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Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
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Verfasst am:
09.07.2005, 18:43 Eltern VN+D, welchen Pass bekommt der Sohn? |
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Hallo
ich bin Deutscher, meine Frau Vietnamesin, seit kurzem haben wir einen Sohn. Die Frage ist welche Art von Pass er jetzt bekommt.
Bei der Ausländerbehörde sagte man mir dass er nach deuteschem Recht zunächst beide Nationalitäten hat, und hier einen deutschen Kinderausweis oder Reisepass bekommen kann, und im Prinzip auch von der VN Botschaft in den Pass meiner Frau eingetragen werden kann. Die Botschaft sagt aber dass bei deutschem Vater der Kleine nur Deutscher wäre, kein Vietnamese, deswegen auch keine Eintragung in den Pass meiner Frau. Wenn sie dann mit ihm nach Vn reisen will bräuchte er ein Visum.
Kommt mir jetzt zunächst komisch vor dass ein Säugling von einer vietnamesischen Mutter ein Visum für Vietnam braucht.
Ist das so?
Danke und Gruß, Florian
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
10.07.2005, 10:04 (Kein Titel) |
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H(a)i,
das ist wirklich so. Vietnam erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit, auch nicht, wenn sie durch Geburt erlangt werden könnte.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt dies aber. Falls das Kind in den Pass deiner Frau eingetragen würde, würde es sofort die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
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Verfasst am:
10.07.2005, 17:14 (Kein Titel) |
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Hallo H(a)i (besser) Thomas,
in der Praxis gibt es aber Ausnahmen ! Mein Sohn ist sowohl im Paß der vietnamesischen Mutter eingetragen, ihm wurde trotzdem von den deutschen Behörden ein Kinderausweis ausgestellt und er hat in den deutschen Geburtsdokumenten die "deutsche Staatsbürgerschaft" eingetragen. Der Grund dieses "Rechtsfreiraumes"/Behördenirrtumes ist wohl der Tatsache geschuldet, daß zwar seit 10 Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind !
VFU
_________________ - Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -
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Micha L
Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2668
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
10.07.2005, 20:24 (Kein Titel) |
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Hallo,
unsere Kinder waren im vorigen Paß meiner Frau. Gleichzeitig bei mir. Kinderausweise hatten sie außerdem. Alles ohne Folgen.
Gruß
Micha
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Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
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Verfasst am:
10.07.2005, 22:07 (Kein Titel) |
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Danke für die Auskunft!!
Florian
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
11.07.2005, 08:41 Re: Eltern VN+D, welchen Pass bekommt der Sohn? |
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« Florian » hat folgendes geschrieben:
Bei der Ausländerbehörde sagte man mir dass er nach deuteschem Recht zunächst beide Nationalitäten hat,
Nach deutschem Recht kann ein Mensch logischerweise nur die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Ob er daneben auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt, richtet sich allen nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates.
Ein außerhalb von Vietnam geborenes Kind mit nur einem vietnamesischen Elternteil erwirbt nur dann die vietnamesische StA, wenn es ansonsten staatenlos wäre. Da es die deutsche StA erworben hat, ist dies nicht der Fall.
Sofern die vietnamesische StA auf Antrag erworben wird, ist § 25 zu beachten: danach verliert die deutsche StA, wer auf Antrag eine andere StA erwirbt. Das gilt auch, wenn der Antrag von den Eltern gestellt wird.
Die deutsche StA verliert nicht, wer im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG ist.
Mehr zum Staatsangehörigkeitsrecht bei: www.info4alien.de
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
11.07.2005, 08:48 (Kein Titel) |
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« VFU999 » hat folgendes geschrieben:
Der Grund ieses "Rechtsfreiraumes"/Behördenirrtumes ist wohl der Tatsache geschuldet, daß zwar seit 10 Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind !
Das dürfte keinen Unterschied machen. Auch wenn die Behörde in Unkenntnis der Rechtslage, also im Irrtum, einen Kinderausweis ausgestellt hat, obwohl keine deutsche StA besteht, weil diese durch den Erwerb einer anderen StA verloren gegangen ist, begründet dies nicht den erneuten Erwerb der deutschen StA.
Sofern die andere StA allerdings vor dem 1.1.2000 erworben wurde, ist die deutsche StA nicht verloren gegangen, wenn zum Erwerbszeitpunkt ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
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VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
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Verfasst am:
11.07.2005, 10:51 (Kein Titel) |
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Hallo ralfi,
danke für die sachkundige Auskunft. Wird Anlaß sein, mich kurzfristig damit nochmal tiefgründiger zu beschäftigen !
Da mein Sohn allerdigs schon vor dem von Dir genannten Stichtag 1.1.2000
geboren ist, dürfte also der 2. Teil Deiner Ausführungen
Zitat:
Sofern die andere StA allerdings vor dem 1.1.2000 erworben wurde, ist die deutsche StA nicht verloren gegangen, wenn zum Erwerbszeitpunkt ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
zutreffen und somit sowohl die Eintragung im VN-Paß meiner Lebensgefährtin
wie auch der Besitz des deutschen Kinderausweises rechtens, zumindestens für "mein geliebtes Heimatland" Deutschland, sein .
VFU
_________________ - Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -
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ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
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Verfasst am:
11.07.2005, 13:39 (Kein Titel) |
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