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Dave
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Verfasst am:
19.09.2023, 10:06 Name im Aufenthaltstitel nach Heirat. |
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Hi ich habe eine Frage,
Meine Frau hat nach Heirat meinen Namen übernommen. Die Vietnamesische Botschaft hat das in Ihrem Pass auch vermerkt (Name nach Heirat) auf einer extra Seite.
Die Ausländerbehörde in Augsburg hat den Aufenthaltstitel auch entsprechend auf unseren Familienname ausgestellt.
In München behauptet nun plötzlich die Ausländerbehörde das dies falsch war und nun trägt der Aufenthaltstitel wieder ihren Geburtsname (was natürlich problematisch ist wenn sie sich ausweist und ihr Name nicht übereinstimmt).
Die Ausländerbehörde behauptet, dass nur dann wenn der Reisepass entsprechend auf der Hauptseite geändert wird, könne der Familienname im Aufenthaltstitel geändert werden. Der deutsche Name hingegen kann nicht eingetragen werden. Auch dann nicht wenn durch die vietnamesische Botschaft dieser im Pass eingetragen wurde.
Wer hat denn nun Recht? Augsburg oder München?
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garfield2008
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Verfasst am:
19.09.2023, 10:31 (Kein Titel) |
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Beide
Allerdings sehen es die meisten ABHs in diesem Land bisher wie Augsburg.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Dave
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Verfasst am:
19.09.2023, 11:13 (Kein Titel) |
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Beide ist ja schwierig da ja München behauptet hat es war falsch gewesen
Das Problem ist das sich München eben geweigert hatte dies so zu machen wie Augsburg. Wenn Sie nun in eine Fahrscheinkontrolle oder was auch immer kommt, hat sie ja jetzt immer das Problem das der Name nicht übereinstimmt.
Sie müsste ja immer zusätzlich ihren Reisepass mitnehmen um zu zeigen das ihr Name in Deutschland eben nicht ihr Geburtsname ist.
Ich hatte im Internet danach schon gegoogelt und das was ich gefunden hatte war sogar ein Fall der vor Gericht verhandelt wurde. Allerdings war dort im Reisepass gar nichts vermerkt gewesen und der deutsche Familienname wurde zumindest kleingedruckt im Aufenthaltstitel unter sonstiges vermerkt…
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garfield2008
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Verfasst am:
19.09.2023, 11:27 (Kein Titel) |
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Erstmal ist der Aufenthaltstitel nur gültig, wenn man auch den Pass dabei hat.
Der AT ist immer auf den Namen im Pass auszustellen. Die meisten ABH haben dann den Namen vom Stempel genommen, was zwar in D kein Problem war, aber immer wieder zu Problemen bei Grenzübergängen oder Fluggesellschaften geführt hat.
Ich könnte mir vorstellen, das es wegen biometrieschen Pässen inzwischen eine Anweisung gibt, den Namen von der Hauptseite auf dem Aufenthaltstitel zu verwenden.
Dann müsste aber im Fall des deutschen Familiennamens der deutsche Name im Bemerkungsfeld des AT vermerkt werden, da deine Frau ja in Deutschland, und auch nur in Deutschland !!!) deinen Namen trägt.
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Dave
Gast
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Beiträge: 21

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Verfasst am:
19.09.2023, 17:15 (Kein Titel) |
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Hi vielen Dank für die Info.
Der Aufenthaltstitel von Augsburg läuft im Oktober aus. Da München es nicht geschafft hatte den neuen Titel (NE) innerhalb von fast 6 Monaten auszustellen hat sie jetzt erst mal in einem Notfalltermin eine Fiktionsbescheinigung bekommen.
München sagte aber die Gesetze wären seit 8 Jahren so und der deutsche Name würde nur auf einem extra Blatt vermerkt werden (und wohl nicht direkt auf die Niederlassungserlaubnis gedruckt).
Viele Grüße
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