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LustigerLurch88
Gast
Anmeldungsdatum: 24.07.2015
Beiträge: 10
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Verfasst am:
24.07.2015, 20:41 Kind und Heirat mit Studenten Visa |
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Hallo Gemeinde,
ich weis das es oft die selben Fragen gibt allerdings sind diese ja immer recht unterschiedlich gelagert, deswegen frage ich hier weil ich glaube das der Ein oder Andere mit helfen kann meine Wissenslücke zu schließen.
Zu mir, ich bin Deutscher, 27 und habe ein festes Einkommen und einen unkündbaren Arbeitsplatz.
Ich habe vor einem halben Jahr eine Vietnamesin kennen gelernt welche hier studiert und daher nur das studenten visum besitzt. Sie ist seit 5 Jahren in Deutschland und spricht deutsch ganz ordentlich. Sie beendet im Februar 2016 ihr Studium so dass auch hier AT endet.
Da wir beide perfekt zusammen passen und auch in Zukunft zusammen leben wollen, suche primär ich nach einem Weg dass wir einen weitern AT für sie bekommen. Primär ich weil ich besser mit den gesetzlichen Amts-Deutsch umgehen kann.
Mein Plan ist das ich mich mit ihr verlobe und wir ein Kind zeugen, dann müsste man ja gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG ein AT bekommen so dass meine Verlobte weiterhin in Dt. mit mir leben kann.
Nun zur Frage der gesetzl. KKV. Als Studentin war sie die ganzen Jahre fleißig und hat gearbeitet. Sie ist bei der AOK Plus versichert und hat eine sozialversicherungsnummer. Müsste nun die AOK nicht auch andauernd alle Kosten tragen die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen? Also Arztbesuch und Kosten für Geburt mit KKH?
Wie gestaltet sich die Situation nach der Geburt?
Heiraten ist gar keine Frage nur eben des Geldes aber das ist ein anderes Thema.
Und es ist hier auch keine Zwecksituation falls das einige denken, meine Zukünftige wollte nach Studiumsende sofort nach VN zurück weil sie nicht so gute Erfahrung mit Dt. gemacht hat, das änderte sich erst alles nach dem sie mich kennen lernte.
Also ich freue mich auf eure hilfreichen Antworten! Vielen Dank im voraus!
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
24.07.2015, 20:50 (Kein Titel) |
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Warum das Kind als Zweck vorschieben.
Nach Beendigung des Studiums beantragt sie einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche und kann erstmal für ein Jahr bleiben. Sollte sie in der Zeit eine Arbeit entsprechend ihrer Qualifikation finden bekommt sie einen Aufenthaltstitel für die Arbeit.
Das mit der Krankenversicherung ist kein Problem solange sie einen normalen Aufenthaltstitel hat. Bloß mit normaler Mathematik kommt das Kind erst auf die Welt, wenn der AT für das Studium abgelaufen ist. Anspruch auf einen AT wegen des Kindes gibt es aber erst nach dem es auf der Welt ist.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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der_tomtomtom
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
25.07.2015, 02:30 (Kein Titel) |
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Ein Kind hoert sich doch nach nem absolut soliden Plan an...
Zu Amtsdeutsch: Hervorbringung amtlicher Sachverhalte
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LustigerLurch88
Gast
Anmeldungsdatum: 24.07.2015
Beiträge: 10
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Verfasst am:
25.07.2015, 11:58 (Kein Titel) |
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Also das Kind ist natürlich kein Zweck wir wollen ja beide 3 und gehen auch langsam auf die 30 zu, wir sind gleich alt.
Das mit dem AT zwecks Arbeitssuche klingt gut! Entschuldige aber hast du eine Haus Nr. dazu? Vlt. kannst du meine Suche dann abkürzen?
Und auf dieses Visum hat sie dann Anspruch da sie hier in Dt. den Bachelor gemacht hat?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß ein Heiratsvisa ausgestellt zu bekommen?
Danke für die Hilfe! Und ein Kind sollte nie einem Zweck dienen ))
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
25.07.2015, 13:22 (Kein Titel) |
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Eine andere Alternative für euch wäre evtl. die Hochzeit in Dänemark. Da fällt - je nach Kommune - ne ganze Menge Papierkram weg, sodass sich die Zeit/Kosten im Vergleich zum Standardweg deutlich reduzieren.
Die Ehe wird in Deutschland ohne Probleme anerkannt. Da deine Freundin schon einen längerfristigen AT hat, sollte der neue AT danach eine reine Formsache sein.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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LustigerLurch88
Gast
Anmeldungsdatum: 24.07.2015
Beiträge: 10
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Verfasst am:
25.07.2015, 14:48 (Kein Titel) |
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Da wir in Sachsen sind habe ich das Glück ein Formular nur für diesen AT zwecks Arbeitssuche nach dem Studium, gefunden zu haben. Sie kann dann 18 Monate sich einen Job im Studiengang suchen und trotzdem weiterhin voll uneingeschränkt arbeiten.
Supi dann kann man ja in Ruhe zusammen ziehen und die Hochzeiten planen ^^ , weil wir uns von vornherein auch einig ware ( ohne jemals darüber vorher gesprochen zu haben) eine kleine Feier in Dt. zu machen und die große Party in Vietnam.
Weis jmd wie viel man an Euros für Vietnam einkalkulieren kann???
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der_tomtomtom
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
25.07.2015, 15:23 (Kein Titel) |
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« LustigerLurch88 » hat folgendes geschrieben:
die große Party in Vietnam.
Weis jmd wie viel man an Euros für Vietnam einkalkulieren kann???
Das kommt darauf an wo ihr feiert. Eine einfache Feier mit recht wenig Gaesten - also so um die 150-200 (das ist nicht viel in VN) - kostet auf dem Land auf dem eigenem Grundstueck (sprich so ne Art Hochzeitszelt) ohne die traditionelle Mitgift so um die 2000-3000 Eur.
Im nen Hochzeitsetablissement in der Grossstadt wirds dann mehr. Normalerweise sinds immer so um die 300-400 Gaeste - also grob geschätzt min. 7000-10000 nach oben offen.
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LustigerLurch88
Gast
Anmeldungsdatum: 24.07.2015
Beiträge: 10
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Verfasst am:
25.07.2015, 15:36 (Kein Titel) |
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ah ok! Danke. es werden denke ich so max. 190 Leute sein.
Dann ist der Preis recht überschaubar. Wie ist das traditionell geregelt?
Übernimmt der Mann die kompletten Kosten?
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Toni B.
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 469
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
25.07.2015, 17:55 (Kein Titel) |
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Nicht vergessen, Ihr bekommt von den Gästen Hochzeitsgeschenke, meisten in Geldform. Im Normalen Fall kommt man mit Null raus (Einnahme = Ausgabe).
Je nach finanzieller Situation der beiden Familien helfen die Eltern mit, also ein hoher Schulden ist sicherlich nicht der Rede sein.
VG Toni B.
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