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Kart
Gast
Anmeldungsdatum: 22.08.2020
Beiträge: 4

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Verfasst am:
16.04.2021, 17:03 Namensrecht "Thi" |
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garfield2008
Moderator

Geschlecht: 
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3201
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi

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Verfasst am:
16.04.2021, 17:21 (Kein Titel) |
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Wenn ihr keinen gemeinsamen Ehenamen führen wollt, bleibt es bei der Namensführung nach dem jeweiligen Heimatrecht und das Standesamt kann gar keine Namensanpassung durchführen.
Das andere Problem ist rein kosmetischer Natur ob das Thi in den deutschen Formularen zum Feld Vor- oder zum Feld Familienname gerechnet wird.
Interessant wird es erst wenn gemeinsame Kinder auf die Welt kommen. Dort muss dann gewählt werden, ob das deutsche oder das vietnamesische Namensrecht für das Kind gelten soll.
Bei deutschen Namensrecht dann Vorname und als Familienname der des deutschen Ehepartners, bei vietnamesischen Recht die vietnamesische Nameskette.
Diese Wahl gilt dann für alle weiteren Kinder und kann nachträglich für die Kinder nur geändert werden, wenn sich die Eltern für einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschen Recht entscheiden.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Kart
Gast
Anmeldungsdatum: 22.08.2020
Beiträge: 4

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Verfasst am:
17.04.2021, 13:41 (Kein Titel) |
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Das Standesamt hatte bei uns angerufen und meinte wir müssten uns entweder entscheiden ob wir das "Thi" weg lassen wollen oder in das deutsche Namensrecht überführen. Das meinte ich mit "Namensanpassung." Unter der Anpassung verstehe ich die "rein rechtliche" Konvertierung in einen Vor- und Mittelnamen. Ich vermute das vorher "Thi X" als einziger Vorname geführt wurde, sonst wüßte ich nicht wieso das nötig ist. Danke auch für die anderen Hinweise.
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garfield2008
Moderator

Geschlecht: 
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3201
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi

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Verfasst am:
17.04.2021, 16:22 (Kein Titel) |
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Sieht nach überforderten Standesamt aus. Die sollen sich mal von ihrer Standesamtsaufsicht beraten lassen. Wenn man seinen Namen und das Heimatsnamensrecht lässt wie es ist, braucht man keine Namensanpassung.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GerdM
Gast
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Alter: 43
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 477
Wohnort: Kassel

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Verfasst am:
18.04.2021, 17:13 (Kein Titel) |
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Meine Frau hat weiterhin ihre drei Vornamen und unsere gemeinsamen Familiennamen. Vielleicht sollte man das Standesamt mal auf die Rechtslage hinweisen.
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andy
Gast
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227

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Verfasst am:
20.04.2021, 10:38 (Kein Titel) |
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Meine Frau hat ebenfalls auf den offiziellen Dokumenten ihre drei Vornamen (Thi XX YY) und dazu unseren gemeinsamen Ehenamen. Hat noch nie Probleme gemacht.
Auf "normalen" Dokumenten wird sie überall als "YY Nachname" geführt. Hat auch noch nie jemand was dazu gesagt.
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Kart
Gast
Anmeldungsdatum: 22.08.2020
Beiträge: 4

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Verfasst am:
28.04.2021, 07:31 (Kein Titel) |
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garfield2008
Moderator

Geschlecht: 
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3201
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi

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Verfasst am:
28.04.2021, 07:44 (Kein Titel) |
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Genau, deshalb Antwort Nummer 4.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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ReinerH
Gast

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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 481
Wohnort: Vung Tàu, Berlin

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Verfasst am:
11.02.2022, 20:20 (Kein Titel) |
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Meine Frau (ohne gemeinsamen Ehenamen) hat jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und im Zuge dieses Verfahrens alle Mittelnamen abgelegt. Jetzt ist endlich Schluss mit den ständigen Fragen, was denn Vor- oder Nachname sei und für das Ausfüllen von Formularen ist's auch gut.
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Araki9
Gast

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Anmeldungsdatum: 26.10.2008
Beiträge: 14

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Verfasst am:
22.07.2022, 21:02 (Kein Titel) |
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Hallo,
leider muss ich mich mit unserem Standesamt auch wegen "THI" streiten.
Meine Frau ist vietnamesische Staatsbürgerin und will es auch bleiben. Ich bin Deutscher, wir haben in Dänemark geheiratet und wir leben z.Zt. in Deutschland. Meine Frau hat ihren Geburtsnamen beibehalten. Wir führen also keinen gemeinsamen Familiennamen. Sowohl in ihrem Aufenthaltstitel als auch in der Niederlassungserlaubnis wurde ihr Name in der vietnamesischen Form von zwei verschiedenen Ausländerämtern korrekt, sogar mit "Ton" erfasst. Also z.B. wie Nguyen Thi Kim Thao, also Nachname, 2 Mittelnamen, Vorname.
Jetzt haben wir ein Kind bekommen, dessen Name nach deutschem Namensrecht gebildet wurde, also z.B. Nguyen, Sarah Ha Ly. In der Geburtsurkunde hat nun das Standesamt den Namen meiner Frau derart verunstaltet und das "Thi" zum Nachnamenszusatz degradiert und lässt sich auf keine Diskussion ein. Also Nguyen thi, Kim Thao.
Begründet wird das mit den angeblich rechtlich maßgeblichen Informationen des Verlags für Standesamtswesen.
Das ist m.E. gegen jedwede Logik:
1. weil die Praxis in Vietnam eine andere ist. Dort ist "Thi" eindeutig Mittelname, wie auch die Deutsche Botschaft formuliert.
2. weil hier offenbar ein Verlag Namensrecht setzt und es hiergegen wohl keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.
Gibt es bei Euch ähnliche Erfahrungen? Gibt es ein Standesamt, das Thi in vietnamesischen Namen als Mittelname stehen lässt?
Bin sehr gespannt, auf Eure Meinung/Hinweise/Tipps ... Cam on!
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pacisso
Geschlecht: 
Alter: 19
Anmeldungsdatum: 27.06.2012
Beiträge: 943

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Verfasst am:
23.07.2022, 15:05 (Kein Titel) |
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Micha L

Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2664
Wohnort: Leipzig

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Verfasst am:
24.07.2022, 16:17 (Kein Titel) |
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« Araki9 » hat folgendes geschrieben:
Hallo,
...............Also Nguyen thi, Kim Thao..............
Stimmt doch, bis auf die Großschreibung und das Komma.
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Araki9
Gast

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 26.10.2008
Beiträge: 14

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Verfasst am:
26.07.2022, 08:48 (Kein Titel) |
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Hallo, Pacisso,
danke Dir vielmals. Das ist genau das, was ich gesucht habe. Kannst Du mir vielleicht noch den Ort des Standesamtes verraten?
💚liche Grüße Claus
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pacisso
Geschlecht: 
Alter: 19
Anmeldungsdatum: 27.06.2012
Beiträge: 943

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Verfasst am:
22.08.2022, 05:35 (Kein Titel) |
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Sorry Claus,
bin nur sehr selten hier, hab Dir gerade eine Nachricht gesandt.
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