am: 02.02.2005, 12:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Thomas, danke!

Da die Geburt in einigen Wochen schon ansteht, klappt es ja mit dem Familienbuch (und Echtheitsüberpüfung) auf keinen Fall, wir müssen das zumindest für diese Geburt also ohne machen, was auch laut Auskunft vom Standesamt kein grösseres Problem ist.

Für welche Behördengänge würde denn später noch Ihre Geburtsurkunde gebraucht, bzw eine Echtheitsüberprüfung nötig?

Aber ich merk schon, wir sind wohl auf der sicheren Seite wenn wir das trotzdem machen...

Danke und Grüße, Florian

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 11:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« Florian » hat folgendes geschrieben:
Für welche Behördengänge würde denn später noch Ihre Geburtsurkunde gebraucht, bzw eine Echtheitsüberprüfung nötig?


ganz spontan fällt mir da die Einbürgerung ein.

mfg
Thomas Böttcher

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ralfi






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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 10:23    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
ganz spontan fällt mir da die Einbürgerung ein.


Stimmt. Winken

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Florian




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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 11:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Gut, danke!
Aber die Einürgerung ist bei meiner Frau noch nicht so aktuell, weil sie ja grad erst 1 1/2 Jahre hier ist, und wahrscheinlich gar nicht eingebürgert werden will...
da euch sonst jetzt spontan nix eingefallen ist, nehme ich an dass wir uns erst mal keine sorgen über weiteren papier-ärger machen müssen... das familienbuch können wir dann demnächst trotzdem in ruhe beantragen, und die echtheitsüberprüfung über uns ergehen lassen...

Noch eine Frage wegen dem Familiennamen:
Wir haben ja geheiratet, wenn sie jetzt meinen Namen annimmt, wie steht das dann in ihrem vietnamesischen Pass? Anscheinend kommt da nur ein zusatz rein, dass sie mich geheiratet hat, aber ihr alter Name bleibt stehen. das könnte dann zu verweirrung fürhen, wenn die deutschen Behörden sie mit dem neune Namen führen, im Pass aber der alte steht. Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank und Grüsse!
Florian

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 17:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Florian » hat folgendes geschrieben:
Noch eine Frage wegen dem Familiennamen:
Wir haben ja geheiratet, wenn sie jetzt meinen Namen annimmt, wie steht das dann in ihrem vietnamesischen Pass? Anscheinend kommt da nur ein zusatz rein, dass sie mich geheiratet hat, aber ihr alter Name bleibt stehen. das könnte dann zu verweirrung fürhen, wenn die deutschen Behörden sie mit dem neune Namen führen, im Pass aber der alte steht. Wie sind eure Erfahrungen?


Das ist überhaupt kein Problem, da es kein vietnamesiches Namesrecht gibt. Falls ihr schon in DK eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben habt, so gilt diese nicht in Deutschland.
Um in D einen gemeinsamen Ehenamen zu führen müsst ihr dieses vor dem Standesamt erklären. Diese Erklärung teilt ihr dem Einwohnermeldeamt und der ABH mit. Die ABH bringt dann in ihrer AE den Zusatz "Trägt im deutschen Rechtsraum den Familiennamen xy" ein.
Mit einer Abschrift aus dem Familienbuch könnt ihr auf der Botschaft auch einen Pass mit dem neuen Namen ausstellen lassen, was aber sehr viel Geld kostet (Gerüchte sprechen von 700 Euro).
Meine Frau hat auch nur diesen Zusatz auf der AE, und es hat bisher keine Probleme gegeben. Auf die Änderung des Passes kann man warten, bis dieser sowieso verlängert werden muss.

mfg
Thomas Böttcher

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Florian




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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 17:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Super, Danke!
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simis






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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 17:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Mit einer Abschrift aus dem Familienbuch könnt ihr auf der Botschaft auch einen Pass mit dem neuen Namen ausstellen lassen, was aber sehr viel Geld kostet (Gerüchte sprechen von 700 Euro).


Also ganz so schlimm ist es bei Weitem nicht ... Wir haben nach der Namensänderung das vietnamesische Konsulat aufgesucht und den Pass ändern lassen. Dazu mussten wir nur die "Bescheinigung über Namensänderung" (ausgestellt vom deutschen Standesamt) und 50 Euro vorlegen und die Namensänderung wurde im Pass eingetragen.
Unsere ABH wollte meine Frau auch erst dann unter den neuen Namen führen.


« Florian » hat folgendes geschrieben:
... das familienbuch können wir dann demnächst trotzdem in ruhe beantragen, und die echtheitsüberprüfung über uns ergehen lassen...


Genauso würde ich es Dir auch empfehlen. Von dieser Echtheitsüberprüfung hängt ja in Eurem Fall nicht die Visaerteilung ab und wie lange die sich Zeit lassen, wäre ja egal. Mein Standesbeamter hat letztendlich sogar darauf verzichten können...


Gruß

simis

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 07.02.2005, 18:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« simis » hat folgendes geschrieben:
Also ganz so schlimm ist es bei Weitem nicht ... Wir haben nach der Namensänderung das vietnamesische Konsulat aufgesucht und den Pass ändern lassen. Dazu mussten wir nur die "Bescheinigung über Namensänderung" (ausgestellt vom deutschen Standesamt) und 50 Euro vorlegen und die Namensänderung wurde im Pass eingetragen.
Unsere ABH wollte meine Frau auch erst dann unter den neuen Namen führen.


Ich schrieb bewusst Gerüchte wegen des Preises. Mir hat die Berliner Botschaft damals 200 Euro am Telefon gesagt, aber wenn wir über das Thema diskutieren wollen, sollten wir lieber einen extra Thread aufmachen Mr. Green
Die ABH führt die Ausländer immer unter dem Namen, der im Pass steht. Das ganze nennt sich im Gesetz schleppende Namensführung. Aus diesen Grund gibt es ja auch den Zusatztext für die AE.

mfg
Thomas Böttcher

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Florian




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BeitragVerfasst am: 05.04.2005, 14:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo!

Ich wollte nun die Beantragung des Familienbuchs in Angriff nehmen, und wollte mich beim Standesamt über die Prozedur erkundigen...

Und da fragt mich die gute Frau, warum ich den eigentlich das Familienbuch haben will, das würde nur viel Geld kosten und lange dauern (die berühmte Echtheitsüberprüfungsaktion), und ausserdem würde das Familienbuch 2007 eh abgeschafft werden...
Sie meinte ich hätte doch eine Heiratsurkunde (die dänische) wo unsere Daten drinstehen, und eine Geburtsurkunde für unserer Kind, in der auch die Daten beider Eltern drinstehen, und für das allermeiste würde das schon reichen... Ich solle mir das doch lieber nochmal überlegen, ob ich das wirklich brauch...

Diese Auskunft wiederspricht jetzt schon ein bisschen den Tips die ich weiter oben bekommen habe... aber auch hier hiess es immer nur dass es schon irgendwie besser wäre dieses Familienbuch zu haben, weil man um die Legalisierung der Geburtsurkunde früher oder später nicht drumrum kommt.... aber so einen richtig zwingenden Grund hab ich jetzt doch noch nicht gehört, vielleicht kommt man ja doch drumrum...

Oder?

Grüße, FLorian

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