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garfield2008
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
23.11.2017, 17:18 (Kein Titel) |
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Sicher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
24.11.2017, 17:56 (Kein Titel) |
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hallo garfield2008, ich habe mal eine frage: mus die Mutter auch ein Antrag stellen oder nur meine Tochter stellt den Antrag und erwähnt bei" Wer soll mitkommen?" die Mutter? danke mfg
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Düsentrieb
Gast
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Anmeldungsdatum: 30.10.2017
Beiträge: 40
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Verfasst am:
24.11.2017, 18:10 (Kein Titel) |
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Oh! Gut, dass es sich für dich geklärt hat!
Also: Gratulation! Ich freu mich für dich, für euch!^^
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
24.11.2017, 20:10 (Kein Titel) |
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Jede Person ein Antrag.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
25.11.2017, 08:50 (Kein Titel) |
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hallo, danke für die antwort. also meine Tochter stellt den Antrag auf fzf zur deutscher Vater, aber meine Tochter hat noch keine Deutsche Staatsbürgerschaft, wie soll die Mutter Antrag stellen? mfg
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.11.2017, 15:37 (Kein Titel) |
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Die Tochter stellt den Antrag zum Nachzug zum Vater. Die Mutter stellt den Antrag zum Nachzug zur Tochter.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
30.11.2017, 11:55 (Kein Titel) |
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hallo, ich habe eine frage. wenn in Vaterschaftsanerkennung in Botschaft mache. soll ich auch Sorgeerklärung machen oder nicht?danke mfg
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
30.11.2017, 13:43 (Kein Titel) |
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Wenn das Kind nach D kommen soll ja.
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
30.11.2017, 16:42 (Kein Titel) |
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hallo, ich lebe zur zeit getrennt weil meine frau keine kinder willt. und jetzt habe ich eine Tochter, das ist ja super und möchte gern das Sie zu mir nach D kommen kann (inklusive Mutter). Meine Eltern sind auch glücklich als Sie das erfahren. ich bin gerade dabei bei vietnam. Behörde Vaterschaftsanerkennung zu fertigen( dauert ca. 10 Tage mit Trinkgeld). Wenn fertig werde ich sofort übersetzen und Termin bei der Botschaft machen für Vaterschaftsan. und Sorgeerklärung! mfg
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AnhMap
Gast
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
06.12.2017, 15:43 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Die Tochter stellt den Antrag zum Nachzug zum Vater. Die Mutter stellt den Antrag zum Nachzug zur Tochter.
Hallo Garfield2008, bist du sicher das die Mutter mitkommen darf? Denn Sie ist nicht die Mutter eines Deutscher Kindes!
danke im Voraus. mfg
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
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Verfasst am:
06.12.2017, 16:14 (Kein Titel) |
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IMHO schon.
Ich würde da mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz argumentieren.
Die ausländische Mutter eines deutschen Kindes darf zum deutschen Kind eines deutschen Vaters nachziehen, warum sollte die Mutter eines Kindes ohne deutsche STA nicht zum Kind nachziehen können, wenn der Vater die deutsche STA erst nach der Geburt des Kindes bekommen hat.
Das ganze ist sicherlich kein Selbstläufer, sollte sich aber spätestens nach Einschaltung eines auf Verwaltungs- und Staatsbürgerschaftsrechtes spezialisierten Anwalts lösen lassen.
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AnhMap
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Alter: 41
Anmeldungsdatum: 26.07.2017
Beiträge: 17
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Verfasst am:
06.12.2017, 16:50 (Kein Titel) |
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danke für deine Antwort. du gibt mir Hoffnungen!
mfg
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