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 Kinderreisepass im Fall Duldung

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Humanitaet
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BeitragVerfasst am: 04.03.2023, 18:32    Kinderreisepass im Fall Duldung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,

folgende Situation hat eine vietnamesische Familie:

- Der Mann besitzt Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Die Frau besitzt eine Duldung für 3 Monate
- Beide haben ein Kind im September 2022 geboren
- Dem Kind wurde erst im Februar 2023 die Geburtsurkunde ausgestellt

Jetzt ist die Frage:

- Kann die Familie bei der Ausländerbehörde für das Kind einen deutschen Kinderreisepass beantragen?
- welche Behörde wird den Pass ausstellen?
LG

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.03.2023, 19:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Besitzt der Vater einen unbefristeten Aufenthaltstitel und lebt seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland? Wenn ja und auch sonst alle Papiere stimmen (Mutter ledig oder mit dem Vater verheiratet) ist das Kind deutscher Staatsbürger und es gibt den Pass beim Einwohneramt. Ansonsten ist die vietnamesische Botschaft in Berlin bzw das Vn Konsulat in Frankfurt zuständig.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Humanitaet
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BeitragVerfasst am: 05.03.2023, 08:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

- Der Vater lebt seit 10 Jahren ununterbrochen in Deutschland, besitzt unbefristetes Aufentahkltserlaubnis und arbeitet in einem Sushi-Restaurant
- Beide sind miteinander verheiratet, jedoch nach der Geburt des Kindes
- Beide besitzen noch vietnamesische Pässe
Der Reisepass der Mutter wurde entzogen und sie bekommt zurzeit eine Duldung

Ich versuche mal der Familie zu helfen, beim Einwohnermeldeamt den Pass für das Kind zu beantragen.
Im Moment haben das Kind und die Mutter die Familienkrankenversicherung beim Vater erhalten.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.03.2023, 09:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann wäre ja zumindest für das Kind alles klar.
Das schlimmste was der Frau passieren könnte wäre, das sie noch mal nach VN zurück muss um dort das richtige Visum zu beantragen. Ein Anspruch auf AE besteht ja durch das deutsche Kind.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2023, 22:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich war heute mit dem Ehepaar beim Bürgerbüro.
Dort woltte die Sachbearbeiterin dem Kind einen Reisepass ausstellen.
Als sie gemerkt hat, dass das Kind im System nur die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, hat sie vorgeschlagen, beim Standesamt die deutsche Staatsangehörigkeit zu erweitern. Wir werden morgen beim Standesamt nachfragen.
Jedoch haben die beiden erst nach der Geburt des Kindes geheiratet.
Ob die Erweiterung deswegen verweigert wird?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 06:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Falscher Weg. Weder das Standesamt noch das Einwohneramt können die Staatsangehörigkeit feststellen. Im Standesamt wird gar keine Staatsangehörigkeit ins Register eingetragen, das was das Einwohneramt im aktuell an Daten hat beruht auf einer Vermutung da die Tatsachen über den Geburtserwerb der STA dem Einwohneramt nicht bekannt sind.

quote]beim Standesamt die deutsche Staatsangehörigkeit zu erweitern[/quote]
Erweitern was schon vorhanden ist. Typischer Fall von ich hab keine Ahnung weil es zu senten vorkommt also verschiebe ich die Arbeit(an den falschen).

Der richtige Weg in so einem Fall geht über die Abteilungs Staatsangehörigkeit beim Einwohneramt (oder Kreis/Bezirk) und beantragt einen Staatsangehörigkeitsnacheis für das Kind.

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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 09:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Sachlage ist etwas klarer geworden.
Also
Wir waren beim Einwohnermeldeamt und kriegten die Antwort, dass wir beim Standesamt nachfragen sollen.
Wir waren beim Standesamt und kriegten die Antwort, dass die Ausländerbehörde eindeutig notiert, dass das Kind keine Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, weil der Vater nur Aufenthaltserlaubnis aber kein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wie bekommt man denn das unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Der Vater hat bereits A2 und Integralkurs besucht.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 10:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Antrag auf Niederlassungserlaubnis bei der ABH stellen wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Also Zertifikat A2 oder B1 und höher, Zertifikat vom Integrationskurs, nachhaltig gesichertes Einkommen für sich und unterhaltspflichtige Personen und keine Vorstrafen.

Nützt aber dem Kind nichts da die NE zum Zeitpunkt der Geburt hätte vorliegen müssen.

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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 14:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh! Dh. Dem Kind bleibt nur noch ein vietnamesischer Reisepass zu beantragen.
Somit könnte sein, dass das Kind im legalen Weg nach Vietnam zusammen mit der Mutter abgeschoben würde.

Was ist wichtig jetzt vorzubereiten, damit Mutter und Kind sicher wieder nach Deutschland zurück kommen dürfen?

Der Vater wollte, dass das Kind einen Reisepass bekommt.
Für mich ist es die Zeit noch nicht reif sowas zu beantragen.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 19:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Humanitaet » hat folgendes geschrieben:
Somit könnte sein, dass das Kind im legalen Weg nach Vietnam zusammen mit der Mutter abgeschoben würde.

Falsch. Da das Kind nicht illegal eingereist ist und der Vater legal in D lebt hat es Anspruch auf eine Aufenthaltserlabnis.

Alles was hier steht unter der Voraussetzung, das der Vater ein Einkommen hat, das für alle drei ausreicht um ohne öffentliche Mittel nachhaltig zu leben. Also Mindestens Hartz4 Satz für alle drei + Miete + (Krankenvericherung für alle bei Selbständigen). Auf diese Summe wird je nach ABH noch ein Aufschlag von 10-30% gerechnet. Hat er mehr ist alles gut.

Die Mutter hat auf grund der Ehe und des gemeinsamen Kindes auch Anspruch auf eine AE, kann diese aber nur bekommen, wenn sie mit dem richtigen Visuum einreist.
Sie müsste also der ABH anbieten, das sie freiwillig nach VN ausreist und dort ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Das sollte zeitnah geschehen und ein Pass sowie ein Deutschtest A1 muss vorhanden sein.
Mansche ABHs geben in so einem Fall eine Vorabzustimmung für das Visum mit die sie mit dem Antrag für das Visum bei der Botschaft vorlegt. Dann dauert das Visaverfahrennur so lange wie ein Geschäfts oder Touristenvisum da der Botschaft schon alles vorliegt.
Aber es gibt leider keinen Anspruch auf eine Vorabzustimmung.

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BeitragVerfasst am: 08.03.2023, 19:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ok.
ich werde dem Vater helfen, zuerst ein unbefristetes Aufenthaltserlaunis zu beantragen.
Sein Einkommen liegt netto bei 2.200,- .
A2 und Integrationskurs hat er schon.
Ich hoffe, dass er Glück hat, das unbefristete AE zu bekommen.
Das Kind und die Mutter sind bereits als Familienmitglieder krankenversichert.

Ich versuche jetzt die Mutter zu ermuttigen, Deutsch zu lernen.
Dann soll sie im legalen Weg wieder nach D kommen.

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