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Bombula
Gast
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Anmeldungsdatum: 29.05.2015
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Verfasst am:
29.04.2016, 03:10 Frage zu Angestellten und Feiertagen |
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Hallo,
hat jemand von euch Angestellte und kann mir ein oder zwei Fragen zu Entlohnung und Feiertagen beantworten?
Gerne per PM.
Danke
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Columbus
Gast
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Anmeldungsdatum: 01.06.2014
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Verfasst am:
29.04.2016, 04:43 (Kein Titel) |
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Also wenn die bei mir am Feiertag arbeiten , dann bekommen die einen anderen Tag frei. Aber meistens wollen sie kein frei machen und bekommen halt dafuer einen extra Bonus. Kann mas als Essenszuschuss, Benzinkosten, Handykosten, Kleiderkosten auf der Abrechnung angeben, dann muessen keine Sozialabgaben bezahlt werden.
So macht es mein Steuerberater bei der Gehaltsabrechnung.
_________________ Gruss
Columbus
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Bombula
Gast
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Anmeldungsdatum: 29.05.2015
Beiträge: 35
Wohnort: Hanoi
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Verfasst am:
29.04.2016, 04:52 (Kein Titel) |
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Hi,
danke schonmal. Konkret gehts um folgendes:
SA und SO sind hier ja Feiertage. Diese werden dann ja auf MO und DI geschoben.
Frage ist nun ob, wenn an den verschobenen Feiertagen gearbeitet wird, für diese dann auch die nach dem Arbeitsgesetzt 300% Lohn gezahlt werden müssen.
Klar kann man das auch in "Naturalien" lösen, aber zunächst geht es einmal um das Prinzip
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Columbus
Gast
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Anmeldungsdatum: 01.06.2014
Beiträge: 33
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Verfasst am:
29.04.2016, 05:28 (Kein Titel) |
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Habe ich noch nie gemacht,,, mein Steuerberater rechnet das ganz normal ab. Normale Arbeitstage ohne Zuschlag.... Hat sich noch niemand beschwert. Ich muss aber auch sagen , dass ich doch auch weit mehr als den Mindestlohn zahle. Urlaubsgeld und Zulage zum Neujahrsfest.
Hinzu kommt noch ein Bonus fuer jedes Jahr Betriebszugehoerigkeit.
_________________ Gruss
Columbus
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Bombula
Gast
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Beiträge: 35
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Verfasst am:
29.04.2016, 05:32 (Kein Titel) |
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ok, danke.
Ich wäre halt gerne auf der sicheren Seite für den Fall das sich mal jemand beschwert
Grade weil hier alles noch in den kinderschuhe steckt.
Gruß
Bombula
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Columbus
Gast
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Anmeldungsdatum: 01.06.2014
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Verfasst am:
29.04.2016, 05:37 (Kein Titel) |
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Klaere es doch mit den Mitarbeitern vorab in einen Gespraech ab..., dann wird sich niemand beschweren.....
_________________ Gruss
Columbus
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Bombula
Gast
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Anmeldungsdatum: 29.05.2015
Beiträge: 35
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Verfasst am:
29.04.2016, 05:49 (Kein Titel) |
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Logo!
Dennoch ist die Frage nach der rechtlichen richtigen Vorgehensweise ungeklärt
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Columbus
Gast
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Anmeldungsdatum: 01.06.2014
Beiträge: 33
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Verfasst am:
29.04.2016, 07:20 (Kein Titel) |
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Also hast du keinen Steuerberater????
_________________ Gruss
Columbus
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Bombula
Gast
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Anmeldungsdatum: 29.05.2015
Beiträge: 35
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Verfasst am:
29.04.2016, 07:40 (Kein Titel) |
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Noch nicht... grade erst angefangen
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